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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 46405 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55160905 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ CO 757
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                        Seite 1 von 7

Auftraggeber                   Rial Leichtmetallfelgen GmbH
                               Industriestraße 11
                               D-67136 Fußgönheim
                               QM-Nr.: 49 02 0030801

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         COMO
Typ                            CO 757
Radgröße                       7,5Jx17H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
B3             CO 757 B3/Z05 Ø63,3-56,1            5/100/56,1         35        610    2025

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     46405
Herstellerzeichen              rial
Radtyp und Ausführung          CO 757 (s.o.)
Radgröße                       7,5Jx17H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               Germany
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S01    Mutter M12x1,25              Kegel 60°       90                     -
S02    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       110                    30
S03    Mutter M12x1,25              Kegel 60°       100                    -
S04    Mutter M12x1,25              Kegel 60°       120                    -

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 55160905 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     MG Rover
                               Subaru

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46405 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55160905 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ CO 757
Hersteller                       Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                  Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Rover 75, MG ZT        85-130        205/50R17      K1c K2b K42 K56               A01 A02 A04
RJ, J                  85-130        215/50R17      K1c K23 K2c K42 K56           A05 A08 A09
e11*98/14*0111*..,     85-130        225/45R17      K1c K2b K42 K56               A12 A14 A21
e11*2001/116*0111*.                                                               B03 Lim V17
                                                                                  S02
Rover 75, MG ZT-T      85-130        205/50R17      K1c K2b K42 K56               A01 A02 A04
RJ, J                  85-130        215/50R17      K1c K23 K2c K42 K56           A05 A08 A09
e11*98/14*0111*..,     85-130        225/45R17      K1c K2b K42 K56               A12 A14 A21
e11*2001/116*0111*.                                                               B03 Car V17
- Tourer/Kombi                                                                    S02
Sub.Legacy Outback     110-180       205/50R17      K42 R09 T89 T93 Z49 122       A01 A02 A04
BL/BP, -S, -G          110-180       205/55R17      R37 Z49 122                   A05 A08 A09
e1*2001/116*0228*..,   110-180       215/50R17      K1b K2b R37 T90 T91 Z49 122   A12 A14 A21
e1*2001/116*0256*..,   110-180       215/55R17      K1b K2b K45 Z49 121           Car K42 S01
e11*2001/116*0240*.    110-180       225/45R17      R09 T90 T91 Z49 122
                       110-180       225/50R17      K1b K2b K45 Z49 122
                       110-180       235/45R17      K1b K2b Z49 122
                       110-180       235/50R17      K1c K2b K44 K45 K66 Z49 121
Subaru Forester        90-130        215/50R17      K42                           A01 A02 A04
SF                     90-130        225/50R17      K42                           A05 A08 A09
e13*96/79*0029*..,     90-130        235/45R17      K42                           A12 A14 A21
e13*98/14*0029*..                                                                 S01
Subaru Forester        90-125        215/50R17      K42                           A01 A02 A04
SFS                    90-125        225/50R17      K42                           A05 A08 A09
e1*97/27*0088*..,      90-125        235/45R17      K42                           A12 A14 A21
e1*98/14*0088*..                                                                  S01
Subaru Forester      90-169          205/55R17      R37 Z49                       A01 A02 A04
SG, SGS, SGG         90-169          215/50R17      K1c K2c K42 R37 Z49           A05 A08 A09
e13*98/14*0087*..,   90-169          215/55R17      K1c K2c K42 K45 Z49           A12 A14 A21
e1*2001/116*0209*.., 90-169          225/50R17      K1c K2c K42 K45 Z49           S01
e11*2001/116*0242*.  90-169          235/45R17      K1c K2c K42 Z49
                     90-169          235/50R17      K1c K2c K41 K42 K45 Z49
                     90-169          245/45R17      K1c K2c K42 K45 Z49
Subaru Forester      108-169         215/55R17      K1c K2c K42 Z58               A01 A02 A04
SH, SHS              108-169         215/60R17      K1c K2c K42 Z58 118           A05 A08 A09
e13*2001/116*0982*. 108-169          225/55R17      K15 K1c K2c K42 K56 Z58       A12 A14 A21
e1*2001/116*0485*..                                                               Car S03
Subaru Impreza       79-195          205/50R17      K1c K2c K41 K42 T89           A01 A02 A04
G3, G3S              79-195          215/45R17      K1c K2b K42 T87 T88           A05 A08 A09
e1*2001/116*0438*.., 79-195          225/45R17      K1c K2c K41 K42               A12 A14 A21
e1*2001/116*0460*..                                                               Flh S03
Subaru Impreza       66-160          205/45R17      K1c K2b K41 K42 K45 K56       A01 A02 A04
GFC, GC/GF           66-160          215/40R17      K1c K2b K41 K42 K45 K56       A05 A08 A09
G334,                66-92           205/40R17      K1c K2b K41 K42 K45 K56       A12 A14 A21
e13*96/79, 98/14                                                                  S01
*0026*..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46405 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55160905 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ CO 757
Hersteller                        Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                          Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Subaru Legacy          110, 123       205/50R17         K6c R37 122                        A01 A02 A04
BM/BR, BM/BRS          110, 123       205/55R17         K6c R37 122                        A05 A08 A09
e1*2007/46*0079*..;    110, 123       215/50R17         K1c K4h K6d K6g 122                A12 A14 A21
e13*2007/46*1074*..    110, 123       225/45R17         K6c 122                            A56 B03 Car
                       110, 123       225/50R17         K1c K2c K4h K6d K6g 122            NfS X26 S04
                       110, 123       235/45R17         K1c K4h K6d K6g 122
                       110, 123       245/45R17         K1c K2c K4h K6d K6g 122
Subaru Outback         110-191        225/60R17         116                                A02 A04 A05
BM/BR, BM/BRS          110-191        235/55R17         A01 K6d 118                        A08 A09 A12
e1*2007/46*0079*..;    110-191        245/55R17         A01 K6d 116                        A14 A21 A56
e13*2007/46*1074*..    110-191        255/50R17         A01 K1a K1b K2b K4h K6d K6g        Car S04
                                                        118

Auflagen und Hinweise

116      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1160 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

118      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1180 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

121      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1210 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

122      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1220 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46405 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55160905 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ CO 757
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                   Seite 4 von 7
A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die
Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K15    Eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination im Türbereich an Achse 2 ist
durch Nacharbeiten der Türkante sowie der Spritzgummis herzustellen.

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46405 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55160905 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ CO 757
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                          Seite 5 von 7
K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K23     An Achse 2 ist die Befestigungsschraube der Kunststoffeinsätze bis auf die Mutter zu kürzen.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K66     Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 150mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 200mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NfS     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit
Ausstattungspaket Sport (Bilstein Sportfahrwerk).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46405 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55160905 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ CO 757
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                         Seite 6 von 7
R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   195/40R17     215/35R17
Nr.   2   205/40R17     225/35R17
Nr.   3   205/45R17     235/40R17
Nr.   4   205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr.   5   215/40R17     245/35R17
Nr.   6   215/45R17     225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr.   7   215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46405 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55160905 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ CO 757
Hersteller                       Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                         Seite 7 von 7

X26        Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Outback.

Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittskante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.

Z58        Die Gummilippe der hinteren Türen im Radhausbereich sind nachzuarbeiten


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim, am 01.10.2005 durchgeführt. Die
Verwendungsprüfung fand am 01.3.2010 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2005.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 1.März 2010




Blauth                                                                 00147389.DOC




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