Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 45775 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55157704 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ RC10 807
Hersteller                     Rad Center Derkum GmbH

                                                                                        Seite 1 von 5

Auftraggeber                   Rad Center Derkum GmbH
                               Schleidener Straße 33
                               53919 Weilerswist-Derkum
                               QM-Nr.: QA 05 100 02086

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         RC10
Typ                            RC10 807
Radgröße                       8Jx17H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/ Loch-     Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   kreis- (mm)/ Mit-   tiefe     last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)      (kg)
X5             RC10 807 X5/BA05 N3                 5/100/56,1           35        650   1965
               Ø63,4-Ø56,1

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     45775
Herstellerzeichen              RCD
Radtyp und Ausführung          RC10 807 (s.o.)
Radgröße                       8Jx17H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           JAW
Herkunftsmerkmal               Germany
Herstelldatum                  Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01    Mutter M12x1,25              Kegel 60°        90                    -
S02    Schraube M14x1,5             Kegel 60°        110                   28


Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 55157704) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfun-
gen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                     Rover
                               Subaru

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45775 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55157704 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ RC10 807
Hersteller                       Rad Center Derkum GmbH

                                                                                        Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung kW-Bereich        Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Rover 75, MG ZT    85-130            205/50R17         K42 K49 K50 K56 M04               A01 A02 A04
RJ                 85-130            225/45R17         K42 K49 K50 K56                   A05 A08 A09
e11*98/14*0111*..                                                                        A12 A14 A21
                                                                                         B03 Lim V17
                                                                                         S02
Rover 75, MG ZT-T      85-130        205/50R17         K42 K49 K50 K56 M04               A01 A02 A04
RJ                     85-130        225/45R17         K42 K49 K50 K56                   A05 A08 A09
e11*98/14*0111*..                                                                        A12 A14 A21
- Tourer/Kombi                                                                           B03 Car V17
                                                                                         S02
Sub.Legacy Outback     121,180       205/50R17         K42 M04 R09 T89 T93 Z49           A01 A02 A04
BL/BP, BL/BPS          121,180       215/55R17         K42 K45 R70 Z49                   A05 A08 A09
e1*2001/116*0228*..,   121,180       225/45R17         K42 R09 T90 T91 Z49               A12 A14 A21
e1*2001/116*0256*..    121,180       225/50R17         K42 K45 Z49                       Car S01
                       121,180       235/45R17         K42 K49 Z49
                       121,180       235/50R17         K42 K44 K45 K49 Z49
                       121,180       245/45R17         K42 K45 K49 K50 Z49
Subaru Forester        92-130        215/50R17         K42 K49 K50 M56 Z49               A01 A02 A04
SG, SGS                92-130        225/50R17         K42 K45 K49 K50 Z49               A05 A08 A09
e13*98/14*0087*..,     92-130        235/45R17         K42 K49 K50 Z49                   A12 A14 A21
e1*2001/116*0209*..    92-130        245/45R17         K42 K45 K49 K50 Z49               S01

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner
sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung un-
terschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug
durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45775 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55157704 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ RC10 807
Hersteller                     Rad Center Derkum GmbH

                                                                                        Seite 3 von 5

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Touring,..).

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K49    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M04    Folgende Reifen wurden geprüft:

Hersteller       Sommerprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.          Winterprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.
Bridgestone      S-02                                          WT 05 M+S
Continental      CSC, CSC2, CZ91                               TS770, TS750, TS790
Dunlop           SP 8000 NO, SP 9000                           WinterSport M2, M3
Goodyear         Eagle NCT5, F1 GS-D3                          Ultra Grip GW-3
Michelin         MXX3                                          X M+S 330-
Semperit         --                                            Sport-Grip
Pirelli          P 700-Z, P 7000, P Zero Dir.,                 W210 P, W210 Asim., W240 XL
                 P Zero Asim., P Zero Rosso N3

Es können auch andere Reifen der Reifengröße 205/50R17 verwendet werden, die gemäß Bestäti-
gung des Reifenherstellers auf 8 J x 17 H2 montierbar sind.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45775 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55157704 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ RC10 807
Hersteller                         Rad Center Derkum GmbH

                                                                                                Seite 4 von 5

M56       Folgende Reifen wurden geprüft:

Hersteller        Sommerprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.               Winterprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.

Dunlop            SP 8000, SP 9000                                   ---
Continental       CZ91                                               TS 790
Pirelli           P 7000, P Zero Asim                                ---

Es können auch andere Reifen der Reifengröße 215/50R17 verwendet werden, die gemäß Bestäti-
gung des Reifenherstellers auf 8 J x 17 H2 montierbar sind.

R09     Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den Fahrzeugpa-
pieren eingetragen ist.

R70      Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenher-
stellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit
bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 ver-
wendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 ver-
wendet werden.

T89       Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T90       Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T91       Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T93       Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse     Hinterachse
Nr.   1   205/40R17       225/35R17
Nr.   2   205/50R17       225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr.   3   215/40R17       245/35R17
Nr.   4   215/45R17       225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr.   5   215/50R17       235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr.   6   225/45R17       245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr.   7   225/50R17       245/45R17, 255/45R17
Nr.   8   225/55R17       245/50R17, 255/50R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.

Z49      Eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination ist durch Entfernen des Kan-
tenschutzes an der Radhausausschnittskante (Gummi- bzw. Kunststoff-Kederband) an Achse 2 herzu-
stellen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45775 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55157704 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ RC10 807
Hersteller                     Rad Center Derkum GmbH

                                                                                         Seite 5 von 5


Hinweise zum Sonderrad
entfällt


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2004.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 20.August 2004




Bohlander                                                                     00068066.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen