Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							Gutachten 366-0475-02-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45422
ANLAGE: 2                                                            Radtyp: C4 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 17.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 6

Fahrzeughersteller                         : FUJI HEAVY IND.(J), ROVER, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-     zul.    zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff         Rad-    Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                      last    umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                     (kg)    (mm)     datum
C4 706 40           C4 706 CMS 258/1           SR03                        56,1   Kunststoff      605     2159    09/02
06CMS                                          Ø67.1-Ø56.1
C4 706 40           C4 706 CMS 258/1           SR03                        56,1   Kunststoff      620      2098 09/02
06CMS                                          Ø67.1-Ø56.1
C4 706 40           C4 706 CMS 258/1           SR03                        56,1   Kunststoff      635      2060 09/02
06CMS                                          Ø67.1-Ø56.1
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FUJI HEAVY IND.(J)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Z 62
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS; SH; SHS
                                             100 Nm für Typ : BE/BH; BE/BHS; GC/GF; GD/GG; GD/GGS; G3
                                             120 Nm für Typ : BM/BRS; GC/GF; ZC
Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW                Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
SH           e13*2001/116*0982*.. 108 - 110         205/60R16       51G                        Kombi; Allradantrieb;
SHS          e1*2001/116*0485*..                    205/65R16       51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                  108 - 169         215/60R16 95                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                    215/65R16 98                               73C; 74A; 74P; 76U
                                                    225/55R16 95    11A; 24J
                                                    225/60R16 98    11A; 24J
                                                    235/60R16 100   11A; 22I; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 101 - 121 205/50R16               11A; 22I; 24J; 24M;        nicht Outback; Kombi;
               e1*2001/116*0256*..                                  51G                        Stufenheck;
BL/BPS         e1*2001/116*0256*..                  205/55R16 90    11A; 22I; 24J; 24M         Allradantrieb;
                                                    205/60R16       11A; 22I; 24J; 24M;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    51G                        12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/55R16 93          11A; 22I; 24J; 24M         73C; 74A; 74P; 76U
                                              225/50R16 92          11A; 22B; 24C; 24M
BL/BP          e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 205/60R16             51G                        nur Outback;
               e1*2001/116*0256*..            215/55R16             51G                        Allradantrieb;
BL/BPS         e1*2001/116*0256*..            215/60R16 95                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/55R16 95                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               73C; 74A; 74P; 76U



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0475-02-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45422
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: C4 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 17.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 6
Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
BM/BRS       e13*2007/46*1074*.. 110 - 123 215/60R16 95                                   nur Outback; Kombi;
                                           215/65R16 98                                   Allradantrieb;
                                           215/70R16 100                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/60R16 98                                   12A; 51A; 573; 71K;
                                           225/65R16 100                                  721; 729; 73C; 74A;
                                           235/60R16 100 11A; 22I                         74P; 75I; 76U
                                           245/60R16 102 11A; 22I

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
SG           e1*2001/116*0209*.., 101 - 169 205/60R16            11A; 24J; 51G            ab e13*98/14*0087*03;
             e13*98/14*0087*..              205/65R16            11A; 24J; 51G            ab
                                            215/55R16            11A; 24J; 24M; 51G       e1*2001/116*0209*07;
                                            215/60R16 95         11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                            225/55R16 95         11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                            225/60R16 98         11A; 24J; 24M            73C; 74A; 74P; 76U
SG           e1*2001/116*0209*.., 92 - 155 205/60R16             51G                      nur bis
             e13*98/14*0087*..              205/65R16            51G                      e13*98/14*0087*02;
                                            215/55R16            51G                      nur bis
                                            215/60R16 95                                  e1*2001/116*0209*06;
                                            225/55R16 95                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                            225/60R16 98                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
GC/GF        e13*95/54*0026*.., 66 - 92 195/50R16 84             11A; 21B; 22B; 22F       Allradantrieb;
             e13*96/79*0026*..,         205/50R16 87             11A; 21B; 21J; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e13*98/14*0026*..                                 22F; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/45R16 89       11A; 21B; 21J; 22B;      73C; 74A; 74P
                                                                 22F; 24J; 24M
GD/GG          e1*98/14*0145*..      70 - 112 195/50R16          11A; 22B; 51G            nur Limousine
GD/GGS         e1*98/14*0163*..                205/55R16         11A; 22B; 51G            Allradantrieb;
                                     70 - 118 205/50R16 87       11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/45R16 86      11A; 22B                 12A; 51A; 71K; 721;
                                               225/45R16 89      11A; 22B                 73C; 74A; 74P; 76U
GD/GG          e1*98/14*0145*..      160 - 165 195/50R16         11A; 22B; 51G; 52J       nur Limousine
GD/GGS         e1*98/14*0163*..      160 - 169 205/50R16         11A; 22B; 51G            Allradantrieb;
                                               205/55R16         11A; 22B; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/45R16 86      11A; 22B                 12A; 51A; 71K; 721;
                                               225/45R16 89      11A; 22B                 73C; 74A; 74P; 76U
G3             e1*2001/116*0438*..   79        195/55R16 87      51J                      Schrägheck;
                                               195/60R16 89      51J                      Allradantrieb;
                                     79 - 169 205/55R16 91       11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/55R16 93      11A; 22I; 24J            12A; 51A; 573; 71K;
                                               225/50R16 92      11A; 22I; 24J; 24M       721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76U




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0475-02-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45422
ANLAGE: 2                                                            Radtyp: C4 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 17.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 3 von 6
Verkaufsbezeichnung:     SUBARU LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
BE/BH        e1*98/14*0108*.., 92 - 115 205/50R16 87                11A; 21B; 22B; 24M       nicht Outback;
             e1*98/14*0149*..           205/55R16                   11A; 21B; 22B; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                    205/55R16       11A; 21B; 22B; 24M;      73C; 74A; 74P
                                                                    51G
                                                    215/45R16 86    11A; 22B; 24M; 5EM
                                                    225/45R16 89    11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                    24M

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                       Auflagen zu Reifen       Auflagen
ZC           e13*2007/46*1281*.. 147   205/50R16 87                 12O                      Coupe; Heckantrieb;
                                       205/55R16 91                 12O                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/45R16 86                 12O                      51A; 71K; 721; 729;
                                       225/45R16 89                 12O                      73C; 74A; 74P; 76U
                                       225/50R16 92                 11A; 12A; 245; 57T

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen         Auflagen zu Reifen                     Auflagen
GC/GF        e13*2001/116*0026*.. 147  205/50R16 87   12O                                    Coupe; Heckantrieb;
                                       205/55R16 91   12O                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/45R16 86   12O                                    51A; 71K; 721; 729;
                                       225/45R16 89   12O                                    73C; 74A; 74P; 76U
                                       225/50R16 92   11A; 12A; 245; 57T

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ROVER
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Z 33
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ROVER 75, MG ZT, MG ZT-T
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
J            e11*98/14*0111*.. 85 - 130 205/55R16 91                11A; 24J; 24M            Kombi; Limousine;
RJ           e11*98/14*0111*..          215/55R16-93                11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                        225/50R16-92                11A; 22B; 24C; 24D       10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                             11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                             721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                             76U

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Z 62



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0475-02-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45422
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: C4 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 17.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 6
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Z (GT86)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
ZN           e13*2007/46*1287*.. 147   205/50R16 87              12O                      Coupe; Heckantrieb;
                                       205/55R16 91              12O                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/45R16 86              12O                      51A; 71K; 721; 729;
                                       225/45R16 89              12O                      73C; 74A; 74P; 76U
                                       225/50R16 92              11A; 12A; 245; 57T

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0475-02-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45422
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: C4 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 17.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 6
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0475-02-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45422
ANLAGE: 2                                                          Radtyp: C4 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                            Stand: 17.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 6
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R16
                     Hinterachse:                        225/50R16
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen