Gutachten 366-0047-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.04.2016
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Fahrzeughersteller : FUJI HEAVY IND.(J), ROVER, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
51004063A LK 100 Ø63.5 Ø56.1 56,1 Kunststoff 640 2178 11/12
51004063A LK 100 Ø63.5 Ø56.1 56,1 Kunststoff 650 2150 11/12
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FUJI HEAVY IND.(J)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS; SH; SHS
100 Nm für Typ : BD/BG; BE/BH; BE/BHS; GC/GF; GD/GG; GD/GGS;
G3; G4
120 Nm für Typ : BM/BR; BM/BRS; GC/GF; SJ; ZC
Verkaufsbezeichnung: FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SH e13*2001/116*0982*.. 108 - 169 215/55R17 94 Kombi; Allradantrieb;
SHS e1*2001/116*0485*.. 215/60R17 96 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
225/55R17 97 11A; 24J 73C; 74A; 74P
235/50R17 96 11A; 22I; 24J; 24M
235/55R17 99 11A; 22I; 24J; 24M
SJ e13*2007/46*1305*.. 108 - 177 225/55R17 97 11A; 12A; 24J Kombi; Allradantrieb;
225/60R17 99 11A; 12A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R17 99 11A; 12A; 24J 51A; 573; 71K; 721;
235/60R17 102 11A; 12A; 24J 73C; 74A; 74P; 76S
110 215/60R17 96 12R
215/65R17 99 12A
Verkaufsbezeichnung: IMPREZA, SUBARU XV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G4 e1*2007/46*0597*.. 80 - 110 215/50R17 91 11A; 122; 27I; 52J Subaru XV;
215/55R17 94 11A; 12T; 27I; 52J Allradantrieb;
225/50R17 94 11A; 12O; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R17 97 11A; 12T; 27I 51A; 573; 71K; 721;
235/50R17 96 11A; 12A; 24J; 248; 729; 73C; 74A; 74P
26P; 27I
Gutachten 366-0047-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.04.2016
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Verkaufsbezeichnung: LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BL/BP e1*2001/116*0228*.., 101 - 121 215/45R17 87W 5ET nicht Outback; Kombi;
e1*2001/116*0256*.. 101 - 180 205/50R17 11A; 22I; 24J; 24M; Stufenheck;
BL/BPS e1*2001/116*0256*.. 51G Allradantrieb;
205/50R17 89W 11A; 22I; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
5FE 12A; 51A; 71K; 721;
205/50R17 93 11A; 22I; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 76S
215/45R17 91W
225/45R17 90W 11A; 22I; 24J; 24M
180 215/50R17 11A; 22I; 24J; 24M;
51G
BL/BP e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 205/50R17 51G nur Outback;
e1*2001/116*0256*.. 215/55R17 94 Allradantrieb;
BL/BPS e1*2001/116*0256*.. 225/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
BM/BR e1*2007/46*0079*.. 110 - 191 215/55R17 94 nur Outback; Kombi;
BM/BRS e13*2007/46*1074*.. 215/60R17 96 Allradantrieb;
225/50R17 94 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R17 97 12A; 51A; 573; 71K;
225/60R17 99 721; 729; 73C; 74A;
235/50R17 96 11A; 22I 74P; 76S
235/55R17 99 11A; 22I
245/50R17 99 11A; 22I
245/55R17 102 11A; 22I
Verkaufsbezeichnung: SUBARU FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SG e1*2001/116*0209*.., 101 - 169 215/50R17 91 11A; 24J; 24M ab e13*98/14*0087*03;
e13*98/14*0087*.. 215/55R17 11A; 24J; 24M; 51G ab
225/50R17 94 11A; 24J; 24M e1*2001/116*0209*07;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
SG e1*2001/116*0209*.., 92 - 155 215/50R17 91 nur bis
e13*98/14*0087*.. 225/50R17 94 e13*98/14*0087*02;
nur bis
e1*2001/116*0209*06;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: SUBARU IMPREZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GC/GF e13*95/54*0026*.., 66 - 70 205/45R17 84 11A; 21B; 21J; 22B; Allradantrieb;
e13*96/79*0026*.., 22F; 24J; 24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
e13*98/14*0026*.. 66 - 92 205/40R17 80 11A; 21B; 22B; 22F; 12A; 51A; 71K; 721;
24J; 24M 73C; 74A; 74P
215/40R17 83 11A; 21B; 21J; 22B;
22F; 24J; 24M
85 - 92 205/45R17 84 11A; 21B; 21J; 22B;
22F; 24J; 24M
Gutachten 366-0047-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.04.2016
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Verkaufsbezeichnung: SUBARU IMPREZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GD/GG e1*98/14*0145*.. 70 205/40R17 80 11A; 22B; 5DA nur Limousine
GD/GGS e1*98/14*0163*.. 70 - 112 205/50R17 11A; 22B; 51G Allradantrieb;
215/40R17 83 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 11A; 22B; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
70 - 118 205/40R17 84 11A; 22B 73C; 74A; 74P
205/45R17 84 11A; 22B
215/40R17 83W 11A; 22B
215/45R17 87 11A; 22B
G3 e1*2001/116*0438*.. 79 - 169 205/50R17 89 11A; 24J Schrägheck;
215/45R17 87 Allradantrieb;
225/45R17 91 11A; 22I; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: SUBARU LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BD/BG e1*93/81*0009*.., 85 - 110 205/45R17 88 11A; 21B; 22B Allradantrieb; nicht
H296 215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 24J höhergelegtes
Fahrwerk;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
BE/BH e1*98/14*0108*.., 92 - 115 205/45R17 88 11A; 22B; 24J; 24M nicht Outback;
e1*98/14*0149*.. 215/40R17 87 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: SUBARU Z (BRZ)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZC e13*2007/46*1281*.. 147 205/50R17 89 12O Coupe; Heckantrieb;
215/40R17 83W 12O 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 12O 51A; 71K; 721; 729;
225/45R17 91 12O 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GC/GF e13*2001/116*0026*.. 147 205/50R17 89 12O Coupe; Heckantrieb;
215/40R17 83W 12O 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 12O 51A; 71K; 721; 729;
225/45R17 91 12O 73C; 74A; 74P
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ROVER
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Gutachten 366-0047-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.04.2016
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Verkaufsbezeichnung: ROVER 75, MG ZT, MG ZT-T
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J e11*98/14*0111*.. 85 - 130 215/50R17 11A; 24J; 24M; 51G Kombi; Limousine;
RJ e11*98/14*0111*.. 225/45R17-90 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76S
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA Z (GT86)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZN e13*2007/46*1287*.. 147 205/50R17 89 12O Coupe; Heckantrieb;
215/40R17 83W 12O 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 12O 51A; 71K; 721; 729;
225/45R17 91 12O 73C; 74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Gutachten 366-0047-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.04.2016
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122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Gutachten 366-0047-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.04.2016
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bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 900kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
Gutachten 366-0047-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.04.2016
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74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Gutachten 366-0047-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.04.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FUJI HEAVY
Fahrzeugtyp: G4
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0597*..
Handelsbez.: IMPREZA, SUBARU XV
Variante(n): Allradantrieb, Subaru XV
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 280 VA
26P x = 240 y = 230 VA
27B x = 290 y = 430 HA
27I x = 240 y = 380 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 290 y = 280 5 VA
27H x = 290 y = 430 8 HA