Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
							                             Gutachten 366-0038-15-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50207
                             ANLAGE: 5                                                            Radtyp: MI7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 18.03.2015
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 11


                                             Fahrzeughersteller               FUJI HEAVY IND.(J), ROVER, TOYOTA




                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 46
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                                                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
                             100546561/P3        MI7070/P3 PCD 100          Ø56.1-I-Ø72                 56,1     Kunststoff     590     2178     12/14
                             100546561/P3        MI7070/P3 PCD 100          Ø56.1-I-Ø72                 56,1     Kunststoff     615     2100     12/14
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§ 22 50207, Erweiterung 04




                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : FUJI HEAVY IND.(J)
                             Befestigungsteile                           : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                     : Nabenkappe: MAK 60; Kit: I4


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS; SH; SHS
                                                                           100 Nm für Typ : BE/BH; BE/BHS; GD/GG; GD/GGS; G3; G4; G5
                                                                           120 Nm für Typ : BM/BR; BM/BRS; GC/GF; G5; SJ; ZC
                             Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             SH           e13*2001/116*0982*.. 108 - 169 215/55R17               51G                       Kombi; Allradantrieb;
                             SHS          e1*2001/116*0485*..            215/60R17 96                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         225/50R17 94                                      12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                         225/55R17               51G                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                           74P
                             SJ             e13*2007/46*1305*..       108 - 177 225/55R17 97     12A                       Kombi; Allradantrieb;
                                                                                225/60R17 99     12T                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                235/55R17 99     12A                       12K; 51A; 573; 71C;
                                                                                235/60R17 102    12A                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                245/50R17 99     11A; 12A; 24J             74A; 74P; 76S
                                                                                245/55R17 102    11A; 12A; 24J
                                                                      110       215/60R17 96     124
                                                                                215/65R17 99     12A




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0038-15-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50207
                             ANLAGE: 5                                                         Radtyp: MI7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 18.03.2015
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 2 von 11
                             Verkaufsbezeichnung:     IMPREZA, SUBARU XV
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             G4           e1*2007/46*0597*.. 80 - 110 215/50R17 91            122; 52J                 Subaru XV;
                                                                      215/55R17 94            12T; 52J                 Allradantrieb;
                                                                      225/50R17 94            12O                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      225/55R17 97            12T                      51A; 573; 71C; 71K;
                                                                      235/50R17 96            11A; 12A; 27I            721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       74A; 74P
                             G4             e1*2007/46*0597*..    84       205/50R17 M+S 51G; 52J                      Impreza;
                                                                                                                       10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 73C; 74A; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 101 - 121   215/45R17 87W      5ET                      nicht Outback; Kombi;
                                          e1*2001/116*0256*.. 101 - 180    205/50R17          51G                      Stufenheck;
                             BL/BPS       e1*2001/116*0256*..              205/50R17 89W      5FE                      Allradantrieb;
                                                                           205/50R17 93                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           215/45R17 91W                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           225/45R17 90W                               721; 725; 73C; 74A;
§ 22 50207, Erweiterung 04




                                                                 180       215/50R17          51G                      74P; 76S
                             BL/BP          e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 205/50R17          51G                      nur Outback;
                                            e1*2001/116*0256*..            215/55R17          51G                      Allradantrieb;
                             BL/BPS         e1*2001/116*0256*..            225/45R17          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P
                             BM/BR          e1*2007/46*0079*..    110 - 191 215/55R17 94                               nur Outback; Kombi;
                             BM/BRS         e13*2007/46*1074*..             215/60R17         51G                      Allradantrieb;
                                                                            225/50R17 94                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            225/55R17         51G                      12K; 51A; 573; 71C;
                                                                            225/60R17         51G                      71K; 721; 725; 729;
                                                                            235/50R17 96                               73C; 74A; 74P; 75I;
                                                                            235/55R17 99                               76S
                                                                            245/50R17 99
                                                                            245/55R17 102

                             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU FORESTER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             SG           e1*2001/116*0209*.., 101 - 169 215/50R17 91                                  ab e13*98/14*0087*03;
                                          e13*98/14*0087*..              215/55R17            51G                      ab
                                                                                                                       e1*2001/116*0209*07;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0038-15-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50207
                             ANLAGE: 5                                                         Radtyp: MI7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 18.03.2015
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 3 von 11
                             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU G, IMPREZA, XV
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             G5           e13*2007/46*1648*.. 84 - 115 205/50R17 89           11A; 26P                 IMPREZA;
                                                                       215/45R17 87           11A; 26P                 Allradantrieb;
                                                                       225/45R17 91           11A; 26P                 Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 76S
                             G5             e13*2007/46*1648*..   84 - 115 225/60R17 99       11A; 24J                 XV;
                                                                           235/55R17 99       11A; 24J; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           235/60R17 102      11A; 24J; 248            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           245/55R17 102      11A; 24J; 248; 26P       721; 725; 73C; 74A;
                                                                           255/50R17 101      11A; 24C; 24M; 26P       74P; 76S
                                                                           255/55R17 104      11A; 24C; 24M; 26P

                             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                             GD/GG        e1*98/14*0145*.. 160       205/45R17 84W                                     nur Limousine
                             GD/GGS       e1*98/14*0163*.. 160 - 169 205/45R17 88                                      Allradantrieb;
                                                           160 - 195 205/50R17     51G                                 10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 50207, Erweiterung 04




                                                                     215/45R17 91                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                     225/45R17 90                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 76T; 836
                             G3             e1*2001/116*0438*..   79 - 169 205/50R17 89                                Schrägheck;
                                                                           215/45R17 87                                Allradantrieb;
                                                                           225/45R17 91                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                       74A; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU LEGACY
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             BE/BH        e1*98/14*0108*.., 92 - 115 205/45R17 88             11A; 22B                 nicht Outback;
                                          e1*98/14*0149*..           215/40R17 87             11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P

                             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             ZC           e13*2007/46*1281*.. 147   205/50R17 89              122                      Coupe; Heckantrieb;
                                                                    215/40R17 83W             122                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    215/45R17                 12T; 51G                 51A; 71C; 71K; 721;
                                                                    225/45R17 91              122                      725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P
                             ZC             e13*2007/46*1281*..   147      215/45R17          51G                      Coupe; Heckantrieb;
                                                                                                                       10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                       76S




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0038-15-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50207
                             ANLAGE: 5                                                            Radtyp: MI7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 18.03.2015
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 4 von 11
                             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen         Auflagen zu Reifen                     Auflagen
                             GC/GF        e13*2001/116*0026*.. 147  205/50R17 89   122                                    Coupe; Heckantrieb;
                                                                    215/40R17 83W 122                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    215/45R17      12T; 51G                               51A; 71C; 71K; 721;
                                                                    225/45R17 91   122                                    725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                          74P
                             GC/GF          e13*2001/116*0026*.. 147          215/45R17          51G                      Coupe; Heckantrieb;
                                                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                          76S




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 50207, Erweiterung 04




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ROVER
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: I5


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     ROVER 75, MG ZT, MG ZT-T
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             J            e11*98/14*0111*.. 85 - 130 215/50R17                   11A; 24J; 24M; 51G       Kombi; Limousine;
                             RJ           e11*98/14*0111*..          225/45R17                   11A; 24J; 24M; 51G       Frontantrieb;
                                                                                                                          10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                          74P; 76S




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0038-15-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50207
                             ANLAGE: 5                                                         Radtyp: MI7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 18.03.2015
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 5 von 11
                             Zubehör                                 : Nabenkappe: MAK 60; Kit: I4


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Z (GT86)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             ZN           e13*2007/46*1287*.. 147   205/50R17 89              122                      Coupe; Heckantrieb;
                                                                    215/40R17 83W             122                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    215/45R17                 12T; 51G                 51A; 71C; 71K; 721;
                                                                    225/45R17 91              122                      725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
§ 22 50207, Erweiterung 04




                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
                                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                  wird, möglich.
                             124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                                  auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0038-15-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50207
                             ANLAGE: 5                                                         Radtyp: MI7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 18.03.2015
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 6 von 11
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                             12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                  wird, möglich.
                             12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                                  Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                                  Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
§ 22 50207, Erweiterung 04




                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0038-15-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50207
                             ANLAGE: 5                                                         Radtyp: MI7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 18.03.2015
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 7 von 11
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1090kg.
                             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
§ 22 50207, Erweiterung 04




                                  Achslast von 1120kg.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
                             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0038-15-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50207
                             ANLAGE: 5                                                         Radtyp: MI7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 18.03.2015
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 8 von 11
                             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
                             836) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 326mm
                                  (Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
§ 22 50207, Erweiterung 04




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0038-15-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50207
                             ANLAGE: 5                                                         Radtyp: MI7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 18.03.2015
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 9 von 11


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       FUJI HEAVY
                                    Fahrzeugtyp:      G5
                                    Genehm.Nr.:       e13*2007/46*1648*..
                                    Handelsbez.:      SUBARU G, IMPREZA, XV

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                                  von [mm]            bis [mm]
                                          27I                      x = 200            y = 250                     HA
                                          26P                      x = 150            y = 200                     VA
                                          27B                      x = 250            y = 300                     HA
                                          26B                      x = 200            y = 250                     VA
§ 22 50207, Erweiterung 04




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          27F                   x = 250       y = 300             15                HA
                                          26N                   x = 200       y = 250              8                VA
                                          26J                   x = 200       y = 250             30                VA
                                          27H                   x = 250       y = 300              8                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0038-15-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50207
                             ANLAGE: 5                                                         Radtyp: MI7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 18.03.2015
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 10 von 11

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       FUJI HEAVY
                                    Fahrzeugtyp:      G5
                                    Genehm.Nr.:       e13*2007/46*1648*..
                                    Handelsbez.:      SUBARU G, IMPREZA, XV

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                                  von [mm]            bis [mm]
                                          26B                      x = 200            y = 250                     VA
                                          27I                      x = 200            y = 200                     HA
                                          27B                      x = 250            y = 250                     HA
                                          26P                      x = 150            y = 200                     VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 50207, Erweiterung 04




                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26N                   x = 200       y = 250              8                VA
                                          26J                   x = 200       y = 250             20                VA
                                          27H                   x = 250       y = 250              8                HA
                                          27F                   x = 250       y = 250             15                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0038-15-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50207
                             ANLAGE: 5                                                         Radtyp: MI7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 18.03.2015
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 11 von 11

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       FUJI HEAVY
                                    Fahrzeugtyp:      G4
                                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0597*..
                                    Handelsbez.:      IMPREZA, SUBARU XV

                                    Variante(n):      Allradantrieb, Subaru XV

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                                  von [mm]            bis [mm]
                                          26P                      x = 240            y = 230                     VA
                                          27B                      x = 290            y = 430                     HA
                                          27I                      x = 240            y = 380                     HA
                                          26B                      x = 290            y = 280                     VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 50207, Erweiterung 04




                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          27H                   x = 290       y = 430              8                HA
                                          26N                   x = 290       y = 280              5                VA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen