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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47875 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55097009 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ G8018
Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                        Seite 1 von 7

Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                  Ziegeleistraße 25
                                  67105 Schifferstadt
                                  QM-Nr.: 49 02 0241005

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Typ                               G8018
Radgröße                          8,0Jx18H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
-            G8018 LK100/Ø70-Ø56,1                 5/100/56,1         35        625    2045
             Nr. 43

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        47875
Herstellerzeichen                 AUTEC
Radtyp und Ausführung             G8018 (s.o.)
Radgröße                          8,0Jx18H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      90                   -
S02       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      100                  -
S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      110                  28
S04       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      120                  -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        MG Rover
                                  Subaru

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55097009 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ G8018
Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Rover 75, MG ZT        118-140        225/45R18   K1c K23 K2c K42 K56 R09         A01 A02 A04
RJ, J                  85-130         225/40R18   K1c K2c K42 K56 R37             A05 A08 A09
e11*98/14*0111*..,                                                                A12 A16 A82
e11*2001/116*0111*.                                                               Lim S03
Rover 75, MG ZT-T      118-140        225/45R18   K1c K2c K42 K56 R09             A01 A02 A04
RJ, J                  85-130         225/40R18   K1c K2c K42 K56 R37 T88         A05 A08 A09
e11*98/14*0111*..,                                                                A12 A16 A82
e11*2001/116*0111*.                                                               Car S03
- Tourer/Kombi
Subaru Forester        90-169         215/45R18   K1a K1b K2b Z49                 A01 A02 A04
SG, SGS, SGG           90-169         225/45R18   K1c K2c K42 K45 Z49             A05 A08 A09
e13*98/14*0087*..,     90-169         235/40R18   K1c K2c K42 Z49                 A12 A16 A82
e1*2001/116*0209*..,   90-169         235/45R18   K1c K2c K41 K42 K45 Z49         S01
e11*2001/116*0242*.    90-169         245/40R18   K1c K2c K42 K45 Z49
Subaru Forester        108-169        225/45R18   K1c K2c K42 Z58                 A01 A02 A04
SH, SHS                108-169        225/50R18   K15 K1c K2c K42 K56 Z58         A05 A08 A09
e13*2001/116*0982*.    108-169        235/45R18   K15 K1c K2c K42 K56 Z58         A12 A16 A82
e1*2001/116*0485*..    108-169        245/45R18   K15 K1c K2c K42 K56 Z58         Car S02
Subaru Impreza         79-195         205/40R18   K1c K2b K42 T86                 A01 A02 A04
G3, G3S                79-195         205/45R18   K1c K2b K42 R70 T86             A05 A08 A09
e1*2001/116*0438*..,   79-195         215/40R18   K1c K2c K41 K42 T85 T89         A12 A16 A82
e1*2001/116*0460*..    79-195         225/40R18   K1c K2c K41 K42 T88 T89         Flh KOV S02
Subaru Legacy          110, 123       215/40R18   K6c R37 T89                     A01 A02 A04
BM/BR, BM/BRS          110, 123       215/45R18   K6c R37 T89 T93                 A05 A08 A09
e1*2007/46*0079*..;    110, 123       225/40R18   K1c K4h K6d K6g T88 T92         A12 A16 A56
e13*2007/46*1074*..    110, 123       225/45R18   K1c K4h K6d K6g                 A82 Car NfS
                       110, 123       235/40R18   K1c K2c K4h K6d K6g             X26 S04
                       110, 123       245/40R18   K1c K2c K4h K6d K6h K6i
Subaru Legacy          110-180        215/45R18   K42 T89 Z49                     A01 A02 A04
Outback                110-180        225/40R18   K42 T88 T91 X73 Z49             A05 A08 A09
BL/BP, -S, -G          110-180        225/45R18   K42 K45 Z49                     A12 A16 A82
e1*2001/116*0228*..,   110-180        235/40R18   K1b K2b K42 Z49                 Car S01
e1*2001/116*0256*..,   110-180        245/40R18   K1c K2b K42 K45 Z49
e11*2001/116*0240*.
Subaru Outback         110-191        225/50R18   K6d                             A01 A02 A04
BM/BR, BM/BRS          110-191        225/55R18   K6d 120                         A05 A08 A09
e1*2007/46*0079*..;    110-191        235/50R18   K6d 121                         A12 A16 A56
e13*2007/46*1074*..    110-191        245/50R18   K2b K4h K6d K6g 120             A82 Car S04
                       110-191        255/45R18   K6d




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47875 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55097009 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ G8018
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                         Seite 3 von 7

Auflagen und Hinweise

120      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1200 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

121      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1210 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47875 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55097009 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ G8018
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                         Seite 4 von 7

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A82    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke
geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K15    Eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination im Türbereich an Achse 2 ist
durch Nacharbeiten der Türkante sowie der Spritzgummis herzustellen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K23     An Achse 2 ist die Befestigungsschraube der Kunststoffeinsätze bis auf die Mutter zu kürzen.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47875 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55097009 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ G8018
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                        Seite 5 von 7

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 150mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 200mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NfS     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit
Ausstattungspaket Sport (Bilstein Sportfahrwerk).

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47875 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55097009 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ G8018
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                         Seite 6 von 7

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X26     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Outback.

X73    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/45R17
bzw. 225/40R18 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittskante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.

Z58     Die Gummilippe der hinteren Türen im Radhausbereich sind nachzuarbeiten




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47875 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55097009 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ G8018
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                        Seite 7 von 7

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 24. Januar 2011 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2009.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 24. Januar 2011




Haasis                                                                 00159850.DOC




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