Gutachten 366-0255-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49928
ANLAGE: 3 Radtyp: WF6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.07.2016
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Fahrzeughersteller : FUJI HEAVY IND.(J), ROVER, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
100548561/P4IX WF6560/P4IX PCD100 ohne 56,1 575 2100 07/14
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FUJI HEAVY IND.(J)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS; SH; SHS
100 Nm für Typ : BE/BH; BE/BHS; BM/BR; BM/BRS; GD/GG;
GD/GGS; G3; G4
120 Nm für Typ : GC/GF; ZC
Verkaufsbezeichnung: FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SH e13*2001/116*0982*.. 108 - 110 205/60R16 51G Kombi; Allradantrieb;
SHS e1*2001/116*0485*.. 205/65R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
108 - 169 215/60R16 51G 12K; 51A; 71C; 71K;
215/65R16 51G 721; 725; 73C; 74D;
225/55R16 95 75I; 76U
225/60R16 98
Verkaufsbezeichnung: IMPREZA, SUBARU XV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G4 e1*2007/46*0597*.. 84 205/55R16 51G Impreza;
205/55R16 M+S 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76U
Verkaufsbezeichnung: LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BL/BP e1*2001/116*0228*.., 101 - 121 205/50R16 51G nicht Outback; Kombi;
e1*2001/116*0256*.. 205/55R16 90 Stufenheck;
BL/BPS e1*2001/116*0256*.. 205/60R16 51G Allradantrieb;
215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
75I; 76U; 82Ä
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0255-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49928
ANLAGE: 3 Radtyp: WF6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.07.2016
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Verkaufsbezeichnung: LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BL/BP e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 205/60R16 51G nur Outback;
e1*2001/116*0256*.. 215/55R16 51G Allradantrieb;
BL/BPS e1*2001/116*0256*.. 215/60R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R16 95 12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
75I; 76U; 82Ä
BM/BR e1*2007/46*0079*.. 110 205/60R16 51G nicht Outback; Kombi;
BM/BRS e13*2007/46*1074*.. Stufenheck;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 82Ä
Verkaufsbezeichnung: SUBARU FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SG e1*2001/116*0209*.., 92 - 155 205/60R16 51G nur bis
e13*98/14*0087*.. 205/65R16 51G e13*98/14*0087*02;
215/55R16 51G nur bis
215/60R16 95 e1*2001/116*0209*06;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D
SG e1*2001/116*0209*.., 101 - 169 205/60R16 51G ab e13*98/14*0087*03;
e13*98/14*0087*.. 205/65R16 51G ab
215/55R16 51G e1*2001/116*0209*07;
215/60R16 95 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76U
Verkaufsbezeichnung: SUBARU IMPREZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GD/GG e1*98/14*0145*.. 70 - 112 195/50R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
GD/GGS e1*98/14*0163*.. 205/55R16 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
70 - 118 205/50R16 51G 721; 725; 73C; 74D;
76U; 836
GD/GG e1*98/14*0145*.. 160 - 165 195/50R16 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
GD/GGS e1*98/14*0163*.. 160 - 169 205/50R16 51G 12K; 51A; 71C; 71K;
205/55R16 51G 721; 725; 73C; 74D;
76U; 836
G3 e1*2001/116*0438*.. 79 195/55R16 87 51J Schrägheck;
195/60R16 89 51J Allradantrieb;
79 - 169 205/55R16 91 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 12A; 51A; 573; 71C;
225/50R16 92 71K; 721; 725; 73C;
74D; 76U
Verkaufsbezeichnung: SUBARU LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BE/BH e1*98/14*0108*.. 115 - 154 205/55R16 51G nur Outback;
215/60R16 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0255-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49928
ANLAGE: 3 Radtyp: WF6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.07.2016
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Verkaufsbezeichnung: SUBARU LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BE/BH e1*98/14*0108*.., 92 - 115 205/50R16 87 11A; 22B nicht Outback;
e1*98/14*0149*.. 205/55R16 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16 11A; 22B; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
75I
Verkaufsbezeichnung: SUBARU Z (BRZ)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZC e13*2007/46*1281*.. 147 205/55R16 51G Coupe; Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76U
ZC e13*2007/46*1281*.. 147 205/50R16 87 122 Coupe; Heckantrieb;
205/55R16 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
76U
Verkaufsbezeichnung: SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GC/GF e13*2001/116*0026*.. 147 205/55R16 51G Coupe; Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76U
GC/GF e13*2001/116*0026*.. 147 205/50R16 87 122 Coupe; Heckantrieb;
205/55R16 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
76U
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ROVER
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: ROVER 75, MG ZT, MG ZT-T
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J e11*98/14*0111*.. 85 - 130 205/55R16 91 Kombi; Limousine;
RJ e11*98/14*0111*.. 215/55R16 51G Frontantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12K; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 76U
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0255-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49928
ANLAGE: 3 Radtyp: WF6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.07.2016
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA Z (GT86)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZN e13*2007/46*1287*.. 147 205/50R16 87 122 Coupe; Heckantrieb;
205/55R16 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
76U
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0255-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49928
ANLAGE: 3 Radtyp: WF6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.07.2016
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12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0255-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49928
ANLAGE: 3 Radtyp: WF6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.07.2016
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76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
82Ä) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 316mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
836) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 326mm
(Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.