Gutachten 366-0475-02-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45422
ANLAGE: 2 Radtyp: C4 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.09.2014
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Fahrzeughersteller : FUJI HEAVY IND.(J), ROVER, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C4 706 40 C4 706 CMS 258/1 SR03 56,1 Kunststoff 605 2159 09/02
06CMS Ø67.1-Ø56.1
C4 706 40 C4 706 CMS 258/1 SR03 56,1 Kunststoff 620 2098 09/02
06CMS Ø67.1-Ø56.1
C4 706 40 C4 706 CMS 258/1 SR03 56,1 Kunststoff 635 2060 09/02
06CMS Ø67.1-Ø56.1
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FUJI HEAVY IND.(J)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 62
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS; SH; SHS
100 Nm für Typ : BE/BH; BE/BHS; GC/GF; GD/GG; GD/GGS; G3
120 Nm für Typ : BM/BRS; GC/GF; ZC
Verkaufsbezeichnung: FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SH e13*2001/116*0982*.. 108 - 110 205/60R16 51G Kombi; Allradantrieb;
SHS e1*2001/116*0485*.. 205/65R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
108 - 169 215/60R16 95 12A; 51A; 71K; 721;
215/65R16 98 73C; 74A; 74P; 76U
225/55R16 95 11A; 24J
225/60R16 98 11A; 24J
235/60R16 100 11A; 22I; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BL/BP e1*2001/116*0228*.., 101 - 121 205/50R16 11A; 22I; 24J; 24M; nicht Outback; Kombi;
e1*2001/116*0256*.. 51G Stufenheck;
BL/BPS e1*2001/116*0256*.. 205/55R16 90 11A; 22I; 24J; 24M Allradantrieb;
205/60R16 11A; 22I; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
51G 12A; 51A; 71K; 721;
215/55R16 93 11A; 22I; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 76U
225/50R16 92 11A; 22B; 24C; 24M
BL/BP e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 205/60R16 51G nur Outback;
e1*2001/116*0256*.. 215/55R16 51G Allradantrieb;
BL/BPS e1*2001/116*0256*.. 215/60R16 95 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R16 95 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0475-02-WIRD/N17
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Verkaufsbezeichnung: LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BM/BRS e13*2007/46*1074*.. 110 - 123 215/60R16 95 nur Outback; Kombi;
215/65R16 98 Allradantrieb;
215/70R16 100 10B; 11B; 11G; 11H;
225/60R16 98 12A; 51A; 573; 71K;
225/65R16 100 721; 729; 73C; 74A;
235/60R16 100 11A; 22I 74P; 75I; 76U
245/60R16 102 11A; 22I
Verkaufsbezeichnung: SUBARU FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SG e1*2001/116*0209*.., 101 - 169 205/60R16 11A; 24J; 51G ab e13*98/14*0087*03;
e13*98/14*0087*.. 205/65R16 11A; 24J; 51G ab
215/55R16 11A; 24J; 24M; 51G e1*2001/116*0209*07;
215/60R16 95 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R16 95 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/60R16 98 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 76U
SG e1*2001/116*0209*.., 92 - 155 205/60R16 51G nur bis
e13*98/14*0087*.. 205/65R16 51G e13*98/14*0087*02;
215/55R16 51G nur bis
215/60R16 95 e1*2001/116*0209*06;
225/55R16 95 10B; 11B; 11G; 11H;
225/60R16 98 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: SUBARU IMPREZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GC/GF e13*95/54*0026*.., 66 - 92 195/50R16 84 11A; 21B; 22B; 22F Allradantrieb;
e13*96/79*0026*.., 205/50R16 87 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
e13*98/14*0026*.. 22F; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R16 89 11A; 21B; 21J; 22B; 73C; 74A; 74P
22F; 24J; 24M
GD/GG e1*98/14*0145*.. 70 - 112 195/50R16 11A; 22B; 51G nur Limousine
GD/GGS e1*98/14*0163*.. 205/55R16 11A; 22B; 51G Allradantrieb;
70 - 118 205/50R16 87 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R16 86 11A; 22B 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R16 89 11A; 22B 73C; 74A; 74P; 76U
GD/GG e1*98/14*0145*.. 160 - 165 195/50R16 11A; 22B; 51G; 52J nur Limousine
GD/GGS e1*98/14*0163*.. 160 - 169 205/50R16 11A; 22B; 51G Allradantrieb;
205/55R16 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R16 86 11A; 22B 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R16 89 11A; 22B 73C; 74A; 74P; 76U
G3 e1*2001/116*0438*.. 79 195/55R16 87 51J Schrägheck;
195/60R16 89 51J Allradantrieb;
79 - 169 205/55R16 91 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 11A; 22I; 24J 12A; 51A; 573; 71K;
225/50R16 92 11A; 22I; 24J; 24M 721; 73C; 74A; 74P;
76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0475-02-WIRD/N17
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Verkaufsbezeichnung: SUBARU LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BE/BH e1*98/14*0108*.., 92 - 115 205/50R16 87 11A; 21B; 22B; 24M nicht Outback;
e1*98/14*0149*.. 205/55R16 11A; 21B; 22B; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
51G 12A; 51A; 71K; 721;
205/55R16 11A; 21B; 22B; 24M; 73C; 74A; 74P
51G
215/45R16 86 11A; 22B; 24M; 5EM
225/45R16 89 11A; 21B; 22B; 24J;
24M
Verkaufsbezeichnung: SUBARU Z (BRZ)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZC e13*2007/46*1281*.. 147 205/50R16 87 12O Coupe; Heckantrieb;
205/55R16 91 12O 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R16 86 12O 51A; 71K; 721; 729;
225/45R16 89 12O 73C; 74A; 74P; 76U
225/50R16 92 11A; 12A; 245; 57T
Verkaufsbezeichnung: SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GC/GF e13*2001/116*0026*.. 147 205/50R16 87 12O Coupe; Heckantrieb;
205/55R16 91 12O 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R16 86 12O 51A; 71K; 721; 729;
225/45R16 89 12O 73C; 74A; 74P; 76U
225/50R16 92 11A; 12A; 245; 57T
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ROVER
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 33
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: ROVER 75, MG ZT, MG ZT-T
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J e11*98/14*0111*.. 85 - 130 205/55R16 91 11A; 24J; 24M Kombi; Limousine;
RJ e11*98/14*0111*.. 215/55R16-93 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
225/50R16-92 11A; 22B; 24C; 24D 10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76U
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 62
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0475-02-WIRD/N17
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Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA Z (GT86)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZN e13*2007/46*1287*.. 147 205/50R16 87 12O Coupe; Heckantrieb;
205/55R16 91 12O 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R16 86 12O 51A; 71K; 721; 729;
225/45R16 89 12O 73C; 74A; 74P; 76U
225/50R16 92 11A; 12A; 245; 57T
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0475-02-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45422
ANLAGE: 2 Radtyp: C4 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.09.2014
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22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0475-02-WIRD/N17
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52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.