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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48102 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000579-A0-104
Anlage-Nr. :                20b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6654


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                                53R6654
Art des Sonderrades:                                       einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                       53R6654.23
Radgröße:                                                             6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                                      45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                  100 mm
Lochzahl:                                                                 4
Mittenlochdurchmesser:                                                 68,0 mm
Zentrierart:                                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                       3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast:                                                       630 kg
bei Reifenabrollumfang:                                               1950 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                              :   Rover Group, MG Rover

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                                 Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                   moment
RT,RF                                           Radmutter, Kegel 60°, Gewinde          ZP 40333    110 Nm
                                                M12x1,5


Typ:                         RT
ABE / EG-Genehmigung:        H093; e11*93/81*0014*.. , e11*2001/116*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 110   Rover 400,              195/45R16                                         A02) bis A10)E06)
              Rover 45
                                      205/45R16
                                      A01)L23)
 74 bis 130   MG ZS,                  205/45R16 M+S                                     A02) bis A10)
              MG ZS 180               A93a)

e11*2001/116*0014*22   940/840(966) / 940/840                                           4/100/56




RA-000579-A0-104-20b~RO-4-100-56-ET45_53R6654.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48102 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000579-A0-104
Anlage-Nr. :                20b
Seite :                     2/3                                                               Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6654


Typ:                         RF
ABE / EG-Genehmigung:        H224; e11*93/81*0016*.. , e11*2001/116*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 107   Rover 200,              195/45R16                               A01) bis A10)E06)
              Rover 25                                                        K32)K33)
                                      205/45R16
                                      L24)
 74 bis 118   MG ZR,                  205/45R16 M+S                           A02)bis A10)
              MG ZR160                A93a)

e11*2001/116*0016*22   915/750                                                4/100/56
                       915/750




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.



RA-000579-A0-104-20b~RO-4-100-56-ET45_53R6654.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48102 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000579-A0-104
Anlage-Nr. :                20b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6654


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig .

E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
     lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
     ges zugelassen sind.

K32) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszu-
     schneiden.

K33) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis
     zur Stoßfängeroberkante um- und eng anzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist in die-
     sem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

L23) Bei Fahrzeugausführungen bei denen diese Reifengröße nicht serienmäßig in den Fahr-
     zeugpapieren eingetragen ist, ist zwecks ausreichenden Freigangs bei vollem Lenkein-
     schlag die Lenkeinschlagbegrenzung Rover-Teilenummer Z 103456 einzubauen.

L24) Bei Fahrzeugausführungen bei denen diese Reifengröße nicht serienmäßig in den Fahr-
     zeugpapieren eingetragen ist, ist zwecks ausreichenden Freigangs bei vollem Lenkein-
     schlag die Lenkeinschlagbegrenzung Rover-Teilenummer Z 300 750 einzubauen.


Die Anlage Nr. 20b mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R6654 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 14.01.2011




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