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							Gutachten 366-0317-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49157
ANLAGE: 2                                                            Radtyp: TROPEZ 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 17.08.2020
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                    Fahrzeughersteller            FUJI HEAVY IND.(J), ROVER




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6.5 J X 15 H2                Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-   zul.       zul.     gültig
                                                                       och     werkstoff       Rad-       Abroll   ab
                     Kennzeichnung             Kennzeichnung           (mm)                    last       umf.     Fertig
                     Rad                       Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
36178                TROPEZ 6515 /             FZ03 Ø56,1                   56,1    Kunststoff      600     2126    01/13
                     Ø63,3-Ø56,1
36178                TROPEZ 6515 /               FZ03 Ø56,1                 56,1    Kunststoff      610    2100     01/13
                     Ø63,3-Ø56,1
36179                TROPEZ 6515 /               FZ03 Ø56,1                 56,1    Kunststoff      600    2126     01/13
                     Ø63,3-Ø56,1
36179                TROPEZ 6515 /               FZ03 Ø56,1                 56,1    Kunststoff      610    2100     01/13
                     Ø63,3-Ø56,1
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FUJI HEAVY IND.(J)
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : 49341


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS; SH; SHS
                                             100 Nm für Typ : GC/GF; GD/GG; GD/GGS; G3
Verkaufsbezeichnung:      FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW              Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
SH           e13*2001/116*0982*.. 110             195/70R15         51G                        Kombi; Allradantrieb;
SHS          e1*2001/116*0485*..                  205/70R15         51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  205/75R15   97    51J                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                  215/65R15   96                               721; 725; 73C; 74A;
                                                  215/70R15   98                               74H; 74P; 76Q
                                                  225/60R15   96




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0317-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49157
ANLAGE: 2                                                           Radtyp: TROPEZ 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 101 - 121 195/60R15             51G                       nicht Outback; Kombi;
             e1*2001/116*0256*..            195/65R15       91                              Stufenheck;
BL/BPS       e1*2001/116*0256*..            205/60R15       91                              Allradantrieb;
                                            205/65R15       94    54F                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                            215/55R15       89    11A; 22I; 24J             12A; 51A; 71C; 71K;
                                            215/60R15       94    11A; 22I; 24J             721; 725; 73C; 74A;
                                            225/55R15       92    11A; 22I; 24J             74H; 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:      SUBARU FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
SG           e1*2001/116*0209*.., 101 - 116 195/65R15             51G                       ab e13*98/14*0087*03;
             e13*98/14*0087*..              195/70R15             51G                       ab
                                            205/70R15             51G                       e1*2001/116*0209*07;
                                            215/65R15             11A; 24J; 51G             10B; 11B; 11G; 11H;
                                            225/60R15 96          11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                            225/65R15 99          11A; 24J; 24M             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P; 76Q
SG             e1*2001/116*0209*..,   92        195/65R15         51G                       nur bis
               e13*98/14*0087*..                195/70R15         51G                       e13*98/14*0087*02;
                                                205/70R15         51G                       nur bis
                                                215/65R15         51G                       e1*2001/116*0209*06;
                                                225/60R15 96                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                225/65R15 99                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                225/70R15         51G                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:      SUBARU IMPREZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
GC/GF        e13*95/54*0026*.., 66 - 70 195/60R15 88              11A; 21B; 22B; 54A        Allradantrieb;
             e13*96/79*0026*.., 66 - 92 195/55R15 85              11A; 21B; 22B             10B; 11B; 11G; 11H;
             e13*98/14*0026*..          205/55R15 88              11A; 21B; 22B             12A; 51A; 71C; 71K;
                                85 - 92 195/60R15                 11A; 21B; 22B; 51G        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P; 76Q
GD/GG          e1*98/14*0145*..       70 - 112 205/50R15          11A; 22B; 51G             nur Limousine
GD/GGS         e1*98/14*0163*..                205/55R15          11A; 22B; 51G             Allradantrieb;
                                      70 - 118 185/65R15          51G                       10B; 10S; 11B; 11G;
                                               195/60R15          11A; 22B; 51G             11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74H; 74P; 76Q
G3             e1*2001/116*0438*..    79        195/65R15   91                              Schrägheck;
                                                205/60R15   91                              Allradantrieb;
                                                205/65R15   94                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                215/60R15   94    11A; 24J                  12A; 51A; 573; 71C;
                                                225/55R15   92    11A; 22I; 24J; 24M        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74H; 74P; 76Q




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0317-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49157
ANLAGE: 2                                                            Radtyp: TROPEZ 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 17.08.2020
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                 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                 nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ROVER
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : 49348


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:      ROVER 75, MG ZT, MG ZT-T
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
J            e11*98/14*0111*..  85 - 130 195/65R15-91                                        Kombi; Limousine;
RJ           e11*98/14*0111*..           205/60R15-91               11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                         205/65R15-94               11A; 24J; 24M            10B; 10S; 11B; 11G;
                                         215/60R15-94               11A; 24J; 24M            11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                             74A; 74H; 74P; 76Q

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0317-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49157
ANLAGE: 2                                                           Radtyp: TROPEZ 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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                                                                                                        Seite: 4 von 5
       Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
       gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0317-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49157
ANLAGE: 2                                                           Radtyp: TROPEZ 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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      wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
      berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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