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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-Q0-015
Anlage-Nr. :               16b
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                CA 65535
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            Borbet
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             100
Radgröße:                                              6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                       40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   100 mm
Lochzahl:                                                   4
Mittenlochdurchmesser:                                 64,10 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       BOØ64,0/Ø56,1
geprüfte Radlast:                                        600 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2000 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Rover, MG Rover

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
RT,RF                            Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                       110 Nm
                                 M12x1,5




RA-000344-Q0-015-16b~RO-4-100-56-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-Q0-015
Anlage-Nr. :               16b
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


Typ:                         RT
ABE / EG-Genehmigung:        H093; e11*93/81*0014*.., e11*2001/116*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 100   Rover 400               185/55R15                              A02) bis A10)E04)
                                      A01)L21)E41)G03)
 55 bis 110   Rover 45
                                      195/50R15
 74 bis 86     MG ZS                  G03)

                                        195/60R15
                                        E05)

                                        205/50R15
                                        A01)G03)L21)
e11*2001/116*0014*22E   940/840                                              4/100/56



Typ:                         RF
ABE / EG-Genehmigung:        H224; e11*93/81*0016*.., e11*2001/116*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 107   Rover 200               185/55R15                              A01) bis A10)E04)
                                                                             K15)K22)
44 bis 107              Rover 25        195/50R15

74 bis 86               MG ZR           205/50R15
                                        L22)
e11*2001/116*0016*22E   915/750                                              4/100/56



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-Q0-015
Anlage-Nr. :               16b
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E41) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 195/.. ausgerüstet sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.




RA-000344-Q0-015-16b~RO-4-100-56-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-Q0-015
Anlage-Nr. :               16b
Seite :                    4/4                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


G03) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 195/60R15 ausgerüstet sind,
     ist die Auflage G01) zu beachten.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

L21) Zwecks ausreichenden Freigangs bei vollem Lenkeinschlag ist die
     Lenkeinschlagbegrenzung Rover-Teilenummer Z 103456 einzubauen.

L22) Zwecks ausreichenden Freigangs bei vollem Lenkeinschlag ist die
     Lenkeinschlagbegrenzung Rover-Teilenummer Z 300 750 einzubauen, Überprüfung durch
     Kreisfahrt.

       -
Die Anlage Nr. 16b mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 26.01.2011




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