Gutachten 366-0281-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49136
ANLAGE: 10 Radtyp: J2-770
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 17.06.2013
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Fahrzeughersteller : FUJI HEAVY IND.(J), ROVER, TOYOTA
Raddaten:
!
FO
Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
IN
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
B
A
Technische Daten, Kurzfassung
R
O
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
V
loch werkstoff Rad- Abroll ab
R
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
U
Z
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
N
100545561 J2-77038/45-X73 73.1/56.1 56,1 Kunststoff 579 2141 10/12
IO
100545561 J2-77038/45-X73 73.1/56.1 56,1 Kunststoff 615 2000 10/12
S
R
E
V
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FUJI HEAVY IND.(J)
E
S
LE
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
E
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS
IN
100 Nm für Typ : BD/BG; BE/BH; BE/BHS; GD/GG; GD/GGS; G3; G4
E
120 Nm für Typ : BM/BR; BM/BRS; ZC
-R
Verkaufsbezeichnung: IMPREZA, SUBARU XV
19
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§
G4 e1*2007/46*0597*.. 80 - 110 215/50R17 91 122; 52J Subaru XV;
H
215/55R17 94 12T; 52J Allradantrieb;
C
A
225/50R17 94 12O 10B; 11B; 11G; 11H;
N
225/55R17 97 12T 51A; 573; 71K; 721;
G
N
235/50R17 96 11A; 12A; 27I 725; 729; 73C; 74A;
U
74P
G
A
R
Verkaufsbezeichnung: LEGACY
T
IN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E
BL/BP e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 205/50R17 51G nur Outback;
R
e1*2001/116*0256*.. 215/55R17 51G Allradantrieb;
U
BL/BPS e1*2001/116*0256*.. 225/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
Z
T
225/50R17 94 12A; 51A; 71K; 721;
H
725; 73C; 74A; 74P;
IC
75I
-N
BL/BP e1*2001/116*0228*.., 101 - 121 215/45R17 87W 5ET nicht Outback; Kombi;
IG
e1*2001/116*0256*.. 101 - 180 205/50R17 51G Stufenheck;
LT
BL/BPS e1*2001/116*0256*.. 205/50R17 89W 5FE Allradantrieb;
Ü
205/50R17 93 10B; 11B; 11G; 11H;
G
215/45R17 91W 12A; 51A; 71K; 721;
N
U
225/45R17 90W 725; 73C; 74A; 74P;
T
180 215/50R17 11A; 22I; 24J; 24M; 76S
N
51G
E
M
U
K
O
D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49136
ANLAGE: 10 Radtyp: J2-770
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 17.06.2013
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Verkaufsbezeichnung: LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BM/BR e1*2007/46*0079*.. 110 - 191 215/55R17 94 nur Outback; Kombi;
!
FO
BM/BRS e13*2007/46*1074*.. 215/60R17 96 Allradantrieb;
IN
225/50R17 94 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R17 97 12A; 51A; 573; 71K;
B
A
225/60R17 99 721; 725; 729; 73C;
R
235/50R17 96 74A; 74P; 75I; 76S
O
V
235/55R17 99
R
245/50R17 99
U
Z
245/55R17 102
N
IO
Verkaufsbezeichnung: SUBARU FORESTER
S
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R
E
SG e1*2001/116*0209*.., 101 - 169 215/50R17 91 11A; 24J ab e13*98/14*0087*03;
V
E
e13*98/14*0087*.. 215/55R17 11A; 24J; 51G ab
S
e1*2001/116*0209*07;
LE
10B; 11B; 11G; 11H;
E
12A; 51A; 71K; 721;
IN
725; 73C; 74A; 74P
E
SG e1*2001/116*0209*.., 92 - 155 215/50R17 91 -R nur bis
e13*98/14*0087*.. e13*98/14*0087*02;
19
nur bis
§
e1*2001/116*0209*06;
H
10B; 11B; 11G; 11H;
C
12A; 51A; 71K; 721;
A
N
725; 73C; 74A; 74P
G
N
Verkaufsbezeichnung: SUBARU IMPREZA
U
G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A
GD/GG e1*98/14*0145*.. 160 205/45R17 84W nur Limousine
R
T
GD/GGS e1*98/14*0163*.. 160 - 169 205/45R17 88 Allradantrieb;
IN
160 - 195 205/50R17 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
E
215/45R17 91 12A; 51A; 71K; 721;
R
U
225/45R17 90 11A; 22B 725; 73C; 74A; 74P;
Z
76T; 836
T
H
G3 e1*2001/116*0438*.. 79 - 169 205/50R17 89 Schrägheck;
IC
215/45R17 87 Allradantrieb;
-N
225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
IG
721; 725; 73C; 74A;
LT
74P
Ü
G
N
Verkaufsbezeichnung: SUBARU LEGACY
U
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T
N
BD/BG e1*93/81*0009*.., 85 - 110 205/45R17 88 11A; 21B; 22B Allradantrieb; nicht
E
H296 215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 24J höhergelegtes
M
Fahrwerk;
U
K
10B; 11B; 11G; 11H;
O
12A; 51A; 71K; 721;
D
725; 73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49136
ANLAGE: 10 Radtyp: J2-770
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 17.06.2013
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Verkaufsbezeichnung: SUBARU LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BE/BH e1*98/14*0108*.., 92 - 115 205/45R17 88 11A; 22B nicht Outback;
!
FO
e1*98/14*0149*.. 215/40R17 87 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
IN
725; 73C; 74A; 74P
B
A
R
Verkaufsbezeichnung: SUBARU Z (BRZ)
O
V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R
ZC e13*2007/46*1281*.. 147 205/50R17 89 122 Coupe; Heckantrieb;
U
215/40R17 83W 122 10B; 11B; 11G; 11H;
Z
215/45R17 87 122
N
51A; 71K; 721; 725;
IO
225/45R17 91 122 729; 73C; 74A; 74P
S
R
E
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ROVER
V
E
S
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
LE
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
E
IN
Verkaufsbezeichnung: ROVER 75, MG ZT, MG ZT-T
E
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen -RAuflagen zu Reifen Auflagen
J e11*98/14*0111*.. 85 - 130 215/50R17 11A; 24J; 24M; 51G Kombi; Limousine;
19
RJ e11*98/14*0111*.. 225/45R17 11A; 24J; 24M; 51G Frontantrieb;
§
10B; 10S; 11G; 11H;
H
12A; 51A; 71K; 721;
C
725; 73C; 74A; 74P;
A
N
76S
G
N
U
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA
G
A
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
R
T
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
IN
E
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA Z (GT86)
R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U
Z
ZN e13*2007/46*1287*.. 147 205/50R17 89 122 Coupe; Heckantrieb;
T
215/40R17 83W 122 10B; 11B; 11G; 11H;
H
IC
215/45R17 87 122 51A; 71K; 721; 725;
-N
225/45R17 91 122 729; 73C; 74A; 74P
IG
LT
Auflagen
Ü
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
G
N
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
U
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
T
N
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
E
M
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
U
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
K
O
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
D
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49136
ANLAGE: 10 Radtyp: J2-770
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 17.06.2013
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ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
!
FO
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
IN
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
B
A
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
R
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
O
V
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
R
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
U
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Z
N
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
IO
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
S
R
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
E
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
V
E
S
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
LE
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
E
IN
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
E
-R
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
19
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
§
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
H
C
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
A
wird, möglich.
N
G
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
N
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
U
G
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
A
R
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
T
IN
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
E
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
R
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
U
Z
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
T
H
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
IC
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
-N
herzustellen.
IG
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
LT
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
Ü
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
G
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
N
U
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
T
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
N
abgedeckt sein.
E
M
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
U
K
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
O
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
D
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49136
ANLAGE: 10 Radtyp: J2-770
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 17.06.2013
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27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
!
FO
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
IN
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
B
A
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
R
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
O
V
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
R
U
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
Z
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
N
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
IO
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
S
R
dieser Reifengröße zu beachten.
E
V
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
E
S
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
LE
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
E
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
IN
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
E
-R
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
19
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
§
H
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
C
A
Achslast von 1120kg.
N
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
G
N
Tiefbetts angebracht werden.
U
G
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
A
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
R
T
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
IN
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
E
Ventilherstellers zu beachten.
R
U
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Z
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
T
H
IC
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
-N
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
IG
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
LT
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
Ü
G
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
N
U
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
T
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
N
beachten.
E
M
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
U
K
Zentrierringe verwendet werden.
O
D
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49136
ANLAGE: 10 Radtyp: J2-770
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 17.06.2013
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76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
!
FO
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
IN
836) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 326mm
B
(Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
A
R
O
V
R
U
Z
N
IO
S
R
E
V
E
S
LE
E
IN
E
-R
19
§
H
C
A
N
G
N
U
G
A
R
T
IN
E
R
U
Z
T
H
IC
-N
IG
LT
Ü
G
N
U
T
N
E
M
U
K
O
D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49136
ANLAGE: 10 Radtyp: J2-770
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 17.06.2013
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
!
FO
Fahrzeug:
IN
B
Hersteller: FUJI HEAVY
A
Fahrzeugtyp: G4
R
O
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0597*..
V
Handelsbez.: IMPREZA, SUBARU XV
R
U
Z
Variante(n): Allradantrieb, Subaru XV
N
IO
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
S
R
E
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
V
von [mm] bis [mm]
E
S
27B x = 290 y = 430 HA
LE
27I x = 240 y = 380 HA
E
26B x = 290 y = 280 VA
IN
26P x = 240 y = 230 VA
E
-R
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
19
§
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
H
von [mm] bis [mm] um [mm]
C
26N x = 290 y = 280 5 VA
A
N
27H x = 290 y = 430 8 HA
G
N
U
G
A
R
T
IN
E
R
U
Z
T
H
IC
-N
IG
LT
Ü
G
N
U
T
N
E
M
U
K
O
D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.