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							Gutachten 366-0475-02-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45422
ANLAGE: 2                                                            Radtyp: C4 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 01.10.2012
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Fahrzeughersteller                         : FUJI HEAVY IND.(J), ROVER, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mitten Zentrierring-     zul.     zul.     gültig
                                                                       loch   werkstoff         Rad-     Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung           (mm)                     last     umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                     (kg)     (mm)     datum
C4 706 40 06        C4 706 CMS 258/1           SR03 Ø67.1-Ø56.1            56,1    Kunststoff      605    2159     09/02
C4 706 40 06        C4 706 CMS 258/1           SR03 Ø67.1-Ø56.1            56,1    Kunststoff      620    2098     09/02
C4 706 40 06        C4 706 CMS 258/1           SR03 Ø67.1-Ø56.1            56,1    Kunststoff      635    2060     09/02
C4 706 40 06 R      C4 706 CMS 258/1           SR03 Ø67.1-Ø56.1            56,1    Kunststoff      620    2098     02/08
C4 706 40 06 R      C4 706 CMS 258/1           SR03 Ø67.1-Ø56.1            56,1    Kunststoff      635    2060     02/08


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FUJI HEAVY IND.(J)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Z 62
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS; SH; SHS
                                             100 Nm für Typ : BE/BH; BE/BHS; GC/GF; GD/GG; GD/GGS; G3
                                             120 Nm für Typ : BM/BRS; ZC
Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW                Reifen          Auflagen zu Reifen          Auflagen
SH           e13*2001/116*0982*.. 108 - 110         205/60R16       51G                         Kombi;
SHS          e1*2001/116*0485*..                    205/65R16       51G                         Allradantrieb;
                                  108 - 169         215/60R16 95                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    215/65R16 98                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                    225/55R16 95    11A; 24J                    73C; 74A; 74P; 76U
                                                    225/60R16 98    11A; 24J
                                                    235/60R16 100   11A; 22I; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 101 - 121 205/50R16               11A; 22I; 24J; 24M; 51G nicht Outback;
               e1*2001/116*0256*..
BL/BPS         e1*2001/116*0256*..                  205/55R16 90    11A; 22I; 24J; 24M          Kombi; Stufenheck;
                                                    205/60R16       11A; 22I; 24J; 24M; 51G     Allradantrieb;
                                                    215/55R16 93    11A; 22I; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    225/50R16 92    11A; 22B; 24C; 24M          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                73C; 74A; 74P; 76U
BL/BP          e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 205/60R16             51G                         nur Outback;
               e1*2001/116*0256*..
BL/BPS         e1*2001/116*0256*..            215/55R16             51G                         Allradantrieb;
                                                    215/60R16 95                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    225/55R16 95                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                73C; 74A; 74P; 76U




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0475-02-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45422
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: C4 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 01.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
BM/BRS       e13*2007/46*1074*.. 110 - 123 215/60R16 95                                     Nur Outback; Kombi;
                                           215/65R16 98                                     Allradantrieb;
                                           215/70R16 100                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/60R16 98                                     12A; 51A; 573; 71K;
                                           225/65R16 100                                    721; 729; 73C; 74A;
                                           235/60R16 100 11A; 22I                           74P; 75I; 76U
                                           245/60R16 102 11A; 22I

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
SG           e1*2001/116*0209*.., 101 - 169 205/60R16           11A; 24J; 51G               ab
               e13*98/14*0087*..
                                              205/65R16         11A; 24J; 51G               e13*98/14*0087*03;
                                              215/55R16         11A; 24J; 24M; 51G          ab
                                              215/60R16 95      11A; 24J; 24M               e1*2001/116*0209*07;
                                              225/55R16 95      11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/60R16 98      11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 76U
SG             e1*2001/116*0209*.., 92 - 155 205/60R16          51G                         nur bis
               e13*98/14*0087*..
                                              205/65R16         51G                         e13*98/14*0087*02;
                                              215/55R16         51G                         nur bis
                                              215/60R16 95                                  e1*2001/116*0209*06;
                                              225/55R16 95                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/60R16 98                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
GC/GF        e13*95/54*0026*.., 66 - 92 195/50R16 84            11A; 21B; 22B; 22F          Allradantrieb;
             e13*96/79*0026*..,         205/50R16 87            11A; 21B; 21J; 22B; 22F;    10B; 11B; 11G; 11H;
               e13*98/14*0026*..                                24J; 24M                    12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/45R16 89      11A; 21B; 21J; 22B; 22F;    73C; 74A; 74P
                                                                24J; 24M
GD/GG          e1*98/14*0145*..      70 - 112 195/50R16         11A; 22B; 51G               nur Limousine
GD/GGS         e1*98/14*0163*..                205/55R16        11A; 22B; 51G               Allradantrieb;
                                     70 - 118 205/50R16 87      11A; 22B                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/45R16 86     11A; 22B                    12A; 51A; 71K; 721;
                                               225/45R16 89     11A; 22B                    73C; 74A; 74P; 76U
GD/GG          e1*98/14*0145*..      160 - 165 195/50R16        11A; 22B; 51G; 52J          nur Limousine
GD/GGS         e1*98/14*0163*..      160 - 169 205/50R16        11A; 22B; 51G               Allradantrieb;
                                               205/55R16        11A; 22B; 51G               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/45R16 86     11A; 22B                    12A; 51A; 71K; 721;
                                               225/45R16 89     11A; 22B                    73C; 74A; 74P; 76U
G3             e1*2001/116*0438*..   79        195/55R16 87     51J                         Schrägheck;
                                               195/60R16 89     51J                         Allradantrieb;
                                     79 - 169 205/55R16 91      11A; 24J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/55R16 93     11A; 22I; 24J               12A; 51A; 573; 71K;
                                               225/50R16 92     11A; 22I; 24J; 24M          721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            76U




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0475-02-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45422
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Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 01.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     SUBARU LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
BE/BH        e1*98/14*0108*.., 92 - 115 205/50R16 87               11A; 21B; 22B; 24M          nicht Outback;
             e1*98/14*0149*..           205/55R16                  11A; 21B; 22B; 24M; 51G     10B; 11B; 11G; 11H;
                                        205/55R16                  11A; 21B; 22B; 24M; 51G     12A; 51A; 71K; 721;
                                        215/45R16 86               11A; 22B; 24M; 5EM          73C; 74A; 74P
                                        225/45R16 89               11A; 21B; 22B; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                      Auflagen zu Reifen          Auflagen
ZC           e13*2007/46*1281*.. 147   205/50R16 87                12O                         Coupe; Heckantrieb;
                                       205/55R16 91                12O                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/45R16 86                12O                         51A; 71K; 721; 729;
                                       225/45R16 89                12O                         73C; 74A; 74P; 76U
                                       225/50R16 92                11A; 12A; 245; 57T

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ROVER
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Z 33
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ROVER 75, MG ZT, MG ZT-T
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
J            e11*98/14*0111*.. 85 - 130 205/55R16 91               11A; 24J; 24M               Kombi; Limousine;
RJ           e11*98/14*0111*..          215/55R16-93               11A; 24J; 24M               Frontantrieb;
                                        225/50R16-92               11A; 22B; 24C; 24D          10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                               11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                               721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                               76U

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Z 62
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Z (GT86)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                      Auflagen zu Reifen          Auflagen
ZN           e13*2007/46*1287*.. 147   205/50R16 87                12O                         Coupe; Heckantrieb;
                                       205/55R16 91                12O                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/45R16 86                12O                         51A; 71K; 721; 729;
                                       225/45R16 89                12O                         73C; 74A; 74P; 76U
                                       225/50R16 92                11A; 12A; 245; 57T

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45422
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Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 01.10.2012
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 01.10.2012
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      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.




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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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