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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. :                9e
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                                 53R6704
Art des Sonderrades:                                        einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                           RONAL
Radausführung:                                                        53R6704.03
Radgröße:                                                               7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                                       38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                   100 mm
Lochzahl:                                                                  4
Mittenlochdurchmesser:                                                  68,0 mm
Zentrierart:                                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                        3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast:                                                        650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                                2025 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                               :   Rover Group, MG Rover

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                    moment
RT,RF                                            Radmutter, Kegel 60°, Gewinde          ZP 40333    110 Nm
                                                 M12x1,5


Typ:                         RT
ABE / EG-Genehmigung:        H093; e11*93/81*0014*.. , e11*2001/116*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 110   Rover 400,              195/45R16                                          A02) bis A10)
              Rover 45
                                      205/45R16
                                      A01)L23)
 74 bis 130   MG ZS,                  205/50R16                                          A01) bis A10)
              MG ZS 180                                                                  K15)K32)K34)

e11*2001/116*0014*22E   940/840(966) | 940/840                                           4/100/56




RA-000575-A0-104-09e~RO-4-100-56-ET38_53R6704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. :                9e
Seite :                     2/3                                                               Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6704


Typ:                         RF
ABE / EG-Genehmigung:        H224; e11*93/81*0016*.. , e11*2001/116*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 107   Rover 200,              195/45R16                               A01) bis A10)
              Rover 25                                                        K32)K33)
                                      205/45R16
                                      L24)
 74 bis 118   MG ZR,                  205/50R16                               A01) bis A10)
              MG ZR160                                                        K32)K33)K35)

e11*2001/116*0016*22E   915/750 | 915/750                                     4/100/56




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.



RA-000575-A0-104-09e~RO-4-100-56-ET38_53R6704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. :                9e
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6704


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K32) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszu-
     schneiden.

K33) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis
     zur Stoßfängeroberkante um- und eng anzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist in die-
     sem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K34) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 1 ist es erforderlich den
     Kunststoffinnenkotflügel von der Oberkante des Stoßfängers bis oberhalb seitlicher
     Schutzleiste auf einer Breite von ca. 50 mm auszuschneiden. Der verbleibende
     Kunststoffinnenkotflügel ist mit dem Radhaus zu verkleben. Die in diesem Bereich liegen-
     den Kunststoffbefestigungsniete sind zu entfernen. Die Radhauskanten sind im gleichen
     Bereich komplett umzulegen.

K35) An Achse 2 ist der ins Radhaus ragende Steg des Kunstoffinnenkotflügels im Reifenein-
     federbereich (Lauffläche, vor der Achse ) auszuschneiden.

L23) Bei Fahrzeugausführungen bei denen diese Reifengröße nicht serienmäßig in den Fahr-
     zeugpapieren eingetragen ist, ist zwecks ausreichenden Freigangs bei vollem Lenkein-
     schlag die Lenkeinschlagbegrenzung Rover-Teilenummer Z 103456 einzubauen.

L24) Bei Fahrzeugausführungen bei denen diese Reifengröße nicht serienmäßig in den Fahr-
     zeugpapieren eingetragen ist, ist zwecks ausreichenden Freigangs bei vollem Lenkein-
     schlag die Lenkeinschlagbegrenzung Rover-Teilenummer Z 300 750 einzubauen.


Die Anlage Nr. 9e mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 03.12.2010




RA-000575-A0-104-09e~RO-4-100-56-ET38_53R6704.doc