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							Teilegutachten 366-0209-22-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 7                                                           Radtyp: TU31D 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                  Stand: 15.03.2023
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                    Fahrzeughersteller         FUJI HEAVY IND.(J), ROVER, SUBARU CORPORATION,
                                               TOYOTA




Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-  zul.       zul.       gültig
                                                                     och     werkstoff      Rad-       Abroll     ab
                     Kennzeichnung            Kennzeichnung          in mm                  last       umf.       Fertig
                     Rad                      Zentrierring                                  in kg      in mm      datum
510040561            TU31D 8x18 ET40          Ø73,1 - Ø56,1               56,1    Aluminium      685      2150     11/21
510040561            TU31D 8x18 ET40          Ø73,1 - Ø56,1               56,1    Aluminium      700      2100     11/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : FUJI HEAVY IND.(J), SUBARU CORPORATION
Befestigungsteile                         : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : Z2; (Kegelbund)
Zubehör                                   : Zentrierring: Ø73,1 - Ø56,1, Nabenkappe: C425-H2


Befestigungsteile                         : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : G5; SH;
                                            BL/BPS; SHS; BE/BH; G4; SGS; BM/BRS; ZC; BE/BHS; SJ; GC/GF;
                                            GD/GG; SG; BL/BP; GD/GGS; BM/BR; G3
Zubehör                                   : Zentrierring: Ø73,1 - Ø56,1, Nabenkappe: C425-H2


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS; SH; SHS
                                            100 Nm für Typ : BE/BH; BE/BHS; GD/GG; GD/GGS; G3; G4; G5
                                            120 Nm für Typ : BM/BR; BM/BRS; GC/GF; SJ; ZC; Z2
 Verkaufsbezeichnung:     BRZ
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
 Z2           e13*2018/858*00325*. 172          215/40R18 85        245; 26P                 10B; 11G; 11H; 11K;
                .
                                                225/35R18 87        245; 26N; 26P            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                235/35R18 86        24J; 248; 26B; 26N       721; 725; 73C; 74A;
                                                245/35R18 88        24M; 241; 246; 26B;      74P; 76O
                                                                    26J; 27I




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0209-22-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 7                                                          Radtyp: TU31D 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 15.03.2023
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Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
SH           e13*2001/116*0982*.. 108 - 169 225/45R18      91      24J                    Kombi; Allradantrieb;
SHS          e1*2001/116*0485*..            225/50R18      95      22I; 24J; 24M          10B; 11G; 11H; 11K;
                                            235/45R18      94      22I; 24J; 24M          12A; 51A; 71C; 71K;
                                            235/50R18      97      22B; 24C; 24M          721; 725; 73C; 74A;
                                            245/40R18      93      22I; 24J; 24M          74P
                                            245/45R18      96      22I; 24J; 24M
SJ           e13*2007/46*1305*.. 108 - 177 225/50R18       95      24J                    Kombi; Allradantrieb;
                                            225/55R18      98      24J                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                            235/45R18      94      24J                    12A; 51A; 573; 71C;
                                            245/45R18      96      24J                    71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     IMPREZA, SUBARU XV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen     Auflagen
G4           e1*2007/46*0597*.. 80 - 110 215/45R18         89      52J                    Subaru XV;
                                         225/45R18         91      27I                    Allradantrieb;
                                         225/50R18         95      24J; 248; 26P; 27B     10B; 11G; 11H; 11K;
                                         235/45R18         94      24J; 27I               12A; 51A; 573; 71C;
                                         245/40R18         93      24J; 248; 26P; 27B     71K; 721; 725; 729;
                                         245/45R18         96      24J; 248; 26P; 27B     73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 101 - 121 215/40R18      89      22I; 24J; 24M          nicht Outback; Kombi;
             e1*2001/116*0256*..            225/40R18      88W     22I; 24J; 24M          Stufenheck;
BL/BPS       e1*2001/116*0256*..            235/40R18      91      21P; 22B; 24C; 24D     Allradantrieb;
                                  101 - 180 215/40R18      89W     22I; 24J; 24M; 5FE     10B; 11G; 11H; 11K;
                                            225/40R18      92W     22I; 24J; 24M          12A; 51A; 71C; 71K;
                                            235/40R18      91W     21P; 22B; 24C; 24D     721; 725; 73C; 74A;
                                  180       215/45R18              22I; 24J; 24M; 51G     74P
BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 225/45R18      91                             nur Outback;
               e1*2001/116*0256*..                                                        Allradantrieb;
BL/BPS         e1*2001/116*0256*..                                                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
BM/BR          e1*2007/46*0079*..  110 - 191 215/55R18 95          56G                    nur Outback; Kombi;
BM/BRS         e13*2007/46*1074*..           225/45R18 91                                 Allradantrieb;
                                               225/50R18   95      22I                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                               225/55R18   98      22I                    12A; 51A; 573; 71C;
                                               235/45R18   94                             71K; 721; 725; 729;
                                               235/50R18   97      22I                    73C; 74A; 74P
                                               245/45R18   96      22I
                                               245/50R18   100     22B; 248




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0209-22-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 7                                                         Radtyp: TU31D 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 15.03.2023
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                                                                                                    Seite: 3 von 15
Verkaufsbezeichnung:     SUBARU FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen     Auflagen
SG           e1*2001/116*0209*.., 101 - 169 225/45R18 95          24J; 24M               ab e13*98/14*0087*03;
              e13*98/14*0087*..                                                          ab
                                                                                         e1*2001/116*0209*07;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
SG            e1*2001/116*0209*.., 92 - 155   225/45R18 95                               nur bis
              e13*98/14*0087*..                                                          e13*98/14*0087*02;
                                                                                         nur bis
                                                                                         e1*2001/116*0209*06;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU G, IMPREZA, XV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                     Auflagen zu Reifen     Auflagen
G5           e13*2007/46*1648*.. 115   225/55R18 98               24C; 24M; 26P          XV; inkl. Hybrid;
                                       235/50R18 97               24C; 244; 247; 26B;    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                  26N; 27I               12A; 51A; 71C; 71K;
                                              235/55R18 100       24C; 244; 247; 26B;    721; 725; 73C; 74A;
                                                                  26N; 27I               74P; 75I
                                              245/50R18 100       24C; 244; 247; 26B;
                                                                  26N; 27I
                                              255/45R18 99        24C; 244; 247; 26B;
                                                                  26N; 27I
                                              255/50R18 102       24C; 24D; 26B; 26J;
                                                                  27B; 27H
G5            e13*2007/46*1648*.. 84 - 115    205/40R18 86        26B; 26N; 27I          IMPREZA;
                                              215/40R18 89        24J; 26B; 26N; 27I     Allradantrieb;
                                              225/40R18 88        24J; 248; 26B; 26J;    Frontantrieb; inkl.
                                                                  27B                    Hybrid;
                                              235/35R18 86        24J; 24M; 26B; 26J;    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                  27B                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                              235/40R18 91        24J; 24M; 26B; 26J;    721; 725; 73C; 74A;
                                                                  27B                    74P
                                              245/35R18 88        24C; 24M; 26B; 26J;
                                                                  27B; 27H

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen     Auflagen
GD/GG        e1*98/14*0145*..  160 - 195 225/40R18 88W            22B; 24J               nur Limousine
GD/GGS       e1*98/14*0163*..                                                            Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 836




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0209-22-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 7                                                           Radtyp: TU31D 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                  Stand: 15.03.2023
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Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen     Auflagen
G3           e1*2001/116*0438*.. 79 - 110 215/40R18         85      22I; 24J; 5EG          Schrägheck;
                                 79 - 169 215/40R18         89      22I; 24J               Allradantrieb;
                                          215/45R18         89      22I; 24J               10B; 11G; 11H; 11K;
                                          225/40R18         88      22I; 24J; 24M          12A; 51A; 573; 71C;
                                          235/40R18         91      21P; 22B; 24C; 24M     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                           74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen     Auflagen
BE/BH        e1*98/14*0108*.., 92 - 115 225/35R18 87                21B; 22B; 22F; 24C;    nicht Outback;
                e1*98/14*0149*..                                    24D                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                      Auflagen zu Reifen     Auflagen
ZC           e13*2007/46*1281*.. 147    215/35R18           84W                            Coupe; Heckantrieb;
                                        215/40R18           85                             10B; 11G; 11H; 11K;
                                        225/35R18           83W     245                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                        225/40R18           88      245                    721; 725; 729; 73C;
                                        235/35R18           90      22M; 24J; 26P          74A; 74P; 84T

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen           Auflagen zu Reifen                 Auflagen
GC/GF        e13*2001/116*0026*.. 147  215/35R18 84W                                       Coupe; Heckantrieb;
                                       215/40R18 85                                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                       225/35R18 83W    245                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                       225/40R18 88     245                                721; 725; 729; 73C;
                                       235/35R18 90     22M; 24J; 26P                      74A; 74P; 84T




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : ROVER
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : Zentrierring: Ø73,1 - Ø56,1, Nabenkappe: C425-H2


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ROVER 75, MG ZT, MG ZT-T
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen     Auflagen
J            e11*98/14*0111*.. 85 - 140 225/40R18 88W               22B; 24C; 24D          Kombi; Limousine;
RJ           e11*98/14*0111*..          225/45R18                   21B; 22B; 24C; 24D;    Frontantrieb;
                                                                    51G                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0209-22-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 7                                                           Radtyp: TU31D 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                  Stand: 15.03.2023
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : TOYOTA
Befestigungsteile                         : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : T2 (Kegelbund)
Zubehör                                   : Zentrierring: Ø73,1 - Ø56,1, Nabenkappe: C425-H2


Befestigungsteile                         : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : ZN
Zubehör                                   : Zentrierring: Ø73,1 - Ø56,1, Nabenkappe: C425-H2


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     GR 86
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen              Auflagen zu Reifen     Auflagen
T2           e13*2018/858*00225*. 172           215/40R18 85        245; 26P               10B; 11G; 11H; 11K;
                .
                                                225/35R18 87        245; 26N; 26P          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                235/35R18 86        24J; 248; 26B; 26N     721; 725; 73C; 74A;
                                                245/35R18 88        24M; 241; 246; 26B;    74P; 76O
                                                                    26J; 27I

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Z (GT86)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                       Auflagen zu Reifen     Auflagen
ZN           e13*2007/46*1287*.. 147   215/35R18            84W                            Coupe; Heckantrieb;
                                       215/40R18            85                             10B; 11G; 11H; 11K;
                                       225/35R18            83W     245                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                       225/40R18            88      245                    721; 725; 729; 73C;
                                       235/35R18            90      22M; 24J; 26P          74A; 74P; 84T


Hinweis: Teilegutachten dürfen nach dem 19.06.2025 nicht mehr neu erstellt bzw. fortgeschrieben werden. Das
vorliegende Teilegutachten ist daher nicht mehr unmittelbar verwendbar für Fahrzeuge mit
Genehmigungsdatum nach dem 19.06.2025.
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0209-22-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 7                                                          Radtyp: TU31D 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 15.03.2023
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 15.03.2023
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246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unt er Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 15.03.2023
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       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / B ereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu ent nehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
     Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J)   Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
       R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
       winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
     werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 15.03.2023
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       Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
       Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.
836) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 326mm
     (Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
84T) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO Festsattel und
     Bremsscheibendurchmesser 326mm an der Vorderachse nicht zulässig.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 15.03.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      FUJI HEAVY
       Fahrzeugtyp:     G5
       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1648*..
       Handelsbez.:     SUBARU G, IMPREZA, XV

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 150              y = 200                  VA
             26B                      x = 200              y = 250                  VA
             27I                      x = 200              y = 200                  HA
             27B                      x = 250              y = 250                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 200        y = 250            8                 VA
             26J                   x = 200        y = 250           20                 VA
             27H                   x = 250        y = 250            8                 HA
             27F                   x = 250        y = 250           15                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0209-22-WIRD-TG/N4

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 15.03.2023
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                                                                                                   Seite: 11 von 15

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      FUJI HEAVY
       Fahrzeugtyp:     G5
       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1648*..
       Handelsbez.:     SUBARU G, IMPREZA, XV

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 200              y = 250                  VA
             27I                      x = 200              y = 250                  HA
             27B                      x = 250              y = 300                  HA
             26P                      x = 150              y = 200                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 200        y = 250            8                 VA
             26J                   x = 200        y = 250           30                 VA
             27H                   x = 250        y = 300            8                 HA
             27F                   x = 250        y = 300           15                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0209-22-WIRD-TG/N4

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 15.03.2023
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                                                                                                   Seite: 12 von 15

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      FUJI HEAVY
       Fahrzeugtyp:     G4
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0597*..
       Handelsbez.:     IMPREZA, SUBARU XV

       Variante(n):     Allradantrieb, Subaru XV

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290              y = 280                  VA
             26P                      x = 240              y = 230                  VA
             27B                      x = 290              y = 430                  HA
             27I                      x = 240              y = 380                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 290        y = 280            5                 VA
             27H                   x = 290        y = 430            8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0209-22-WIRD-TG/N4

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 15.03.2023
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                                                                                                   Seite: 13 von 15

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      SUBARU
       Fahrzeugtyp:     Z2
       Genehm.Nr.:      e13*2018/858*00325*..
       Handelsbez.:     BRZ

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 260              y = 250                  VA
             26P                      x = 260              y = 200                  VA
             27B                      x = 290              y = 310                  HA
             27I                      x = 240              y = 260                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 260        y = 250           25                 VA
             26N                   x = 260        y = 250            8                 VA
             27F                   x = 290        y = 310           10                 HA
             27H                   x = 290        y = 310            8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0209-22-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 7                                                         Radtyp: TU31D 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 15.03.2023
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                                                                                                   Seite: 14 von 15

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      TOYOTA
       Fahrzeugtyp:     T2
       Genehm.Nr.:      e13*2018/858*00225*..
       Handelsbez.:     GR 86

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 260              y = 250                  VA
             26P                      x = 260              y = 200                  VA
             27B                      x = 290              y = 310                  HA
             27I                      x = 240              y = 260                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 260        y = 250           25                 VA
             26N                   x = 260        y = 250            8                 VA
             27F                   x = 290        y = 310           10                 HA
             27H                   x = 290        y = 310            8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0209-22-WIRD-TG/N4

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 15.03.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      TOYOTA
       Fahrzeugtyp:     ZN
       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1287*..
       Handelsbez.:     TOYOTA Z (GT86)

       Variante(n):     Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 320              y = 395                  VA
             26P                      x = 270              y = 345                  VA
             27B                      x = 360              y = 355                  HA
             27I                      x = 310              y = 305                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 320        y = 395           10                 VA
             26N                   x = 320        y = 395            8                 VA
             27H                   x = 360        y = 355            3                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
						
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