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							                Gutachten 25-00388-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100866
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: RACEWAY 198
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 02.02.2026
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                Fahrzeughersteller                         : FUJI HEAVY IND.(J), ROVER, SUBARU CORPORATION, TOYOTA
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                    Kennzeichnung                 Kennzeichnung       in mm                    last       umf.      Fertig
                                    Rad                           Zentrierring                                 in kg      in mm     datum
                RACE80194511        ET45 PCD 5x100 CB 75          Ø75 - Ø56.1              56,1                     700      2280    01/26
                1 56,1
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FUJI HEAVY IND.(J), SUBARU CORPORATION
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : Z2; (Kegelbund)
§22 100866*00




                Zubehör                                    : D2


                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : BM/BR; SH;
                                                             BL/BPS; G5; BM/BRS; GC/GF; GD/GG; G4; SHS; SJ; ZC; BL/BP;
                                                             GD/GGS; G3
                Zubehör                                    : D2


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SH; SHS
                                                             100 Nm für Typ : GD/GG; GD/GGS; G3; G4; G5
                                                             120 Nm für Typ : BM/BR; BM/BRS; GC/GF; SJ; ZC; Z2
                 Verkaufsbezeichnung:     BRZ
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 Z2           e13*2018/858*00325*. 172            215/35R19 85                                10B; 11B; 11G; 11H;
                               .
                                                                  225/30R19 84       11A; 26P                 12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                              725; 73C; 74A; 74P

                 Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 SH           e13*2001/116*0982*.. 108 - 169 225/40R19       93                               Kombi; Allradantrieb;
                 SHS          e1*2001/116*0485*..            235/40R19       92                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             235/45R19       95                               12A; 51A; 71A; 721;
                                                             245/35R19       93      11A; 22I; 24J            725; 73C; 74A; 74P
                                                             245/40R19       94      11A; 22I; 24J




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00388-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100866
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: RACEWAY 198
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 02.02.2026
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                Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                SJ           e13*2007/46*1305*.. 108 - 177 225/45R19     92                              Kombi; Allradantrieb;
                                                           235/40R19     92                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           235/45R19     95                              12A; 51A; 573; 71A;
                                                           245/40R19     94      11A; 24J                721; 725; 73C; 74A;
                                                           245/45R19     98      11A; 24J                74P

                Verkaufsbezeichnung:     IMPREZA, SUBARU XV
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                G4           e1*2007/46*0597*.. 80 - 110 225/40R19       89                              Subaru XV;
                                                         225/45R19       92                              Allradantrieb;
                                                         235/40R19       92      11A; 27I                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         245/35R19       89      11A; 27I                12A; 51A; 573; 71A;
                                                         245/40R19       94      11A; 27I                721; 725; 729; 73C;
                                                                                                         74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
                BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 101 - 121 225/35R19 88W        11A; 22I; 24J; 24M      nicht Outback; Kombi;
                             e1*2001/116*0256*.. 101 - 180 225/35R19 88Y         11A; 22I; 24J; 24M;     Stufenheck;
                BL/BPS       e1*2001/116*0256*..                                 5FE                     Allradantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
§22 100866*00




                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P
                BL/BP         e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 225/40R19 89W       5FM                     nur Outback;
                              e1*2001/116*0256*..            225/40R19 93                                Allradantrieb;
                BL/BPS        e1*2001/116*0256*..                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P
                BM/BR         e1*2007/46*0079*..  110 - 191 235/40R19 92                                 nur Outback; Kombi;
                BM/BRS        e13*2007/46*1074*..           235/45R19 95                                 Allradantrieb;
                                                             245/40R19 94                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             245/45R19 98                                12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                                         74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     SUBARU G, IMPREZA, XV
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                G5           e13*2007/46*1648*.. 84 - 115 225/35R19 88           11A; 24J; 26B; 26N;     IMPREZA;
                                                                                 27I                     Allradantrieb;
                                                             235/35R19 87        11A; 24J; 26B; 26J;     Frontantrieb; inkl.
                                                                                 27I                     Hybrid;
                                                             245/30R19 89        11A; 24J; 248; 26B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 26J; 27B                12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P
                G5            e13*2007/46*1648*.. 115        235/45R19 95        11A; 24J; 248           XV; inkl. Hybrid;
                                                             245/45R19 98        11A; 24J; 248; 26P      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             255/45R19 100       11A; 24C; 24M; 26P      12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00388-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100866
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: RACEWAY 198
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 02.02.2026
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                Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
                GD/GG        e1*98/14*0145*..  160 - 195 225/35R19 88W               11A; 22B                nur Limousine
                GD/GGS       e1*98/14*0163*..            235/35R19 87Y               11A; 22B; 24J; 54A      Allradantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74A; 74P
                G3             e1*2001/116*0438*.. 79 - 110     215/35R19 85         5EG                     Schrägheck;
                                                       79 - 169 225/35R19 88         11A; 22I; 24J           Allradantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P

                Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                       Auflagen zu Reifen      Auflagen
                ZC           e13*2007/46*1281*.. 147    215/35R19 85                                         Coupe; Heckantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                             74P; 84T

                Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen           Auflagen zu Reifen                   Auflagen
§22 100866*00




                GC/GF        e13*2001/116*0026*.. 147  215/35R19 85                                          Coupe; Heckantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                             74P; 84T


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ROVER
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : B13


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     ROVER 75, MG ZT, MG ZT-T
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen      Auflagen
                J            e11*98/14*0111*.. 85 - 140 225/35R19 88W                11A; 24J; 24M           Kombi; Frontantrieb;
                RJ           e11*98/14*0111*..                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74A; 74P


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : T2 (Kegelbund)
                Zubehör                                    : D2




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00388-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100866
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: RACEWAY 198
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 02.02.2026
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                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : ZN
                Zubehör                                    : D2


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     GR 86
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW              Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
                T2           e13*2018/858*00225*. 172             215/35R19 85                               10B; 11B; 11G; 11H;
                               .
                                                                  225/30R19 84       11A; 26P                12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Z (GT86)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                        Auflagen zu Reifen      Auflagen
                ZN           e13*2007/46*1287*.. 147   215/35R19 85                                          Coupe; Heckantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                             74P; 84T


                Auflagen
§22 100866*00




                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen muss die
                     Freigängigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
                     wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.



                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00388-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100866
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: RACEWAY 198
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 02.02.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunsts toffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
§22 100866*00




                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00388-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100866
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: RACEWAY 198
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 02.02.2026
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                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen B etriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsm esser und
                     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                     berücksichtigen.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
§22 100866*00




                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1030kg.
                5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1120kg.
                5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1160kg.
                71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00388-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100866
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: RACEWAY 198
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 02.02.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                     Zentrierringe verwendet werden.
                84T) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO Festsattel und
                     Bremsscheibendurchmesser 326mm an der Vorderachse nicht zulässig.
§22 100866*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00388-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100866
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: RACEWAY 198
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 02.02.2026
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      FUJI HEAVY
                       Fahrzeugtyp:     G5
                       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1648*..
                       Handelsbez.:     SUBARU G, IMPREZA, XV

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             27B                      x = 250              y = 300                 HA
                             26P                      x = 150              y = 200                 VA
                             26B                      x = 200              y = 250                 VA
                             27I                      x = 200              y = 250                 HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 100866*00




                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             27H                  x = 250        y = 300             8                HA
                             27F                  x = 250        y = 300            15                HA
                             26N                  x = 200        y = 250             8                VA
                             26J                  x = 200        y = 250            30                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00388-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100866
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: RACEWAY 198
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 02.02.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 9 von 12

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      FUJI HEAVY
                       Fahrzeugtyp:     G5
                       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1648*..
                       Handelsbez.:     SUBARU G, IMPREZA, XV

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             27I                      x = 200              y = 200                 HA
                             27B                      x = 250              y = 250                 HA
                             26P                      x = 150              y = 200                 VA
                             26B                      x = 200              y = 250                 VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100866*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             27H                  x = 250        y = 250             8                HA
                             27F                  x = 250        y = 250            15                HA
                             26N                  x = 200        y = 250             8                VA
                             26J                  x = 200        y = 250            20                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00388-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100866
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: RACEWAY 198
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 02.02.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 10 von 12

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      FUJI HEAVY
                       Fahrzeugtyp:     G4
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0597*..
                       Handelsbez.:     IMPREZA, SUBARU XV

                       Variante(n):     Allradantrieb, Subaru XV

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             27B                      x = 290              y = 430                 HA
                             27I                      x = 240              y = 380                 HA
                             26B                      x = 290              y = 280                 VA
                             26P                      x = 240              y = 230                 VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100866*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26N                  x = 290        y = 280             5                VA
                             27H                  x = 290        y = 430             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00388-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100866
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: RACEWAY 198
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 02.02.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      SUBARU
                       Fahrzeugtyp:     Z2
                       Genehm.Nr.:      e13*2018/858*00325*..
                       Handelsbez.:     BRZ

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             27B                      x = 290              y = 310                 HA
                             27I                      x = 240              y = 260                 HA
                             26B                      x = 260              y = 250                 VA
                             26P                      x = 260              y = 200                 VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100866*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             27F                  x = 290        y = 310            10                HA
                             27H                  x = 290        y = 310             8                HA
                             26J                  x = 260        y = 250            25                VA
                             26N                  x = 260        y = 250             8                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00388-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100866
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: RACEWAY 198
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 02.02.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 12 von 12

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      TOYOTA
                       Fahrzeugtyp:     T2
                       Genehm.Nr.:      e13*2018/858*00225*..
                       Handelsbez.:     GR 86

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             27B                      x = 290              y = 310                 HA
                             27I                      x = 240              y = 260                 HA
                             26B                      x = 260              y = 250                 VA
                             26P                      x = 260              y = 200                 VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100866*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             27F                  x = 290        y = 310            10                HA
                             27H                  x = 290        y = 310             8                HA
                             26J                  x = 260        y = 250            25                VA
                             26N                  x = 260        y = 250             8                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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