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							Gutachten 366-0174-08-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47297
ANLAGE: 24 ROVER                                                      Radtyp: TRBL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                  Stand: 07.09.2014
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Fahrzeughersteller                          : ROVER
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.    zul.     gültig
                                                                       och     werkstoff        Rad-    Abroll   ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                     last    umf.     Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                     (kg)    (mm)     datum
TRBL2BP38B561         PCD100 ET38              Ø60.1 Ø56.1                 56,1   Kunststoff      615     2016    04/11
TRBL2BP38T561         PCD100 ET38              Ø60.1 Ø56.1                 56,1   Kunststoff      615     2016    02/11
TRBL2BP38561          PCD100 ET38              Ø60.1 Ø56.1                 56,1   Kunststoff      615     2016    08/08
TRBL2SA38B561         PCD100 ET38              Ø60.1 Ø56.1                 56,1   Kunststoff      615     2016    04/11
TRBL2SA38T561         PCD100 ET38              Ø60.1 Ø56.1                 56,1   Kunststoff      615     2016    02/11
TRBL2SA38561          PCD100 ET38              Ø60.1 Ø56.1                 56,1   Kunststoff      615     2016    08/08
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : ROVER
Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJH1
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ROVER 200SERIE, 25, STREETWISE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                        Auflagen
F            e11*93/81*0016*.. 62 - 86 195/60R15 88                                            nur Rover Streetwise;
RF           e11*93/81*0016*..         205/55R15 88  11A; 24M                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                       225/50R15 91  11A; 22I; 24J; 24M                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                               76Q
F              e11*93/81*0016*..         44 - 107 185/55R15-81       11A; 22B; 367             Rover 200 u. 25;
RF             e11*93/81*0016*..,                 195/50R15-82       11A; 22B; 22G; 367        10B; 11B; 11G; 11H;
               H224                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     ROVER 400 SERIE, ROVER 45
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen        Auflagen
RT           e11*93/81*0014*.. 74 - 110 195/50R15 82                 11A; 21B; 22B             Rover 45;
                                        195/55R15-84                 11A; 21B; 22B             10B; 11B; 11G; 11H;
                                        205/50R15 86                 11A; 21B; 22B; 24J;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                     24M; 367                  721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                               76Q

Verkaufsbezeichnung:     ROVER 45
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen        Auflagen
T            e11*93/81*0014*.. 74 - 110 195/50R15 82                 11A; 21B; 22B             Rover 45;
                                        195/55R15-84                 11A; 21B; 22B             10B; 11B; 11G; 11H;
                                        205/50R15 86                 11A; 21B; 22B; 24J;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                     24M; 367                  721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                               76Q


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0174-08-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47297
ANLAGE: 24 ROVER                                                  Radtyp: TRBL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 07.09.2014
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0174-08-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47297
ANLAGE: 24 ROVER                                                  Radtyp: TRBL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 07.09.2014
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                                                                                                      Seite: 3 von 3
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.