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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


                nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
                Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


                Nummer der ABE:              49427*04



                Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                             8 J x 18 H2


                Typ:                         ZH8080
§ 22 49427*04




                 Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
                 Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




                Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
                Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


                Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                        KBA 49427


                Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
                der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
                Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
                dürfen nicht angebracht werden.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 49427*04


                Die ABE-Nr. 49427*04 erstreckt sich auf die Räder 8 J x 18 H2, Typ ZH8080, in den
                Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0082-13-WIRD/N4 vom 02.02.2017 beschrieben.


                Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

                1 - 32

                des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
                aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

                Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
                der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
                (FZV) nicht erforderlich.

                An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
                Stellen gut lesbar und dauerhaft,
§ 22 49427*04




                der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
                die Felgengröße,
                der Typ und die Ausführung des Rades,
                das Herstelldatum (Monat und Jahr),
                das Typzeichen und
                die Einpresstiefe anzubringen.

                Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
                Außendurchmesser zu kennzeichnen.

                Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
                TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, vom 02.02.2017 festgehaltenen Angaben.

                Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
                in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

                Flensburg, 02.03.2017
                Im Auftrag
                Gutachten 366-0082-13-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49427
                ANLAGE: 2                                                            Radtyp: ZH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 02.02.2017
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                Fahrzeughersteller                         : FUJI HEAVY IND.(J), ROVER, TOYOTA
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                100535561/P         ZH8080/P PCD100            Ø56.1-I-Ø72                 56,1     Kunststoff     705     2250    03/13
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FUJI HEAVY IND.(J)
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit; I3, I4
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS; SH; SHS
                                                             100 Nm für Typ : BE/BH; BE/BHS; G3; G4
                                                             120 Nm für Typ : BM/BR; BM/BRS; GC/GF; SJ; ZC
§ 22 49427*04




                Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
                SH           e13*2001/116*0982*.. 108 - 169 225/45R18 91            11A; 22I; 24J; 24M        Kombi; Allradantrieb;
                SHS          e1*2001/116*0485*..            225/50R18 95            11A; 22B; 24C; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/45R18 94            11A; 22I; 24J; 24M        12A; 51A; 71K; 721;
                                                            235/50R18 97            11A; 22B; 24C; 24D        725; 73C; 74A; 74P
                                                            245/40R18 93            11A; 22B; 24C; 24M
                                                            245/45R18 96            11A; 22B; 24C; 24M
                SJ           e13*2007/46*1305*.. 108 - 177 235/45R18 94             11A; 24J                  Kombi; Allradantrieb;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                              74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     IMPREZA, SUBARU XV
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
                G4           e1*2007/46*0597*.. 80 - 110 215/45R18 89               11A; 27I; 52J           Subaru XV;
                                                         225/45R18 91               11A; 24J; 248; 26P; 27I Allradantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 225/50R18 95       11A; 24J; 24M; 26P;     12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                    27B                     721; 725; 729; 73C;
                                                                 235/45R18 94       11A; 24J; 24M; 26P;     74A; 74P
                                                                                    27B
                                                                 245/40R18 93       11A; 24J; 24M; 26B;
                                                                                    27B
                                                                 245/45R18 96       11A; 24J; 24M; 26B;
                                                                                    27B




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0082-13-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49427
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: ZH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.02.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 225/45R18 91         11A; 22I; 24J; 24M       nur Outback;
                             e1*2001/116*0256*..            245/40R18 93         11A; 22B; 24J; 24M       Allradantrieb;
                BL/BPS       e1*2001/116*0256*..            245/45R18 96         11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
                BM/BR          e1*2007/46*0079*..    110 - 191 215/55R18 95      11A; 22I; 56G            nur Outback; Kombi;
                BM/BRS         e13*2007/46*1074*..             225/45R18 91      11A; 22I                 Allradantrieb;
                                                               225/50R18 95      11A; 22I; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               225/55R18 98      11A; 22I; 248            12A; 51A; 573; 71K;
                                                               235/45R18 94      11A; 22I                 721; 725; 729; 73C;
                                                               235/50R18 97      11A; 22B; 248            74A; 74P
                                                               245/45R18 96      11A; 22I; 248
                                                               245/50R18 100     11A; 22B; 24J; 248

                Verkaufsbezeichnung:     SUBARU FORESTER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                SG           e1*2001/116*0209*.., 92 - 155 225/45R18 95          11A; 21B; 22B; 24J;      nur bis
                               e13*98/14*0087*..                                 24M                      e13*98/14*0087*02;
                                                              235/45R18 94       11A; 21B; 22B; 24J;      nur bis
                                                                                 24M                      e1*2001/116*0209*06;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
§ 22 49427*04




                                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
                SG             e1*2001/116*0209*.., 101 - 169 225/45R18 95       11A; 21B; 22B; 24C;      ab e13*98/14*0087*03;
                               e13*98/14*0087*..                                 24M                      ab
                                                              235/45R18 94       11A; 21B; 22B; 24C;      e1*2001/116*0209*07;
                                                                                 24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                G3           e1*2001/116*0438*.. 79 - 110 215/40R18 85           11A; 22I; 24J; 24M;      Schrägheck;
                                                                                 5EG                      Allradantrieb;
                                                     79 - 169 215/40R18 89       11A; 22I; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              215/45R18 89       11A; 21P; 22I; 24J;      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                 24M                      721; 725; 73C; 74A;
                                                              225/40R18 88       11A; 21P; 22B; 24C;      74P
                                                                                 24M
                                                              235/40R18 91       11A; 21P; 22B; 24C;
                                                                                 24M

                Verkaufsbezeichnung:     SUBARU LEGACY
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                BE/BH        e1*98/14*0108*.., 92 - 115 225/35R18 87             11A; 21B; 22B; 22F;      nicht Outback;
                               e1*98/14*0149*..                                  24C; 24D                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74A; 74P




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0082-13-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49427
                ANLAGE: 2                                                            Radtyp: ZH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 02.02.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                       Auflagen zu Reifen        Auflagen
                ZC           e13*2007/46*1281*.. 147   215/35R18 84W                11A; 22M; 245; 26P        Coupe; Heckantrieb;
                                                       215/40R18 85                 11A; 22M; 245; 26P        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       225/35R18 83W                11A; 22M; 24J; 248;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                    26P                       721; 725; 729; 73C;
                                                                 225/40R18 88       11A; 22M; 24J; 248;       74A; 74P
                                                                                    26P
                                                                 235/35R18 90       11A; 22M; 24J; 248;
                                                                                    26P; 27I
                                                                 245/35R18 88       11A; 22L; 241; 246;
                                                                                    248; 26B; 26N; 27I; 570

                Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen         Auflagen zu Reifen                      Auflagen
                GC/GF        e13*2001/116*0026*.. 147  215/35R18 84W 11A; 22M; 245; 26P                       Coupe; Heckantrieb;
                                                       215/40R18 85   11A; 22M; 245; 26P                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       225/35R18 83W 11A; 22M; 24J; 248;                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                      26P                                     721; 725; 729; 73C;
                                                       225/40R18 88   11A; 22M; 24J; 248;                     74A; 74P
                                                                      26P
                                                       235/35R18 90   11A; 22M; 24J; 248;
                                                                      26P; 27I
                                                       245/35R18 88   11A; 22L; 241; 246;
§ 22 49427*04




                                                                      248; 26B; 26N; 27I; 570

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ROVER
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit; I5
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     ROVER 75, MG ZT, MG ZT-T
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                      Auflagen
                J            e11*98/14*0111*.. 85 - 140 225/40R18 88W 11A; 22B; 24C; 24D                      Kombi; Limousine;
                RJ           e11*98/14*0111*..          225/45R18     11A; 21B; 22B; 24C;                     Frontantrieb;
                                                                      24D; 51G                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        235/40R18 91  11A; 21B; 22B; 22G;                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                      24C; 24D                                725; 73C; 74A; 74P

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit; I3, I4
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm



                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0082-13-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49427
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: ZH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.02.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Z (GT86)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
                ZN           e13*2007/46*1287*.. 147   215/35R18 84W             11A; 22M; 245; 26P        Coupe; Heckantrieb;
                                                       215/40R18 85              11A; 22M; 245; 26P        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       225/35R18 83W             11A; 22M; 24J; 248;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 26P                       721; 725; 729; 73C;
                                                              225/40R18 88       11A; 22M; 24J; 248;       74A; 74P
                                                                                 26P
                                                              235/35R18 90       11A; 22M; 24J; 248;
                                                                                 26P; 27I
                                                              245/35R18 88       11A; 22L; 241; 246;
                                                                                 248; 26B; 26N; 27I; 570

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
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                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0082-13-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49427
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: ZH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.02.2017
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                       unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                       Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
§ 22 49427*04




                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0082-13-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49427
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: ZH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.02.2017
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                       des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
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                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                   Vorderachse:                           215/40R18


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0082-13-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49427
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: ZH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.02.2017
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                                    Hinterachse:                        245/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1030kg.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
§ 22 49427*04




                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                     Zentrierringe verwendet werden.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0082-13-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49427
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: ZH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.02.2017
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:       FUJI HEAVY
                       Fahrzeugtyp:      G4
                       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0597*..
                       Handelsbez.:      IMPREZA, SUBARU XV

                       Variante(n):      Allradantrieb, Subaru XV

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 290             y = 280                    VA
                             26P                      x = 240             y = 230                    VA
                             27B                      x = 290             y = 430                    HA
                             27I                      x = 240             y = 380                    HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 49427*04




                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26N                   x = 290       y = 280              5                VA
                             27H                   x = 290       y = 430              8                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0082-13-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49427
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: ZH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.02.2017
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:       TOYOTA
                       Fahrzeugtyp:      ZN
                       Genehm.Nr.:       e13*2007/46*1287*..
                       Handelsbez.:      TOYOTA Z (GT86)

                       Variante(n):      Coupe, Heckantrieb

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 320             y = 395                    VA
                             26P                      x = 270             y = 345                    VA
                             27B                      x = 360             y = 355                    HA
                             27I                      x = 310             y = 305                    HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26J                   x = 320       y = 395             10                VA
§ 22 49427*04




                             26N                   x = 320       y = 395              8                VA
                             27H                   x = 360       y = 355              3                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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