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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47427 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55015609 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 19164
Hersteller                     YHI Manufactoring Co. Ltd.

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                   O.Z. Spa
                               Via Brocchi, 22
                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                               QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         SH90 / MSW20
Typ                            19164
Radgröße                       7 J x 16 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
500            19164 500 / Ø63,4-56,1              5/100/56,1         35       610     2025

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     47427
Herstellerzeichen              MSW
Radtyp und Ausführung          19164 500
Radgröße                       7 J x 16 H2
Einpresstiefe                  ET 35
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Mutter M12x1,25              Kegel 60°       90                -
S02    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       110               28,3
S03    Mutter M12x1,25              Kegel 60°       100               -

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 55015609 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     MG Rover
                               Subaru

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55015609 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 19164
Hersteller                       YHI Manufactoring Co. Ltd.

                                                                                   Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Rover 75, MG ZT        85-130         205/55R16      K1c K2b K42 K56 R37           A01 A02 A04
RJ, J                  85-130         205/60R16      K1c K2b K42 K56 R37           A05 A08 A09
e11*98/14*0111*..,     85-130         215/55R16      K1c K2b K42 K56               A12 A14 A21
e11*2001/116*0111*.                                                                B03 Lim S02
Rover 75, MG ZT-T      85-130         205/55R16      K1c K2b R37 T88               A01 A02 A04
RJ, J                  85-130         205/60R16      K1c K2b K56 R37               A05 A08 A09
e11*98/14*0111*..,     85-130         215/55R16      K1c K2b K42 K56               A12 A14 A21
e11*2001/116*0111*.                                                                B03 Car S02
- Tourer/Kombi
Sub.Legacy Outback     110-180        205/60R16      R09 Z49                       A01 A02 A04
BL/BP, -S, -G          110-180        215/55R16      K42 R09 Z49                   A05 A08 A09
e1*2001/116*0228*..,   110-180        215/60R16      K42 K45 Z49                   A12 A14 A21
e1*2001/116*0256*..,   110-180        225/55R16      K1b K2b K42 K45 Z49           B03 Car S01
e11*2001/116*0240*.    110-180        235/50R16      K1c K2b K42 Z49
Subaru Forester        90-130         215/55R16      K42 R37                       A01 A02 A04
SF                     90-130         215/60R16      K42                           A05 A08 A09
e13*96/79*0029*..,     90-130         225/60R16      K42                           A12 A14 A21
e13*98/14*0029*..                                                                  S01
Subaru Forester        90-125         215/55R16      K42 R37                       A01 A02 A04
SFS                    90-125         215/60R16      K42                           A05 A08 A09
e1*97/27*0088*..,      90-125         225/60R16      K42                           A12 A14 A21
e1*98/14*0088*..                                                                   S01
Subaru Forester      90-169           205/60R16      R09                           A02 A04 A05
SG, SGS, SGG         90-169           205/65R16      R09                           A08 A09 A12
e13*98/14*0087*..,   90-169           215/55R16      A01 R37 Z49                   A14 A21 S01
e1*2001/116*0209*.., 90-169           215/60R16      A01 Z49
e11*2001/116*0242*.  90-169           225/55R16      A01 K1c K2c K42 Z49
                     90-169           235/55R16      A01 K1c K2c K42 K45 Z49
Subaru Forester      110              205/60R16      R37                           A02 A04 A05
SH, SHS              110              205/65R16      R37                           A08 A09 A12
e13*2001/116*0982*. 110               215/60R16      A01 K1c K2c K42 R37 Z58       A14 A21 Car
e1*2001/116*0485*.. 110               215/65R16      A01 K1c K2c K42 Z58           S03
                     110              225/60R16      A01 K15 K1c K2c K42 K56 Z58
                     110              235/60R16      A01 K15 K1c K2c K42 K56 Z58
Subaru Impreza       79               195/60R16      K1c                           A01 A02 A04
G3, G3S              79, 110          205/55R16      K1c K2c K42                   A05 A08 A09
e1*2001/116*0438*.., 79, 110          215/50R16      K1c K2c K41 K42               A12 A14 A21
e1*2001/116*0460*.. 79, 110           215/55R16      K1c K2c K41 K42               Flh S03
Subaru Impreza       66-160           205/50R16      K1c K2c K41 K42 K45 K56       A01 A02 A04
GFC, GC/GF           66-92            195/50R16      K41 K42 K45 K56 R37           A05 A08 A09
G334,                66-92            205/45R16      K1c K2b K41 K42 K45 K56 R37   A12 A14 A21
e13*96/79, 98/14                                                                   S01
*0026*..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47427 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55015609 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 19164
Hersteller                     YHI Manufactoring Co. Ltd.

                                                                                         Seite 3 von 6

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die
Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47427 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55015609 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 19164
Hersteller                      YHI Manufactoring Co. Ltd.

                                                                                         Seite 4 von 6

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K15    Eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination im Türbereich an Achse 2 ist
durch Nacharbeiten der Türkante sowie der Spritzgummis herzustellen.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47427 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55015609 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 19164
Hersteller                       YHI Manufactoring Co. Ltd.

                                                                                          Seite 5 von 6

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittskante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.

Z58        Die Gummilippe der hinteren Türen im Radhausbereich sind nachzuarbeiten


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Subang Jaya beim TÜV Rheinland Malaysia Sdn.
Bhd. im Januar 2009 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 18.2.2009 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2009.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47427 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55015609 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand               PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 19164
Hersteller                   YHI Manufactoring Co. Ltd.

                                                                                  Seite 6 von 6
Lambsheim, 18.Februar 2009




Pohl                                                               00132319.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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