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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48088 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55056910 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RG09 6515
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                          Seite 1 von 7

Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                56316 Raubach
                                QM-Nr. 49020140905

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          RG09
Typ                             RG09 6515
Radgröße                        6,5Jx15H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                   Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                   (mm)
X5           RG09 6515 X5 / Ø63,4xØ56,1            5/100/56,1          38         615    2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      48088
Herstellerzeichen               C4W-T Germany
Radtyp und Ausführung           RG09 6515 (s.o.)
Radgröße                        6,5Jx15H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S02   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   110                        28,3               RG.512
S03   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   90                         -                  RG.514
S04   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   100                        -                  RG.514

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      MG Rover
                                Subaru

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55056910 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RG09 6515
Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Rover 75, MG ZT        85-130         195/65R15                                   A12 A16 A22
RJ, J                  85-130         205/65R15   A01 K1c K2b K42 K56             B03 Lim S02
e11*98/14*0111*..,     85-130         215/60R15   A01 K1c K2b K42 K56
e11*2001/116*0111*.
Rover 75, MG ZT-T      85-130         195/65R15   R37                             A12 A16 A22
RJ, J                  85-130         205/65R15   A01 K1c K2b                     B03 Car S02
e11*98/14*0111*..,     85-130         215/60R15   A01 K1c K2b K42 K56
e11*2001/116*0111*.
- Tourer/Kombi
Subaru Forester        125,130        205/70R15   M+S R09                         A12 A16 A22
SF                     90,92          205/70R15                                   B03 S03
e13*96/79*0029*..,     90,92          215/65R15   A01 K42
e13*98/14*0029*..
Subaru Forester        90-125         195/65R15   R09                             A12 A16 A22
SFS                    90-125         195/70R15   R09                             B03 S03
e1*97/27*0088*..,      90-125         205/70R15   R37
e1*98/14*0088*..       90-125         215/65R15   A01 K42
Subaru Forester        90-116         195/65R15   R09                             A12 A16 A22
SG, SGS, SGG           90-116         195/70R15   R37                             B03 S03
e13*98/14*0087*..,     90-116         205/70R15
e1*2001/116*0209*..,   90-116         215/65R15
e11*2001/116*0242*.    90-116         225/60R15   A01 Z49
                       90-116         225/70R15   A01 K45 R09 Z49
                       90-116         235/60R15   A01 K1c K2c K42 K45 Z49
Subaru Forester        104-110        195/70R15   A13 R09                         A16 A22 B03
SH, SHS, SHLPG         104-110        205/70R15   A33 R37                         Car S04
e13*2001/116*0982*0    104-110        215/65R15   A12 R37
0-08;                  104-110        215/70R15   A12
e1*2001/116*0485*..,   104-110        225/65R15   A12
e24*2007/46*0007*..    104-110        235/60R15   A01 A12 K1c K2c K42 Z58
Subaru Impreza         79, 110        195/60R15                                   A12 A16 A22
G3, G3S                79, 110        195/65R15                                   Flh KOV Su4
e1*2001/116*0438*..,   79, 110        205/55R15   A01 K1c Z25                     S04
e1*2001/116*0460*..    79, 110        205/60R15   A01 K1c
                       79, 110        205/65R15   A01 K1c Z25
Subaru Impreza         84             195/65R15   A90                             A16 A22 Flh
G4                     84             205/60R15   A01 A12 K6d                     S04
e1*2007/46*0597*..     84             215/60R15   A01 A12 K1c K6g K6i K6r
Subaru Impreza         70-118         185/65R15   K42 R37 T87 T88 Z49             A01 A12 A16
GD/GG ww GD/GGS        70-118         195/60R15   K42 T86 T87 T88 Z49             A22 B03 S03
e1*98/14*0145*..,      70-118         205/50R15   K42 R09 T85 T86 Z49
e1*98/14*0163*..       70-118         205/55R15   K42 T87 T88 Z49
- Kombi                70-118         205/60R15   K42 Z49
                       70-118         215/55R15   K1c K42 Z49
                       70-118         225/50R15   K1c K2c K42 Z49
                       70-118         225/55R15   K1c K2c K42 K44 Z49




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Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55056910 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RG09 6515
Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Subaru Impreza         70-118         185/65R15    A13 R37                               A16 A22 B03
GD/GG ww GD/GGS        70-118         195/60R15    A13                                   Sth S03
e1*98/14*0145*..,      70-118         205/50R15    A12 R09 T85 T86
e1*98/14*0163*..       70-118         205/55R15    A12
- Limousine            70-118         205/60R15    A01 A12 Z49
                       70-118         215/55R15    A01 A12 K42 Z49
                       70-118         225/50R15    A01 A12 K42 Z49
                       70-118         225/55R15    A01 A12 K42 Z49
Subaru Impreza         66-92          195/55R15    K41 K42 K45 K56 R37                   A01 A12 A16
GFC, GC/GF             66-92          195/60R15    K41 K42 K45 K56 R37                   A22 B03 S03
G334,                  66-92          205/50R15    K1c K2b K41 K42 K45 K56 R37
e13*95/54, 96/79,      66-92          205/55R15    K1c K2b K41 K42 K45 K56
98/14
*0026*00-04
Subaru Impreza XV      110            195/60R15                                          A12 A16 A22
G3                     110            195/65R15                                          Flh KMV Su4
e1*2001/116*0438*..    110            205/55R15    Z25                                   S04
                       110            205/60R15
                       110            205/65R15    Z25
Subaru Legacy          101-127        195/60R15    R09                                   A12 A16 A22
BL/BP, -S, -G          101-127        195/65R15                                          B03 Car Lim
e1*2001/116*0228*..,   101-127        205/60R15    A01 K1c T90 T91 Z49                   X26 S03
e1*2001/116*0256*..,   101-127        215/60R15    A01 K1c K2b K42 Z49
e11*2001/116*0240*.

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48088 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55056910 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RG09 6515
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 4 von 7

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A22    Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim
entsprechen, mit Befestigung von außen zulässig. Für Fahrzeugausführungen mit einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld T) sind auch kurze Gummiventile, die den Normen DIN (33GS-11,3) ,
E.T.R.T.O (V2.03-6) oder Tire and Rim (TR 412) entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-
Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und
Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48088 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55056910 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RG09 6515
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 5 von 7
K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48088 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55056910 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RG09 6515
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 6 von 7
S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

Su4    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 294 mm an Achse 1.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X26     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Outback.

Z25     Rad/Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen für die der
Fahrzeughersteller die Verwendung von 15" Rädern/Reifen durch Teilegutachten bzw.
Herstellerfreigaben bescheinigt.

Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.

Z58     Die Gummilippe der hinteren Türen im Radhausbereich sind nachzuarbeiten



Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 21. November 2014 in Lambsheim statt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48088 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55056910 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RG09 6515
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2010.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 21. November 2014




Laux                                                                  00220297.DOC




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