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							Gutachten 366-0046-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 07.12.2017
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Fahrzeughersteller                      : FUJI HEAVY IND.(J), ROVER, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 100/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
51004063             LK 100                 Ø63.5 Ø56.1                 56,1    Kunststoff     650     2200    07/12
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FUJI HEAVY IND.(J)
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS; SH; SHS
                                          100 Nm für Typ : BE/BH; BE/BHS; GC/GF; GD/GG; GD/GGS; G3
                                          120 Nm für Typ : BM/BRS; GC/GF; ZC
Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
SH           e13*2001/116*0982*.. 108 - 110   205/60R16         51G                        Kombi; Allradantrieb;
SHS          e1*2001/116*0485*..              205/65R16         51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                  108 - 169   215/60R16 95                                 12A; 51A; 71E; 723;
                                              215/65R16 98                                 73C; 74A; 74P; 76U
                                              225/55R16 95      11A; 24J
                                              225/60R16 98      11A; 24J
                                              235/60R16 100     11A; 22I; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen         Auflagen
BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 101 - 121 205/50R16           11A; 22I; 24J; 24M;        nicht Outback; Kombi;
               e1*2001/116*0256*..                              51G                        Stufenheck;
BL/BPS         e1*2001/116*0256*..            205/55R16 90      11A; 22I; 24J; 24M         Allradantrieb;
                                              205/60R16         11A; 22I; 24J; 24M;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                51G                        12A; 51A; 71E; 723;
                                              215/55R16 93      11A; 22I; 24J; 24M         73C; 74A; 74P; 76U;
                                              225/50R16 92      11A; 22B; 24C; 24M         82Ä
BL/BP          e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 205/60R16         51G                        nur Outback;
               e1*2001/116*0256*..            215/55R16         51G                        Allradantrieb;
BL/BPS         e1*2001/116*0256*..            215/60R16 95                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/55R16 95                                 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74P; 76U;
                                                                                           82Ä
Gutachten 366-0046-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 07.12.2017
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Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
BM/BRS       e13*2007/46*1074*.. 110 - 123 215/60R16 95                                  nur Outback; Kombi;
                                           215/65R16 98                                  Allradantrieb;
                                           215/70R16 100                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/60R16 98                                  12A; 51A; 573; 71E;
                                           225/65R16 100                                 723; 729; 73C; 74A;
                                           235/60R16 100 11A; 22I                        74P; 76U; 82Ä
                                           245/60R16 102 11A; 22I

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
SG           e1*2001/116*0209*.., 101 - 169 205/60R16           11A; 24J; 51G            ab e13*98/14*0087*03;
             e13*98/14*0087*..              205/65R16           11A; 24J; 51G            ab
                                            215/55R16           11A; 24J; 24M; 51G       e1*2001/116*0209*07;
                                            215/60R16 95        11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                            225/55R16 95        11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71E; 723;
                                            225/60R16 98        11A; 24J; 24M            73C; 74A; 74P; 76U
SG           e1*2001/116*0209*.., 92 - 155 205/60R16            51G                      nur bis
             e13*98/14*0087*..              205/65R16           51G                      e13*98/14*0087*02;
                                            215/55R16           51G                      nur bis
                                            215/60R16 95                                 e1*2001/116*0209*06;
                                            225/55R16 95                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                            225/60R16 98                                 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
GC/GF        e13*95/54*0026*.., 66 - 92 195/50R16 84            11A; 21B; 22B; 22F       Allradantrieb;
             e13*96/79*0026*..,         205/50R16 87            11A; 21B; 21J; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e13*98/14*0026*..                                22F; 24J; 24M            12A; 51A; 71E; 723;
                                              225/45R16 89      11A; 21B; 21J; 22B;      73C; 74A; 74P
                                                                22F; 24J; 24M
GD/GG          e1*98/14*0145*..      70 - 112 195/50R16         11A; 22B; 51G            nur Limousine
GD/GGS         e1*98/14*0163*..                205/55R16        11A; 22B; 51G            Allradantrieb;
                                     70 - 118 205/50R16 87      11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/45R16 86     11A; 22B                 12A; 51A; 71E; 723;
                                               225/45R16 89     11A; 22B                 73C; 74A; 74P; 76U
GD/GG          e1*98/14*0145*..      160 - 165 195/50R16        11A; 22B; 51G; 52J       nur Limousine
GD/GGS         e1*98/14*0163*..      160 - 169 205/50R16        11A; 22B; 51G            Allradantrieb;
                                               205/55R16        11A; 22B; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/45R16 86     11A; 22B                 12A; 51A; 71E; 723;
                                               225/45R16 89     11A; 22B                 73C; 74A; 74P; 76U
G3             e1*2001/116*0438*..   79        195/55R16 87     51J                      Schrägheck;
                                               195/60R16 89     51J                      Allradantrieb;
                                     79 - 169 205/55R16 91      11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/55R16 93     11A; 22I; 24J            12A; 51A; 573; 71E;
                                               225/50R16 92     11A; 22I; 24J; 24M       723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76U
Gutachten 366-0046-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 07.12.2017
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Verkaufsbezeichnung:     SUBARU LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
BE/BH        e1*98/14*0108*.., 92 - 115 205/50R16 87            11A; 21B; 22B; 24M       nicht Outback;
             e1*98/14*0149*..           205/55R16               11A; 21B; 22B; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                51G                      12A; 51A; 71E; 723;
                                              205/55R16         11A; 21B; 22B; 24M;      73C; 74A; 74P
                                                                51G
                                              215/45R16 86      11A; 22B; 24M; 5EM
                                              225/45R16 89      11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                24M

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
ZC           e13*2007/46*1281*.. 147   205/50R16 87             12O                      Coupe; Heckantrieb;
                                       205/55R16 91             12O                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/45R16 86             12O                      51A; 71E; 723; 729;
                                       225/45R16 89             12O                      73C; 74A; 74P; 76U
                                       225/50R16 92             11A; 12A; 245; 57T

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
GC/GF        e13*2001/116*0026*.. 147  205/50R16 87   12O                                Coupe; Heckantrieb;
                                       205/55R16 91   12O                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/45R16 86   12O                                51A; 71E; 723; 729;
                                       225/45R16 89   12O                                73C; 74A; 74P; 76U
                                       225/50R16 92   11A; 12A; 245; 57T

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : ROVER
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ROVER 75, MG ZT, MG ZT-T
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
J            e11*98/14*0111*.. 85 - 130 205/55R16 91            11A; 24J; 24M            Kombi; Limousine;
RJ           e11*98/14*0111*..          215/55R16-93            11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                        225/50R16-92            11A; 22B; 24C; 24D       10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                         11H; 12A; 51A; 71E;
                                                                                         723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76U

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : TOYOTA
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Gutachten 366-0046-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 07.12.2017
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Z (GT86)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
ZN           e13*2007/46*1287*.. 147   205/50R16 87             12O                      Coupe; Heckantrieb;
                                       205/55R16 91             12O                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/45R16 86             12O                      51A; 71E; 723; 729;
                                       225/45R16 89             12O                      73C; 74A; 74P; 76U
                                       225/50R16 92             11A; 12A; 245; 57T

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0046-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 07.12.2017
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22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
Gutachten 366-0046-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 07.12.2017
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52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
82Ä) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 316mm an der
     Vorderachse nicht zulässig.
						
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