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							Gutachten 366-0227-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49584
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: WO7570
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.07.2016
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Fahrzeughersteller                       : FUJI HEAVY IND.(J), ROVER, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 100/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
WO7570/P4IX         P4IX                    ohne                        56,1                    565     2178    07/13
WO7570/P4IX         P4IX                    ohne                        56,1                    580     2105    07/13
WO7570/P4IX         P4IX                    ohne                        56,1                    610     2000    07/13
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : FUJI HEAVY IND.(J)
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : N225519-C, N225519-O
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SH; SHS
                                           100 Nm für Typ : BE/BH; BE/BHS; GD/GG; GD/GGS; G3; G4
                                           120 Nm für Typ : BM/BR; BM/BRS; GC/GF; SJ; ZC
Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen         Auflagen
SH           e13*2001/116*0982*.. 108 - 169 215/55R17 94                                   Kombi; Allradantrieb;
SHS          e1*2001/116*0485*..            215/60R17 96                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A; 75I
SJ             e13*2007/46*1305*..    108 - 177 225/55R17 97                               Kombi; Allradantrieb;
                                                225/60R17 99                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                235/55R17 99                               12A; 51A; 573; 71K;
                                                235/60R17 102                              723; 73C; 74A; 76S
                                                245/50R17 99  11A; 24J
                                                245/55R17 102 11A; 24J
                                      110       215/60R17 96
                                                215/65R17 99

Verkaufsbezeichnung:     IMPREZA, SUBARU XV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
G4           e1*2007/46*0597*.. 80 - 110 215/50R17 91           12O; 52J                   Subaru XV;
                                         215/55R17 94           12O; 52J                   Allradantrieb;
                                         225/50R17 94           12R                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/55R17 97           12R                        51A; 573; 71K; 723;
                                         235/50R17 96           11A; 12A; 27I              729; 73C; 74A
                                         245/45R17 95           12A
Gutachten 366-0227-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49584
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: WO7570
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.07.2016
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Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 101 - 121   215/45R17 87W     5ET                      nicht Outback; Kombi;
             e1*2001/116*0256*.. 101 - 180    205/50R17         51G                      Stufenheck;
BL/BPS       e1*2001/116*0256*..              205/50R17 89W     5FE                      Allradantrieb;
                                              205/50R17 93                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R17 91W                              12A; 51A; 71K; 723;
                                              225/45R17 90W                              73C; 74A; 75I; 76S
                                     180      215/50R17         11A; 22I; 24J; 24M;
                                                                51G
BM/BR          e1*2007/46*0079*..    110 - 191 215/55R17 94                              nur Outback; Kombi;
BM/BRS         e13*2007/46*1074*..             215/60R17 96                              Allradantrieb;
                                               225/50R17 94                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/55R17 97                              12A; 51A; 573; 71K;
                                               225/60R17 99                              723; 729; 73C; 74A;
                                               235/50R17 96                              75I; 76S
                                               235/55R17 99

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
GD/GG        e1*98/14*0145*..    160       205/45R17 84W                                 nur Limousine
GD/GGS       e1*98/14*0163*..    160 - 169 205/45R17 88                                  Allradantrieb;
                                 160 - 195 205/50R17            11A; 22B; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/45R17            51G                      12A; 51A; 71K; 723;
                                           225/45R17 90         11A; 22B                 73C; 74A
G3           e1*2001/116*0438*.. 79 - 169 205/50R17 89                                   Schrägheck;
                                           215/45R17 87                                  Allradantrieb;
                                           225/45R17 91                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/45R17 94                                  12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
BE/BH        e1*98/14*0108*.., 92 - 115 205/45R17 88            11A; 22B                 nicht Outback;
             e1*98/14*0149*..           215/40R17 87            11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 75I

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
ZC           e13*2007/46*1281*.. 147   205/50R17 89             122                      Coupe; Heckantrieb;
                                       215/40R17 83W            122                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/45R17 87             122                      51A; 71K; 723; 729;
                                       225/45R17 91             122                      73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
GC/GF        e13*2001/116*0026*.. 147  205/50R17 89   122                                Coupe; Heckantrieb;
                                       215/40R17 83W 122                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/45R17 87   122                                51A; 71K; 723; 729;
                                       225/45R17 91   122                                73C; 74A

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Gutachten 366-0227-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49584
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: WO7570
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.07.2016
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : ROVER
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : B450L28517
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ROVER 75, MG ZT, MG ZT-T
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
J            e11*98/14*0111*.. 85 - 130 215/50R17               51G                      10B; 11G; 11H; 12A;
RJ           e11*98/14*0111*..                                                           51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                         74A; 76W

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : TOYOTA
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : N225519-C, N225519-O
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Z (GT86)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
ZN           e13*2007/46*1287*.. 147   205/50R17 89             122                      Coupe; Heckantrieb;
                                       215/40R17 83W            122                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/45R17 87             122                      51A; 71K; 723; 729;
                                       225/45R17 91             122                      73C; 74A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Gutachten 366-0227-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49584
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: WO7570
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.07.2016
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       Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
       nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
Gutachten 366-0227-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49584
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: WO7570
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.07.2016
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573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76W) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Rad/Reifen-Kombination
     vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist.
Gutachten 366-0227-13-MURD/N2
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zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: WO7570
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.07.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     FUJI HEAVY
       Fahrzeugtyp:    G4
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0597*..
       Handelsbez.:    IMPREZA, SUBARU XV

       Variante(n):    Allradantrieb, Subaru XV

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 280                   VA
             26P                      x = 240             y = 230                   VA
             27B                      x = 290             y = 430                   HA
             27I                      x = 240             y = 380                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 290       y = 280             5                 VA
             27H                   x = 290       y = 430             8                 HA
						
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