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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 46483 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55020806 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ CO 705
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                   Rial Leichtmetallfelgen GmbH
                               Industriestraße 11
                               D-67136 Fußgönheim
                               QM-Nr.: 49 02 0030801

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         COMO
Typ                            CO 705
Radgröße                       7Jx15H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
B3             CO 705 B3/Z05 Ø63,3-56,1            5/100/56,1         38       610     1985

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     46483
Herstellerzeichen              rial
Radtyp und Ausführung          CO 705 (s.o.)
Radgröße                       7Jx15H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               Germany
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Mutter M12x1,25              Kegel 60°       90                -
S02    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       110               30
S03    Mutter M12x1,25              Kegel 60°       100               -

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 55020806 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     MG Rover
                               Subaru

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55020806 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ CO 705
Hersteller                       Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                  Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Rover 75, MG ZT        85-130        195/65R15      R37                           A02 A04 A05
RJ, J                  85-130        205/65R15      A01 K1c K2b K42 K56           A08 A09 A12
e11*98/14*0111*..,     85-130        215/60R15      A01 K1c K2b K42 K56           A14 A21 B03
e11*2001/116*0111*.                                                               Lim S02
Rover 75, MG ZT-T      85-130        195/65R15      R37                           A02 A04 A05
RJ, J                  85-130        205/65R15      A01 K1c K2b                   A08 A09 A12
e11*98/14*0111*..,     85-130        215/60R15      A01 K1c K2b K42 K56           A14 A21 B03
e11*2001/116*0111*.                                                               Car S02
- Tourer/Kombi
Subaru Forester        125,130       205/70R15      M+S R09                       A02 A04 A05
SF                     90,92         205/70R15                                    A08 A09 A12
e13*96/79*0029*..,     90,92         215/65R15      A01 K42                       A14 A21 B03
e13*98/14*0029*..                                                                 S01
Subaru Forester        90-125        195/65R15      R09                           A02 A04 A05
SFS                    90-125        195/70R15      R09 R70                       A08 A09 A12
e1*97/27*0088*..,      90-125        205/70R15      R09                           A14 A21 B03
e1*98/14*0088*..       90-125        215/65R15      A01 K42                       S01
Subaru Forester        90-116        195/65R15      A13 R09                       A02 A04 A05
SG, SGS, SGG           90-116        195/70R15      A13 R37 R70                   A08 A09 A14
e13*98/14*0087*..,     90-116        205/70R15      A12                           A21 B03 S01
e1*2001/116*0209*..,   90-116        215/65R15      A12
e11*2001/116*0242*.    90-116        225/60R15      A01 A12 K42 Z49
                       90-116        225/70R15      A01 A12 K42 K45 R09 Z49 115
Subaru Forester        110           205/70R15      R37                           A02 A04 A05
SH, SHS                110           215/65R15      R37                           A08 A09 A12
e13*2001/116*0982*.    110           215/70R15      117                           A14 A21 B03
e1*2001/116*0485*..    110           225/65R15      A01 K1c K2c K42 Z58           Car S03
                       110           235/60R15      A01 K1c K2c K42 K56 Z58
Subaru Impreza         79            195/65R15      K1c                           A01 A02 A04
G3, G3S                79            205/60R15      K1c K2b K42                   A05 A08 A09
e1*2001/116*0438*..,   79            215/60R15      K1c K2c K42                   A12 A14 A21
e1*2001/116*0460*..    79            225/55R15      K1c K2c K41 K42               B03 Flh S03
Subaru Impreza         70-118        185/65R15      K42 R37 R70 T87 T88 Z49       A01 A02 A04
GD/GG ww GD/GGS        70-118        195/60R15      K42 T86 T87 T88 Z49           A05 A08 A09
e1*98/14*0145*..,      70-118        205/50R15      K42 R09 T85 T86 Z49           A12 A14 A21
e1*98/14*0163*..       70-118        205/55R15      K42 T87 T88 Z49               B03 Car S01
- Kombi                70-118        205/60R15      K42 Z49
                       70-118        215/55R15      K1c K42 K44 Z49
                       70-118        225/50R15      K1c K2c K42 K44 Z49
                       70-118        225/55R15      K1c K2c K42 K44 Z49
Subaru Impreza         70-118        185/65R15      A13 R37 R70                   A02 A04 A05
GD/GG ww GD/GGS        70-118        195/60R15      A13                           A08 A09 A14
e1*98/14*0145*..,      70-118        205/50R15      A01 A12 K42 R09 T85 T86 Z49   A21 B03 Sth
e1*98/14*0163*..       70-118        205/55R15      A01 A12 K42 Z49               S01
- Limousine            70-118        205/60R15      A01 A12 K42 Z49
                       70-118        215/55R15      A01 A12 K42 Z49
                       70-118        225/50R15      A01 A12 K42 Z49
                       70-118        225/55R15      A01 A12 K42 Z49


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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55020806 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ CO 705
Hersteller                       Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                          Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Subaru Impreza         66-92          195/55R15         K41 K42 K45 K56 R37                A01 A02 A04
GFC, GC/GF             66-92          195/60R15         K41 K42 K45 K56 R37                A05 A08 A09
G334,                  66-92          205/50R15         K1c K2c K41 K42 K45 K56 R37        A12 A14 A21
e13*96/79, 98/14       66-92          205/55R15         K1c K2c K41 K42 K45 K56            B03 S01
*0026*..
Subaru Legacy          101-127        195/60R15         A01 K1a K1b R09 122                A02 A04 A05
BL/BP, -S, -G          101-127        195/65R15         A01 K1a K1b 122                    A08 A09 A12
e1*2001/116*0228*..,   101-127        205/60R15         A01 K1c K2b T90 T91 Z49 122        A14 A21 B03
e1*2001/116*0256*..,   101-127        215/60R15         A01 K1c K2c K42 Z49 122            Car Lim X26
e11*2001/116*0240*.                                                                        S01

Auflagen und Hinweise

115      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1150 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

117      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1170 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

122      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1220 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.


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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55020806 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ CO 705
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                     Seite 4 von 6
A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die
Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46483 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55020806 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ CO 705
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                          Seite 5 von 6
K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46483 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55020806 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ CO 705
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                         Seite 6 von 6
T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X26      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Outback.

Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittskante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.

Z58      Die Gummilippe der hinteren Türen im Radhausbereich sind nachzuarbeiten


Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim, im Januar 2006 durchgeführt. Die
Verwendungsprüfung fand am 14.7.2009 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2006.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 14.Juli 2009




Blauth                                                                  00139340.DOC




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