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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50926 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55804216 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6J x 16H2 Typ 19273
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 1 von 5

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Bastion 49/4
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell                          MSW X4
Typ                             19273
Radgröße                        6J x 16H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                  Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                  (mm)
001          19273001 / ohne Ring                 4/100/60,06         44         380    1850

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 2, Gutachten Nummer 55804316, Ausfertigung 3 (KBA-NUMMER
50927 , RADTYP 19274) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      50926
Herstellerzeichen               O.Z.
Radtyp und Ausführung           19273 001
Radgröße                        6J x 16H2
Einpresstiefe                   ET 44
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel Bund             Anzugsmoment       Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                                                  (Nm)
S01   Serienschraube M12x1,5        Kegel 60°     105                23,5               Serie

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Renault
                                Smart / Daimler

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55804216 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6J x 16H2 Typ 19273
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                       Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Twingo (III)    48-68          175/55R16    R02                                   A12 A14 A21
AH                      48-68          185/50R16    R02                                   NoE TV6 Vn2
e2*2007/46*0457*..                                                                        Y85 VA1 S01
Renault Twingo          31 (60)        175/55R16    R02                                   A12 A14 A21
Electric (III)          31 (60)        185/50R16    R02                                   TV6 Vn2 Y85
AH                                                                                        VA1 S01
e2*2007/46*0457*..
Smart fortwo            45-80          175/55R16    A01 R02                               A12 A14 A21
451                     45-80          185/50R16    R02                                   Cbo Cpe
e1*2001/116*            45-80          195/45R16    A01 R02                               KMV
0413*22-..              45-80          195/50R16    A01 R02                               NoE TV6 Vn2
(FIN: WME453...)                                                                          VA1 S01
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Smart fortwo ed/EQ      41 (60)        175/55R16    A01 R02                               A12 A14 A21
(electric)              41 (60)        185/50R16    R02                                   Cbo Cpe
451                     41 (60)        195/45R16    A01 R02                               KMV
e1*2001/116*            41 (60)        195/50R16    A01 R02                               TV6 Vn2 VA1
0413*22-..                                                                                S01
(FIN: W..453...)
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 2, Gutachten Nummer 55804316, Ausfertigung 3 (KBA-NUMMER
50927 , RADTYP 19274) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55804216 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6J x 16H2 Typ 19273
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                      Seite 3 von 5

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.




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Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55804216 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6J x 16H2 Typ 19273
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                         Seite 4 von 5

Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

NoE       Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

R02       Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

TV6    Folgende Reifenkombinationen an Vorder- und Hinterachse sind, sofern die Reifengrößen in
der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse     Hinterachse

Nr.   1   175/50R16       195/45R16, 215/40R16
Nr.   2   175/55R16       195/50R16
Nr.   3   185/50R16       205/45R16
Nr.   4   195/45R16       215/40R16, 225/40R16
Nr.   5   195/50R16       215/45R16, 225/45R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
zulässig in Verbindung mit den in Anlage 2, Gutachten Nummer 55804316, Ausfertigung 3 (KBA-
NUMMER 50927 , RADTYP 19274) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 15. März 2021 in Lambsheim statt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50926 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55804216 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6J x 16H2 Typ 19273
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 5 von 5

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2019.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 15. März 2021




Pohl                                                                  00363374.DOC




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