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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 21 zur ABE-Nr. 45733 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000528-I0-104
Anlage-Nr. :                41a
Seite :                     1/3
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                            42R8805
Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                        Ronal
Montageposition:                                           Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                  42R8805.102
Radgröße:                                                          8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                                  45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                              118 mm
Lochzahl:                                                              5
Mittenlochdurchmesser:                                             71,2 mm
Zentrierart:                                                  Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                     ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                                800 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:       RENAULT

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                            Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                              moment
BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm                  ZPS5X3283 140 Nm

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FL                              K833
JL                              e2*98/14*0213*..
L                               e2*2007/46*0014*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 107      Renault Trafic           245/45R18                            A02) bis A10)
                (Bus, Kastenwagen mit                                         BF1) E71) ER1) T100)
                Serienreifen 195/65R16C,
                205/65R16C,
                215/65R16C)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 21 zur ABE-Nr. 45733 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000528-I0-104
Anlage-Nr. :                41a
Seite :                     2/3
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R8805


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3283
       Anzugsmoment: 140 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 21 zur ABE-Nr. 45733 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000528-I0-104
Anlage-Nr. :                41a
Seite :                     3/3
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R8805



E71)   Nur zulässig an folgende Fahrzeugausführungen:
       • Typ JL bis EG-Genehm.-Nr. e2*98/14*0213*47
       • Typ L bis EG-Genehm.-Nr. e2*2007/46*0014*20
       • Typ FL ABE-Nr. K833

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 41a mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 42R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 18.01.2019
						
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