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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47496
Nr. :                      RA-000503-F0-104
Anlage-Nr. :               4c
Seite :                    1/5                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     SL2.8805
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Speedline
Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            SL2.8805.060
Radgröße:                                                    8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                            35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        110 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                      65,10 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               ohne Ring
geprüfte Radlast:                                             710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2255 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller               :     SAAB

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
900/II, 900/IICabrio,     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    ZPS5X3056 110 Nm
YS3DXXXX, YS3E, YS3EXXXX, M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
YS3FX7XX, YS3FXXXX




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47496
Nr. :                      RA-000503-F0-104
Anlage-Nr. :               4c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.8805


Typ:                         900/II
ABE / EG-Genehmigung:        G511
Motorleistung Handelsbezeichnung           zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 136   Saab 900,                    225/35R18                         A01) bis A10)
              Saab 900 Coupe                                                 K31)K32)


G511/NT06E            1030/875                                               5/110/65



Typ:                          900/IICabrio
ABE / EG-Genehmigung:         G783
Motorleistung Handelsbezeichnung        zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 136   Saab 900 Cabrio           225/35R18                            A01) bis A10)
                                                                             K31)K32)


G783/NT03E            1030/875                                               5/110/65



Typ:                           YS3DXXXX
ABE / EG-Genehmigung:          e4*95/54*0012*.. , e4*98/14*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnung         zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 169   Saab 900 bzw. 9-3          225/35R18                           A01) bis A10)
              (Lim., Coupe, Cabrio)                                          K31)K32)

e4*98/14*0012*17E     1045/875                                               5/110/65



Typ:                         YS3EXXXX
ABE / EG-Genehmigung:        e11*96/27*0073*.. , e11*98/14*0073*..
Motorleistung Handelsbezeichnung      zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 184   Saab 9-5                 225/40R18                             A01) bis A10)
                                                                             K03)K04)K33)


e11*98/14*0073*21E    1175/1125                                              5/110/65



Typ:                         YS3FXXXX
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0065*..
Motorleistung Handelsbezeichnung      zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 188   Saab 9-3                225/40R18                              A02) bis A10)E42)

 206                  Saab 9-3             225/40R18                         A02) bis A10)

e4*2001/116*0065*26   1180/1080(0) –Lim.                                     5/110/65
                      1180/1140 (0)-Kom.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47496
Nr. :                      RA-000503-F0-104
Anlage-Nr. :               4c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.8805


Typ:                          YS3FX7XX
ABE / EG-Genehmigung:         e4*2001/116*0077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 184  Saab 9-3 Cabrio          225/40R18                         A02) bis A10)E42)

 188 bis 206          Saab 9-3 Cabrio    225/40R18                       A02) bis A10)

e4*2001/116*0077*17   1160/1050(0)                                       5/110/65



Typ:                         YS3E
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0096*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 191  Saab 9-5                215/45R18                          A01) bis A10)
                                                                         K04)K38)
                                         225/40R18
                                         K03)

                                         235/40R18
                                         K03)K15)

                                         245/35R18
                                         K03)K15)

                                         245/40R18
                                         K03)K15)
e4*2001/116*0096*07   1175/1125(0)                                       5/110/65




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47496
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.8805


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden
     Befestigungsteile verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an
     der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.

E42) Nur zulässig für Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Reifengröße
     225/45R18 auf der Felgengröße 7 ½ x18 ET41 ausgerüstet sind.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47496
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Anlage-Nr. :               4c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.8805


K31) Zwecks ausreichender Freigängigkeit ist an Achse 1 folgende Maßnahme erforderlich:
     Die vorstehende Kunststoffmutter sowie Stehbolzen zur Befestigung der Radhausschale
     ist auf Resthöhe 5 mm zu kürzen (Reifen-Schwenkbereich).

K32) Zwecks ausreichender Freigängigkeit sind an Achse 2 folgende Maßnahmen erforderlich:
     - Die Radhauskante ist ab Stoßfänger bis zur Seitenschutzleiste auf Restbreite von
       max.12-14 mm umzulegen.
     - Im weiteren Verlauf ist die Radhauskante ab Seitenschutzleiste bis ca. 230 mm nach
       unten auf eine Restbreite von max. 12 mm nach innen umzulegen.
     - Die Kunststoffsicke des Stoßfängers ist ab Oberkante bis ca. 100 mm nach unten auf
       eine Gesamt-Restbreite von 20 - 22 mm zu kürzen.

K33) Zwecks ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - Die Kunststoff-Leiste an der Radhaussicke über Radmitte ist zu entfernen
     - Die Radhauskante ist im Bereich oberhalb des Stoßfängers auf Restbreite von max. 15
       mm (schräg nach oben) umzulegen.
     - Die Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab Oberkante bis ca. 60 mm nach unten
     entsprechend zu kürzen.

K38) An Achse 2 ist das Gummikederband an den Radhaussauschnittkanten zu entfernen,


Die Anlage Nr. 4c mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL2.8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 05.03.2010




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