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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         03-8136-A03-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 17 H2 Typ 01673
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 5

Auftraggeber                   O.Z. Spa
                               Via Brocchi, 22
                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         Superturismo GT
Typ                            01673
Radgröße                       8 J x 17 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
200            01673200 / S-Ø56.1                  5/100/56,1         35        650    1950

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen              OZ
Radtyp und Ausführung          01673200
Radgröße                       8 J x 17 H2
Einpresstiefe                  ET 35
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               Made in Italy
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       110                    28,3
S02    Mutter M12x1,25              Kegel 60°       90                     -

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Palatina (Gutachten Nr. 038136) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Rover
                               Subaru

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         03-8136-A03-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 17 H2 Typ 01673
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                         Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung kW-Bereich        Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Rover 75, MG ZT    85-130            205/50R17         K07 K08 K42 K56 M04               A02 A04 A05
RJ                 85-130            225/45R17         K42 K49 K50 K56                   A06 A08 A09
e11*98/14*0111*..                                                                        A12 A14 A21
                                                                                         B03 Lim V17
                                                                                         S01
Rover 75, MG ZT-T     85-130         205/50R17         K07 K08 K42 K56 M04               A02 A04 A05
RJ                    85-130         225/45R17         K42 K49 K50 K56                   A06 A08 A09
e11*98/14*0111*..                                                                        A12 A14 A21
- Tourer/Kombi                                                                           B03 Car V17
                                                                                         S01
Subaru Forester       92-130         215/50R17         K07 K08 K42 M56 Z49               A02 A04 A05
SG, SGS               92-130         225/50R17         K05 K42 K49 K50 Z49               A06 A08 A09
e13*98/14*0087*..,    92-130         235/45R17         K42 K49 K50 Z49                   A12 A14 A21
e1*2001/116*0209*..   92-130         245/45R17         K05 K42 K49 K50 Z49               S02



Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.



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Nummer                         03-8136-A03-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 17 H2 Typ 01673
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 3 von 5

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig.

B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Touring,..).

K05    An Achse 1 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw.
deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K07     Ggf. ist an Achse 1 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K08     Ggf. ist an Achse 2 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M04     Folgende Reifen wurden geprüft:

Hersteller       Sommerprofiltyp(en                   Winterprofiltyp(en)
                 bzw. Geschw.Kat.                     bzw. Geschw.Kat.

Dunlop           SP 8000 NO, SP 9000                  WinterSport M2, M3
Bridgestone      S-02                                 WT 05 M+S
Continental      CSC, CSC2, CZ91                      TS770, TS750, TS790
Goodyear         Eagle NCT5                           Ultra Grip GW-3
Michelin         MXX3                                 X M+S 330-
Pirelli          P 700-Z, P 7000, P Zero Dir.,        W210 P, W210 Asim., W240 XL
                 P Zero Asim., P Zero Rosso N3

Es können auch andere Reifen der Reifengröße 205/50R17 verwendet werden, die gemäß
Bestätigung des Reifenherstellers auf 8 J x 17 H2 montierbar sind.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           03-8136-A03-V01

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8 J x 17 H2 Typ 01673
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                          Seite 4 von 5

M56        Folgende Reifen wurden geprüft:

Hersteller                Sommerprofiltyp(en)           Winterprofiltyp(en)
                          bzw. Geschw.Kat.              bzw. Geschw.Kat.

Dunlop                    SP 8000, SP 9000                      ---
Continental               CZ91                                  ---
Pirelli                   P 7000, P Zero Asim                   ---

Es können auch andere Reifen der Reifengröße 215/50R17 verwendet werden, die gemäß
Bestätigung des Reifenherstellers auf 8 J x 17 H2 montierbar sind.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1      205/40R17      225/35R17
Nr. 2      205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 3      215/40R17      245/35R17
Nr. 4      215/45R17      225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 5      215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 6      225/45R17      245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 7      225/50R17      245/45R17, 255/45R17
Nr. 8      225/55R17      245/50R17, 255/50R17
Nr. 9      235/40R17      265/35R17, 275/35R17
Nr. 10     235/45R17      255/40R17, 265/40R17
Nr. 11     235/50R17      255/45R17
Nr. 12     235/55R17      255/50R17
Nr. 13     245/40R17      255/40R17, 275/35R17
Nr .14     245/45R17      265/40R17, 275/40R17
Nr. 15     255/45R17      285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.

Z49     Eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination ist durch Entfernen des
Kantenschutzes an der Radhausausschnittskante (Gummi- bzw. Kunststoff-Kederband) an Achse 2
herzustellen.


Hinweise zum Sonderrad

entfällt




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         03-8136-A03-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 17 H2 Typ 01673
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                      Seite 5 von 5

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2003.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 18.November 2003




Pohl                                                                 00056844.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim