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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48785 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55011613 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.0Jx17EH2+ Typ 02RZ 807
Hersteller                        R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 1 von 8

Auftraggeber                      R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
                                  Alte Reichstrasse 1
                                  92637 Weiden / Opf.
                                  QM-Nr. 49 02 0141004

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            02RZ
Typ                               02RZ 807
Radgröße                          8.0Jx17EH2+
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
-            D 02RZ 807 35 M/ohne Ring              5/100/56,1         35        650    2100
             Z 02RZ 807 35 M/ZD Ø70,4-Ø56,1

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48785
Herstellerzeichen                 R.O.D.
Radtyp und Ausführung             02RZ 807 (s.o.)
Radgröße                          8.0Jx17EH2+
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      100                   -
S03       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      90                    -
S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      110                   28
S05       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      120                   -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        MG Rover
                                  Subaru
                                  Toyota

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55011613 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.0Jx17EH2+ Typ 02RZ 807
Hersteller                        R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Rover 75, MG ZT         85-130         205/50R17   K1c K2c K42 K56 R70            A01 A12 A14
RJ, J                   85-130         225/45R17   K1c K2c K42 K56                A19 B03 Lim
e11*98/14*0111*..,                                                                V17 S04
e11*2001/116*0111*.
Rover 75, MG ZT-T       85-130         205/50R17   K1c K2c K42 K56 R70            A01 A12 A14
RJ, J                   85-130         225/45R17   K1c K2c K42 K56                A19 B03 Car
e11*98/14*0111*..,                                                                V17 S04
e11*2001/116*0111*.
- Tourer/Kombi
Subaru BRZ (Z)          147            215/45R17   K1a K2b                        A01 A12 A14
ZC, GC/GF               147            225/45R17   K1c K2b K6i                    A19 A58 Cpe
e13*2007/46*1281*..;    147            235/40R17   K1c K2b K6i                    V17 S05
e13*2001/116*           147            245/40R17   K1c K2c K5b K6d K6i
0026*05-..
Subaru Forester         90-169         215/50R17   K1c K2c K42 R70 Z49            A01 A12 A14
SG, SGS, SGG            90-169         215/55R17   K1c K2c K42 K45 R70 Z49        A19 S03
e13*98/14*0087*..,      90-169         225/50R17   K1c K2c K42 K45 Z49
e1*2001/116*0209*..,    90-169         235/45R17   K1c K2c K42 Z49
e11*2001/116*0242*.     90-169         245/45R17   K1c K2c K42 K45 Z49
Subaru Forester         104-169        225/55R17   K15 K1c K2c K42 K56 Z58        A01 A12 A14
SH, SHS, SHLPG                                                                    A19 Car S02
e13*2001/116*0982*0
0-08;
e1*2001/116*0485*..,
e24*2007/46*0007*..
Subaru Forester         108-177        225/55R17   K1c                            A01 A12 A14
SJ, SH                  108-177        225/60R17   K1c                            A19 A56 Car
e13*2007/46*1305*..                                                               S05
e13*2001/116*
0982*09-.. (Ausf. SJ)
Subaru Impreza          79-195         205/50R17   K1c K2c K41 K42 R70 T89        A01 A12 A14
G3, G3S                 79-195         215/45R17   K1c K2c K41 K42 T87 T88        A19 Flh KOV
e1*2001/116*0438*..,    79-195         225/45R17   K1c K2c K41 K42                S02
e1*2001/116*0460*..
Subaru Impreza XV       110            205/50R17   K41 K42 K5x K6y R70            A01 A12 A14
G3                      110            215/45R17   K41 K42 K5x K6y                A19 Flh KMV
e1*2001/116*0438*..     110            225/45R17   K41 K42 K5x K6y                S02
Subaru Legacy           110-127        215/45R17   K6c T87 T91                    A01 A12 A14
BM/BR, BM/BRS           110-127        215/50R17   K1c K4h K6d K6g R70            A19 A56 Car
e1*2007/46*0079*..;     110-127        225/45R17   K1c K4h K6d K6g                Lim NfS X26
e13*2007/46*1074*..     110-127        225/50R17   K1c K2c K4h K6d K6h K6i        S05
                        110-127        235/45R17   K1c K4h K6d K6g
                        110-127        245/45R17   K1c K2c K4h K6d K6h K6i




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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55011613 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.0Jx17EH2+ Typ 02RZ 807
Hersteller                       R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Subaru Legacy          110-180        205/50R17    K42 R09 R70 T89 T93 Z49               A01 A12 A14
Outback                110-180        215/55R17    K1b K2b K42 K45 R70 Z49               A19 Car S03
BL/BP, -S, -G          110-180        225/45R17    K42 R09 T90 T91 Z49
e1*2001/116*0228*..,   110-180        225/50R17    K1c K2b K42 K45 Z49
e1*2001/116*0256*..,   110-180        235/45R17    K1b K2b K42 Z49
e11*2001/116*0240*.    110-180        235/50R17    K1c K2b K42 K44 K45 Z49
                       110-180        245/45R17    K1c K2b K42 K45 Z49

Subaru Outback         110-191        225/55R17    K6d                                   A01 A12 A14
BM/BR, BM/BRS          110-191        225/60R17    K6d                                   A19 A56 Car
e1*2007/46*0079*..;    110-191        235/55R17    K6d                                   S05
e13*2007/46*1074*..    110-191        245/55R17    K2b K4h K6d K6g
                       110-191        255/50R17    K1c K2a K2b K4h K6d K6g
Toyota GT86 (Z)        147            215/45R17    K1a K2b                               A01 A12 A14
ZN, GC/GF              147            225/45R17    K1c K2b K6i                           A19 A58 Cpe
e13*2007/46*1287*..;   147            235/40R17    K1c K2b K6i                           V17 S05
e13*2001/116*          147            245/40R17    K1c K2c K5b K6d K6i
0026*05-..


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48785 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55011613 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx17EH2+ Typ 02RZ 807
Hersteller                     R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 4 von 8

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K15    Eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/Reifen-Kombination im Türbereich an Achse 2 ist
durch Nacharbeiten der Türkante sowie der Spritzgummis herzustellen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48785 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55011613 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx17EH2+ Typ 02RZ 807
Hersteller                     R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 5 von 8
K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5x    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48785 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55011613 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx17EH2+ Typ 02RZ 807
Hersteller                      R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                 Seite 6 von 8
K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6y    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NfS     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit
Ausstattungspaket Sport (Bilstein Sportfahrwerk).

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48785 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55011613 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx17EH2+ Typ 02RZ 807
Hersteller                      R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 7 von 8
T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    195/40R17      215/35R17
Nr. 2    195/45R17      215/40R17
Nr. 3    205/40R17      225/35R17
Nr. 4    205/45R17      235/40R17
Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 6    205/55R17      225/50R17
Nr. 7    215/40R17      245/35R17
Nr. 8    215/45R17      225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 10   215/55R17      235/50R17
Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
Nr. 14   235/40R17      265/35R17, 275/35R17
Nr. 15   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
Nr. 16   235/50R17      255/45R17
Nr. 17   235/55R17      255/50R17
Nr. 18   235/60R17      255/55R17
Nr. 19   245/40R17      255/40R17, 275/35R17
Nr. 20   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
Nr. 21   255/45R17      285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X26      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Outback.

Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.

Z58      Die Gummilippe der hinteren Türen im Radhausbereich sind nachzuarbeiten

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 24. Februar 2015 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48785 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55011613 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.0Jx17EH2+ Typ 02RZ 807
Hersteller                    R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                     Seite 8 von 8


Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 24. Februar 2015




Coen                                                                                00224316.DOC




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