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							        Gutachten 366-0049-16-WIRD
        zur Erteilung der ABE 50718
        ANLAGE: 3                                                            Radtyp: HE6560
        Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 10.02.2016
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        Fahrzeughersteller                          : FUJI HEAVY IND.(J), ROVER, TOYOTA
        Raddaten:
        Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 39
        Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
        Technische Daten, Kurzfassung
        Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                              och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                            Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                            Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
        100539561/P         HE6560/P LK5/100           Ø56.1-I-Ø72                 56,1     Kunststoff     620     2200    01/16
        Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
        Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
        ersetzt werden.
        Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : FUJI HEAVY IND.(J)
        Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
        Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS; SH; SHS
                                                      100 Nm für Typ : BE/BH; BE/BHS; GC/GF; GD/GG; GD/GGS; G3
                                                      120 Nm für Typ : BM/BRS; GC/GF; ZC
        Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW               Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
        SH           e13*2001/116*0982*.. 108 - 110        205/60R16        51G                       Kombi; Allradantrieb;
50718




        SHS          e1*2001/116*0485*..                   205/65R16        51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          108 - 169        215/60R16 95                               12A; 51A; 71C; 721;
                                                           215/65R16 98                               725; 73C; 74A; 74P;
                                                           225/55R16 95     11A; 24J                  76U
                                                           225/60R16 98     11A; 24J

        Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
        BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 205/60R16               51G                       nur Outback;
                     e1*2001/116*0256*..            215/55R16               51G                       Allradantrieb;
        BL/BPS       e1*2001/116*0256*..            215/60R16 95                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    225/55R16 95                                      12A; 51A; 71C; 721;
                                                                                                      725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                      76U; 82Ä
        BM/BRS         e13*2007/46*1074*..       110 - 123 215/60R16 95                               nur Outback; Kombi;
                                                           215/65R16 98                               Allradantrieb;
                                                           215/70R16 100                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           225/60R16 98                               12A; 51A; 573; 71C;
                                                           225/65R16 100                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                                      74A; 74P; 76U




                                          Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                            von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
        Gutachten 366-0049-16-WIRD
        zur Erteilung der ABE 50718
        ANLAGE: 3                                                         Radtyp: HE6560
        Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 10.02.2016
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        Verkaufsbezeichnung:     SUBARU FORESTER
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
        SG           e1*2001/116*0209*.., 101 - 169 205/60R16            51G                      ab e13*98/14*0087*03;
                     e13*98/14*0087*..              205/65R16            51G                      ab
                                                    215/55R16            11A; 24J; 51G            e1*2001/116*0209*07;
                                                    215/60R16 95         11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    225/55R16 95         11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 721;
                                                    225/60R16 98         11A; 24J; 24M            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                  76U
        SG             e1*2001/116*0209*.., 92 - 155 205/60R16           51G                      nur bis
                       e13*98/14*0087*..             205/65R16           51G                      e13*98/14*0087*02;
                                                      215/55R16          51G                      nur bis
                                                      215/60R16 95                                e1*2001/116*0209*06;
                                                      225/55R16 95                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      225/60R16 98                                12A; 51A; 71C; 721;
                                                                                                  725; 73C; 74A; 74P

        Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
        GC/GF        e13*95/54*0026*.., 66 - 92 195/50R16 84             11A; 21B; 22B; 22F       Allradantrieb;
                     e13*96/79*0026*..,         205/50R16 87             11A; 21B; 21J; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                       e13*98/14*0026*..                                 22F; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 721;
                                                                                                  725; 73C; 74A; 74P
        GD/GG          e1*98/14*0145*..      160 - 165 195/50R16         51G; 52J                 nur Limousine
        GD/GGS         e1*98/14*0163*..      160 - 169 205/50R16         11A; 22B; 51G            Allradantrieb;
50718




                                                       205/55R16         11A; 22B; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 71C; 721;
                                                                                                  725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                  76T; 76U
        GD/GG          e1*98/14*0145*..      70 - 112 195/50R16          11A; 22B; 51G            nur Limousine
        GD/GGS         e1*98/14*0163*..               205/55R16          11A; 22B; 51G            Allradantrieb;
                                             70 - 118 205/50R16 87       11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 71C; 721;
                                                                                                  725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                  76T; 76U
        G3             e1*2001/116*0438*..   79       195/55R16 87       51J                      Schrägheck;
                                                      195/60R16 89       51J                      Allradantrieb;
                                             79 - 169 205/55R16 91       11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      215/55R16 93       11A; 24J                 12A; 51A; 573; 71C;
                                                      225/50R16 92       11A; 22I; 24J; 24M       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                  74P; 76U

        Verkaufsbezeichnung:     SUBARU LEGACY
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
        BE/BH        e1*98/14*0108*.., 92 - 115 205/50R16 87             11A; 21B; 22B; 24M       nicht Outback;
                     e1*98/14*0149*..           205/55R16                11A; 21B; 22B; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         51G                      12A; 51A; 71C; 721;
                                                      205/55R16          11A; 21B; 22B; 24M;      725; 73C; 74A; 74P
                                                                         51G




                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
        Gutachten 366-0049-16-WIRD
        zur Erteilung der ABE 50718
        ANLAGE: 3                                                            Radtyp: HE6560
        Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 10.02.2016
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        Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ)
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                       Auflagen zu Reifen       Auflagen
        ZC           e13*2007/46*1281*.. 147   205/50R16 87                 12O                      Coupe; Heckantrieb;
                                               205/55R16 91                 12O                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/50R16 92                 11A; 12A; 245; 57T       51A; 71C; 721; 725;
                                                                                                     729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                     76U

        Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen         Auflagen zu Reifen                     Auflagen
        GC/GF        e13*2001/116*0026*.. 147  205/50R16 87   12O                                    Coupe; Heckantrieb;
                                               205/55R16 91   12O                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/50R16 92   11A; 12A; 245; 57T                     51A; 71C; 721; 725;
                                                                                                     729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                     76U

        Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
        Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
        ersetzt werden.
        Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ROVER
        Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
        Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
        Verkaufsbezeichnung:     ROVER 75, MG ZT, MG ZT-T
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        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
        J            e11*98/14*0111*.. 85 - 130 205/55R16 91                11A; 24J; 24M            Kombi; Limousine;
        RJ           e11*98/14*0111*..          215/55R16-93                11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                                225/50R16-92                11A; 22B; 24J; 24M       10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                     11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                     74P; 76U

        Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
        Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
        ersetzt werden.
        Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
        Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
        Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
        Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Z (GT86)
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                       Auflagen zu Reifen       Auflagen
        ZN           e13*2007/46*1287*.. 147   205/50R16 87                 12O                      Coupe; Heckantrieb;
                                               205/55R16 91                 12O                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/50R16 92                 11A; 12A; 245; 57T       51A; 71C; 721; 725;
                                                                                                     729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                     76U

        Auflagen
        10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
             Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
             entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.


                                          Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                            von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
        Gutachten 366-0049-16-WIRD
        zur Erteilung der ABE 50718
        ANLAGE: 3                                                         Radtyp: HE6560
        Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 10.02.2016
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        10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
        11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
             oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
             einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
             FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
             Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
             lassen.
        11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
             Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
             ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
             den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
             bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
             der Fahrzeugpapiere enthält.
        11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
             sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
             Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
             gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
             gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
             ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
        11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
             Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
             nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
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        12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
             Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
             Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
             aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
        12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
             Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
             wird, möglich.
        21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
             Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
        21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
             gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
        22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
             Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
        22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
             gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
        22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
               Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
               der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
               herzustellen.
        245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
             Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
             nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
             kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
             Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
             (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
        Gutachten 366-0049-16-WIRD
        zur Erteilung der ABE 50718
        ANLAGE: 3                                                         Radtyp: HE6560
        Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 10.02.2016
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        24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
             Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
             hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
             Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
             gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.
        24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
             Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
             hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
             Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
             gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.
        51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
             Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
             Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
             Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
        51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
             Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
             EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
             Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
             des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
        51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
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             Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
        52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
             konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
        573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
             Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
             Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
             empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
        57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                Reifengröße:
                            Vorderachse:                        205/55R16
                            Hinterachse:                        225/50R16
              Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
              nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
              Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
              Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
        71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
             werden.
        721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
             außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
             Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
             Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
             Ventilherstellers zu beachten.
        725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
             Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.




                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
        Gutachten 366-0049-16-WIRD
        zur Erteilung der ABE 50718
        ANLAGE: 3                                                         Radtyp: HE6560
        Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 10.02.2016
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                                                                                                              Seite: 6 von 6
        729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
             das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
             Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
             Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
        73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
        74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
             die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
             Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
             beachten.
        74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
             Zentrierringe verwendet werden.
        76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
             Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
        76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
             mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
        82Ä) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 316mm an der
             Vorderachse nicht zulässig.
50718




                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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