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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. :                4
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 53R6705
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            RONAL
Radausführung:                                         53R6705.03
Radgröße:                                                7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    100 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   68,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast:                                         650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Rover (GB) bzw. MG Rover (GB)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
RJ                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde         ZP 50312    125 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm




RA-000576-A0-104-04~RO-5-100-56-ET38_53R6705.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. :                4
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6705


Typ:                          RJ
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0111*.., e11*2001/116*0111*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 130   Rover 75,                 205/55R16                                A02) bis A10)E42)
              Rover 75 Tourer
              (Nicht MG-ZT)             215/55R16

                                         225/50R16
                                         A01)K03)K15)
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/55R16            225/50R16          A01) bis A10)E42)
                                                                                 K15)V00n)
e11*2001/116*0111*14E   1100/1060(0)                                             5/100/56




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

RA-000576-A0-104-04~RO-5-100-56-ET38_53R6705.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. :                4
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6705



A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

E42) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße
     225/45R18 oder 215/50R17 ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahr-
     zeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen sind.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
     der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
     de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel-
     lers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
     schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die
     Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.



Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 53R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 29.11.2010




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