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							Gutachten 366-0156-13-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 21                                                           Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 25.07.2014
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                Fahrzeughersteller              FUJI HEAVY IND.(J), ROVER, TOYOTA




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
100535561/P         ZH7070/P PCD100            Ø56.1-I-Ø72                 56,1     Kunststoff      583      2169    03/12
100535561/P         ZH7070/P PCD100            Ø56.1-I-Ø72                 56,1     Kunststoff      590      2139    03/12
100535561/P         ZH7070/P PCD100            Ø56.1-I-Ø72                 56,1     Kunststoff      615      2040    03/12
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FUJI HEAVY IND.(J)
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: I4


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS; SH; SHS
                                             100 Nm für Typ : BE/BH; BE/BHS; GC/GF; G3; G4
                                             120 Nm für Typ : BM/BR; BM/BRS; GC/GF; SJ; ZC
 Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
 SH           e13*2001/116*0982*.. 108 - 169 215/55R17       94    11A; 24J; 24M              Kombi; Allradantrieb;
 SHS          e1*2001/116*0485*..            215/60R17       96    11A; 24J; 24M              10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/50R17       94    11A; 22I; 24J; 24M         12A; 51A; 71K; 721;
                                             225/55R17       97    11A; 22I; 24J; 24M         725; 73C; 74A; 74P;
                                             235/50R17       96    11A; 22I; 24C; 24M         75I
                                             235/55R17       99    11A; 22I; 24C; 24M
 SJ           e13*2007/46*1305*.. 108 - 177 225/55R17        97    11A; 24J                   Kombi; Allradantrieb;
                                             225/60R17       99    11A; 24J                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                   110       215/60R17       96    11A; 24J                   12A; 51A; 573; 71C;
                                             215/65R17       99    11A; 24J                   71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 76S




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 21                                                       Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 25.07.2014
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Verkaufsbezeichnung:     IMPREZA, SUBARU XV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
G4           e1*2007/46*0597*.. 80 - 110 215/50R17 91          11A; 24J; 27I; 52J        Subaru XV;
                                         215/55R17 94          11A; 24J; 27I; 52J        Allradantrieb;
                                         225/50R17 94          11A; 24J; 248; 26P;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               27B                       12A; 51A; 573; 71K;
                                              225/55R17 97     11A; 24J; 248; 26P;       721; 725; 729; 73C;
                                                               27B                       74A; 74P
                                              235/50R17 96     11A; 24J; 24M; 26P;
                                                               27B

Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 205/50R17          51G                       nur Outback;
             e1*2001/116*0256*..            215/55R17    94                              Allradantrieb;
BL/BPS       e1*2001/116*0256*..            225/45R17          51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                            225/50R17    94    11A; 22I; 24J             12A; 51A; 71K; 721;
                                            235/50R17    96    11A; 22I; 24J; 24M        725; 73C; 74A; 74P
BM/BR        e1*2007/46*0079*..   110 - 191 215/55R17    94                              nur Outback; Kombi;
BM/BRS       e13*2007/46*1074*..            215/60R17    96                              Allradantrieb;
                                            225/50R17    94    11A;   22I                10B; 11B; 11G; 11H;
                                            225/55R17    97    11A;   22I                12A; 51A; 573; 71K;
                                            225/60R17    99    11A;   22I                721; 725; 729; 73C;
                                            235/50R17    96    11A;   22I                74A; 74P; 75I; 76S
                                            235/55R17    99    11A;   22I
                                            245/50R17    99    11A;   22B; 248
                                            245/55R17    102   11A;   22B; 248

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
SG           e1*2001/116*0209*.., 101 - 169 215/50R17 91       11A; 24C; 24M             ab e13*98/14*0087*03;
             e13*98/14*0087*..              215/55R17          11A; 21P; 22I; 24C;       ab
                                                               24M; 51G                  e1*2001/116*0209*07;
                                              225/50R17 94     11A; 21B; 22B; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24M                       12A; 51A; 71K; 721;
                                              235/50R17 96     11A; 21B; 22B; 24C;       725; 73C; 74A; 74P
                                                               24D
SG            e1*2001/116*0209*.., 92 - 155   215/50R17 91     11A; 24J; 24M             nur bis
              e13*98/14*0087*..               225/50R17 94     11A; 21B; 22B; 24J;       e13*98/14*0087*02;
                                                               24M                       nur bis
                                              235/50R17 96     11A; 21B; 22B; 24J;       e1*2001/116*0209*06;
                                                               24M                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74P




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 21                                                           Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 25.07.2014
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Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
GC/GF        e13*95/54*0026*.., 66 - 70 205/45R17 84               11A; 21B; 21J; 22B;       Allradantrieb;
               e13*96/79*0026*..,                                  22F; 24J; 24M; 54A        10B; 11B; 11G; 11H;
               e13*98/14*0026*..       66 - 92   205/40R17 80      11A; 21B; 21J; 22B;       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                   22F; 24J; 24M             725; 73C; 74A; 74P
                                                 215/40R17 83      11A; 21B; 21J; 22B;
                                                                   22F; 24J; 24M
                                       85 - 92   205/45R17 84      11A; 21B; 21J; 22B;
                                                                   22F; 24J; 24M
G3             e1*2001/116*0438*.. 79 - 169      205/50R17 89      11A; 22I; 24J; 24M        Schrägheck;
                                                 215/45R17 87      11A; 22I; 24J             Allradantrieb;
                                                 225/45R17 91      11A; 22I; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
BE/BH        e1*98/14*0108*.., 92 - 115 205/45R17 88               11A; 21B; 22B; 24J;       nicht Outback;
               e1*98/14*0149*..                                    24M                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 215/40R17 87      11A; 21B; 22B; 22F;       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                   24J; 24M                  725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
ZC           e13*2007/46*1281*.. 147    205/50R17            89  11A; 245                    Coupe; Heckantrieb;
                                        215/40R17            83W                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                        215/45R17            87                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                        225/45R17            91  11A; 245                    721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74A; 74P; 84T

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen         Auflagen zu Reifen                     Auflagen
GC/GF        e13*2001/116*0026*.. 147  205/50R17 89   11A; 245                               Coupe; Heckantrieb;
                                       215/40R17 83W                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/45R17 87                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                       225/45R17 91   11A; 245                               721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74A; 74P; 84T




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ROVER
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: I5


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 21                                                           Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 25.07.2014
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                                                                                                       Seite: 4 von 8
Verkaufsbezeichnung:     ROVER 75, MG ZT, MG ZT-T
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
J            e11*98/14*0111*.. 85 - 130 215/50R17                  11A; 22B; 24C; 24D;       Kombi; Limousine;
RJ           e11*98/14*0111*..                                     51G                       Frontantrieb;
                                        225/45R17-90               11A; 22B; 24J; 24M        10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                             11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 76S




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: I4


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Z (GT86)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
ZN           e13*2007/46*1287*.. 147   205/50R17             89  11A; 245                    Coupe; Heckantrieb;
                                       215/40R17             83W                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/45R17             87                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                       225/45R17             91  11A; 245                    721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74A; 74P; 84T


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 21                                                        Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 25.07.2014
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                                                                                                    Seite: 5 von 8
       gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
       gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nac h ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Rei fens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 21                                                        Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 25.07.2014
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       des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
       konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 21                                                        Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 25.07.2014
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                                                                                                    Seite: 7 von 8
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenauß enseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer s ein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
84T) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO Festsattel und
     Bremsscheibendurchmesser 326mm an der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 21                                                       Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 25.07.2014
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:       FUJI HEAVY
       Fahrzeugtyp:      G4
       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0597*..
       Handelsbez.:      IMPREZA, SUBARU XV

       Variante(n):      Allradantrieb, Subaru XV

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290              y = 280                 VA
             26P                      x = 240              y = 230                 VA
             27B                      x = 290              y = 430                 HA
             27I                      x = 240              y = 380                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 290        y = 280            5                VA
             27H                   x = 290        y = 430            8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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