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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47201 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55128607 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ 10 757
Hersteller                     Bavaria Technik GmbH

                                                                                       Seite 1 von 5

Auftraggeber                   Bavaria Technik GmbH
                               Dr.-Kilian-Straße 11
                               92637 Weiden
                               QM-Nr. QA 05 113 05066

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         10
Typ                            10 757
Radgröße                       7,5Jx17H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
-              D 10 757 35 M/ohne Ring             5/100/56,1         35       620     1985
               Z 10 757 35 M/ZD Ø70,4-Ø56,1

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     47201
Herstellerzeichen              BA.T.
Radtyp und Ausführung          10 757 (s.o.)
Radgröße                       7,5Jx17H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Mutter M12x1,25              Kegel 60°       90                -
S02    Mutter M12x1,25              Kegel 60°       100               -
S03    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       110               27

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr. 55128607)
durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     MG Rover
                               Subaru

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55128607 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ 10 757
Hersteller                       Bavaria Technik GmbH

                                                                                          Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Rover 75, MG ZT        85-130         205/50R17         K42 K49 K50 K56                    A01 A02 A04
RJ, J                  85-130         215/50R17         K23 K42 K49 K50 K56                A05 A08 A09
e11*98/14*0111*..,     85-130         225/45R17         K42 K49 K50 K56                    A12 A15 A21
e11*2001/116*0111*.                                                                        B03 Lim V17
                                                                                           S03
Rover 75, MG ZT-T      85-130         205/50R17         K42 K49 K50 K56                    A01 A02 A04
RJ, J                  85-130         215/50R17         K23 K42 K49 K50 K56                A05 A08 A09
e11*98/14*0111*..,     85-130         225/45R17         K42 K49 K50 K56                    A12 A15 A21
e11*2001/116*0111*.                                                                        B03 Car V17
- Tourer/Kombi                                                                             S03
Sub.Legacy Outback     116-180        205/50R17         K42 R09 T89 T93 Z49                A01 A02 A04
BL/BP, -S, -G          116-180        205/55R17         K42 R37 Z49                        A05 A08 A09
e1*2001/116*0228*..,   116-180        215/50R17         K42 R37 T90 T91 Z49                A12 A15 A21
e1*2001/116*0256*..,   116-180        215/55R17         K42 K45 Z49 121                    Car S01
e11*2001/116*0240*.    116-180        225/45R17         K42 R09 T90 T91 Z49
                       116-180        225/50R17         K42 K45 Z49
                       116-180        235/45R17         K42 Z49
                       116-180        235/50R17         K42 K44 K45 K49 K66 Z49 121
Subaru Forester        90-130         215/50R17         K42                                A01 A02 A04
SF                     90-130         225/50R17         K42                                A05 A08 A09
e13*96/79*0029*..,     90-130         235/45R17         K42                                A12 A15 A21
e13*98/14*0029*..                                                                          S01
Subaru Forester        90-125         215/50R17         K42                                A01 A02 A04
SFS                    90-125         225/50R17         K42                                A05 A08 A09
e1*97/27*0088*..,      90-125         235/45R17         K42                                A12 A15 A21
e1*98/14*0088*..                                                                           S01
Subaru Forester      90-169           205/55R17         R37 Z49                            A01 A02 A04
SG, SGS, SGG         90-169           215/50R17         K42 K49 K50 R37 Z49                A05 A08 A09
e13*98/14*0087*..,   90-169           215/55R17         K42 K45 K49 K50 Z49                A12 A15 A21
e1*2001/116*0209*.., 90-169           225/50R17         K42 K45 K49 K50 Z49                S01
e11*2001/116*0242*.  90-169           235/45R17         K42 K49 K50 Z49
                     90-169           235/50R17         K41 K42 K45 K49 K50 Z49
                     90-169           245/45R17         K42 K45 K49 K50 Z49
Subaru Impreza       79, 110          205/50R17         K41 K42 K49 K50 T89                A01 A02 A04
G3, G3S              79, 110          215/45R17         K42 K49 K50 T87 T88                A05 A08 A09
e1*2001/116*0438*.., 79, 110          225/45R17         K41 K42 K49 K50                    A12 A15 A21
e1*2001/116*0460*..                                                                        Flh S02
Subaru Impreza       66-160           205/45R17         K41 K42 K45 K49 K50 K56            A01 A02 A04
GFC, GC/GF           66-160           215/40R17         K41 K42 K45 K49 K50 K56            A05 A08 A09
G334,                66-92            205/40R17         K41 K42 K45 K49 K50 K56            A12 A15 A21
e13*96/79, 98/14                                                                           S01
*0026*..

Auflagen und Hinweise

121      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1210 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.



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Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55128607 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ 10 757
Hersteller                     Bavaria Technik GmbH

                                                                                      Seite 3 von 5
A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A15    Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte
verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl
und Anbringung der Klebegewichte auf ausreichenden Abstand zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern für Sommerbereifung ausgerüstet sind.
Bei Verwendung von M+S-Bereifung sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen, die
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Winterbereifung ausgerüstet sind.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K23    An Achse 2 ist die Befestigungsschraube der Kunststoffeinsätze bis auf die Mutter zu kürzen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



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Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55128607 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ 10 757
Hersteller                      Bavaria Technik GmbH

                                                                                    Seite 4 von 5
K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K49    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K66     Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist.
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, EG-Genehmigung oder COC-Papier)

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55128607 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ 10 757
Hersteller                      Bavaria Technik GmbH

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T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse   Hinterachse

Nr.    1   195/40R17     215/35R17
Nr.    2   205/40R17     225/35R17
Nr.    3   205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr.    4   215/45R17     225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.

Z49     Eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination ist durch Entfernen des
Kantenschutzes an der Radhausausschnittskante (Gummi- bzw. Kunststoff-Kederband) an Achse 2
herzustellen.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2007.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 12.März 2008




Laux                                                                    00120184.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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