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							                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 21                                                           Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 08.07.2015
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 8


                                             Fahrzeughersteller                          : FUJI HEAVY IND.(J), ROVER, TOYOTA



                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             100535561/P         ZH7070/P PCD100            Ø56.1-I-Ø72                 56,1     Kunststoff     583     2169    03/12
                             100535561/P         ZH7070/P PCD100            Ø56.1-I-Ø72                 56,1     Kunststoff     590     2139    03/12
                             100535561/P         ZH7070/P PCD100            Ø56.1-I-Ø72                 56,1     Kunststoff     615     2040    03/12
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§ 22 49412, Erweiterung 07




                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FUJI HEAVY IND.(J)
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: I4
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS; SH; SHS
                                                                          100 Nm für Typ : BE/BH; BE/BHS; GC/GF; G3; G4
                                                                          120 Nm für Typ : BM/BR; BM/BRS; GC/GF; SJ; ZC
                             Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             SH           e13*2001/116*0982*.. 108 - 169 215/55R17 94            11A; 24J; 24M             Kombi; Allradantrieb;
                             SHS          e1*2001/116*0485*..            215/60R17 96            11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         225/50R17 94            11A; 22I; 24J; 24M        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                         225/55R17 97            11A; 22I; 24J; 24M        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                         235/50R17 96            11A; 22I; 24C; 24M        75I
                                                                         235/55R17 99            11A; 22I; 24C; 24M
                             SJ           e13*2007/46*1305*.. 108 - 177 225/55R17 97             11A; 24J                  Kombi; Allradantrieb;
                                                                         225/60R17 99            11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               110       215/60R17 96            11A; 24J                  12A; 51A; 573; 71C;
                                                                         215/65R17 99            11A; 24J                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                           74A; 74P; 76S




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 21                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.07.2015
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Verkaufsbezeichnung:     IMPREZA, SUBARU XV
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             G4           e1*2007/46*0597*.. 80 - 110 215/50R17 91            11A; 24J; 27I; 52J       Subaru XV;
                                                                      215/55R17 94            11A; 24J; 27I; 52J       Allradantrieb;
                                                                      225/50R17 94            11A; 24J; 248; 26P;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              27B                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                           225/55R17 97       11A; 24J; 248; 26P;      721; 725; 729; 73C;
                                                                                              27B                      74A; 74P
                                                                           235/50R17 96       11A; 24J; 24M; 26P;
                                                                                              27B

                             Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 205/50R17            51G                      nur Outback;
                                          e1*2001/116*0256*..            215/55R17 94                                  Allradantrieb;
                             BL/BPS       e1*2001/116*0256*..            225/45R17            51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         225/50R17 94         11A; 22I; 24J            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                         235/50R17 96         11A; 22I; 24J; 24M       725; 73C; 74A; 74P
                             BM/BR        e1*2007/46*0079*..   110 - 191 215/55R17 94                                  nur Outback; Kombi;
                             BM/BRS       e13*2007/46*1074*..            215/60R17 96                                  Allradantrieb;
                                                                         225/50R17 94         11A; 22I                 10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 49412, Erweiterung 07




                                                                         225/55R17 97         11A; 22I                 12A; 51A; 573; 71K;
                                                                         225/60R17 99         11A; 22I                 721; 725; 729; 73C;
                                                                         235/50R17 96         11A; 22I                 74A; 74P; 75I; 76S
                                                                         235/55R17 99         11A; 22I
                                                                         245/50R17 99         11A; 22B; 248
                                                                         245/55R17 102        11A; 22B; 248

                             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU FORESTER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             SG           e1*2001/116*0209*.., 92 - 155 215/50R17 91          11A; 24J; 24M            nur bis
                                          e13*98/14*0087*..             225/50R17 94          11A; 21B; 22B; 24J;      e13*98/14*0087*02;
                                                                                              24M                      nur bis
                                                                           235/50R17 96       11A; 21B; 22B; 24J;      e1*2001/116*0209*06;
                                                                                              24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 73C; 74A; 74P
                             SG             e1*2001/116*0209*.., 101 - 169 215/50R17 91       11A; 24C; 24M            ab e13*98/14*0087*03;
                                            e13*98/14*0087*..              215/55R17          11A; 21P; 22I; 24C;      ab
                                                                                              24M; 51G                 e1*2001/116*0209*07;
                                                                           225/50R17 94       11A; 21B; 22B; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              24M                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                           235/50R17 96       11A; 21B; 22B; 24C;      725; 73C; 74A; 74P
                                                                                              24D




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 21                                                           Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 08.07.2015
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 3 von 8
                             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             GC/GF        e13*95/54*0026*.., 66 - 70 205/45R17 84                11A; 21B; 21J; 22B;      Allradantrieb;
                                            e13*96/79*0026*..,                                   22F; 24J; 24M; 54A       10B; 11B; 11G; 11H;
                                            e13*98/14*0026*..       66 - 92   205/40R17 80       11A; 21B; 21J; 22B;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                 22F; 24J; 24M            725; 73C; 74A; 74P
                                                                              215/40R17 83       11A; 21B; 21J; 22B;
                                                                                                 22F; 24J; 24M
                                                                    85 - 92   205/45R17 84       11A; 21B; 21J; 22B;
                                                                                                 22F; 24J; 24M
                             G3             e1*2001/116*0438*..     79 - 169 205/50R17 89        11A; 22I; 24J; 24M       Schrägheck;
                                                                             215/45R17 87        11A; 22I; 24J            Allradantrieb;
                                                                             225/45R17 91        11A; 22I; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                          74P

                             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU LEGACY
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             BE/BH        e1*98/14*0108*.., 92 - 115 205/45R17 88                11A; 21B; 22B; 24J;      nicht Outback;
                                            e1*98/14*0149*..                                     24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 49412, Erweiterung 07




                                                                              215/40R17 87       11A; 21B; 22B; 22F;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                 24J; 24M                 725; 73C; 74A; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen        Auflagen zu Reifen                      Auflagen
                             ZC           e13*2007/46*1281*.. 147   205/50R17 89  11A; 245                                Coupe; Heckantrieb;
                                                                    215/40R17 83W                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    215/45R17 87                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                    225/45R17 91  11A; 245                                721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                          74A; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen         Auflagen zu Reifen                     Auflagen
                             GC/GF        e13*2001/116*0026*.. 147  205/50R17 89   11A; 245                               Coupe; Heckantrieb;
                                                                    215/40R17 83W                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    215/45R17 87                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                    225/45R17 91   11A; 245                               721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                          74A; 74P




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ROVER
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad



                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 21                                                           Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 08.07.2015
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 4 von 8
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: I5
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     ROVER 75, MG ZT, MG ZT-T
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             J            e11*98/14*0111*.. 85 - 130 215/50R17                   11A; 22B; 24C; 24D;      Kombi; Limousine;
                             RJ           e11*98/14*0111*..                                      51G                      Frontantrieb;
                                                                     225/45R17-90                11A; 22B; 24J; 24M       10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                                          11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                          74P; 76S




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 49412, Erweiterung 07




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: I4
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Z (GT86)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen        Auflagen zu Reifen                      Auflagen
                             ZN           e13*2007/46*1287*.. 147   205/50R17 89  11A; 245                                Coupe; Heckantrieb;
                                                                    215/40R17 83W                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    215/45R17 87                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                    225/45R17 91  11A; 245                                721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                          74A; 74P

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt



                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 21                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.07.2015
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 5 von 8
                                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                    der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
§ 22 49412, Erweiterung 07




                                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 21                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.07.2015
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 6 von 8
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
§ 22 49412, Erweiterung 07




                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                                  berücksichtigen.


                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 21                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.07.2015
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 7 von 8
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
§ 22 49412, Erweiterung 07




                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
                             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 21                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.07.2015
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 8 von 8


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       FUJI HEAVY
                                    Fahrzeugtyp:      G4
                                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0597*..
                                    Handelsbez.:      IMPREZA, SUBARU XV

                                    Variante(n):      Allradantrieb, Subaru XV

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 240             y = 230                    VA
                                          27B                      x = 290             y = 430                    HA
                                          26B                      x = 290             y = 280                    VA
                                          27I                      x = 240             y = 380                    HA
§ 22 49412, Erweiterung 07




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          27H                   x = 290       y = 430              8                HA
                                          26N                   x = 290       y = 280              5                VA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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