Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47496
Nr. : RA-000503-F0-104
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.8805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SL2.8805
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Speedline
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: SL2.8805.060
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 110 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 65,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 710 kg
bei Reifenabrollumfang: 2255 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : SAAB
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
900/II, 900/IICabrio, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZPS5X3056 110 Nm
YS3DXXXX, YS3E, YS3EXXXX, M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
YS3FX7XX, YS3FXXXX
RA-000503-F0-104-04c~SA-5-110-65-ET35_SL2.8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47496
Nr. : RA-000503-F0-104
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.8805
Typ: 900/II
ABE / EG-Genehmigung: G511
Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 136 Saab 900, 225/35R18 A01) bis A10)
Saab 900 Coupe K31)K32)
G511/NT06E 1030/875 5/110/65
Typ: 900/IICabrio
ABE / EG-Genehmigung: G783
Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 136 Saab 900 Cabrio 225/35R18 A01) bis A10)
K31)K32)
G783/NT03E 1030/875 5/110/65
Typ: YS3DXXXX
ABE / EG-Genehmigung: e4*95/54*0012*.. , e4*98/14*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 169 Saab 900 bzw. 9-3 225/35R18 A01) bis A10)
(Lim., Coupe, Cabrio) K31)K32)
e4*98/14*0012*17E 1045/875 5/110/65
Typ: YS3EXXXX
ABE / EG-Genehmigung: e11*96/27*0073*.. , e11*98/14*0073*..
Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 184 Saab 9-5 225/40R18 A01) bis A10)
K03)K04)K33)
e11*98/14*0073*21E 1175/1125 5/110/65
Typ: YS3FXXXX
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0065*..
Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 188 Saab 9-3 225/40R18 A02) bis A10)E42)
206 Saab 9-3 225/40R18 A02) bis A10)
e4*2001/116*0065*26 1180/1080(0) –Lim. 5/110/65
1180/1140 (0)-Kom.
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Nr. : RA-000503-F0-104
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.8805
Typ: YS3FX7XX
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 184 Saab 9-3 Cabrio 225/40R18 A02) bis A10)E42)
188 bis 206 Saab 9-3 Cabrio 225/40R18 A02) bis A10)
e4*2001/116*0077*17 1160/1050(0) 5/110/65
Typ: YS3E
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0096*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 191 Saab 9-5 215/45R18 A01) bis A10)
K04)K38)
225/40R18
K03)
235/40R18
K03)K15)
245/35R18
K03)K15)
245/40R18
K03)K15)
e4*2001/116*0096*07 1175/1125(0) 5/110/65
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
RA-000503-F0-104-04c~SA-5-110-65-ET35_SL2.8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47496
Nr. : RA-000503-F0-104
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.8805
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden
Befestigungsteile verwendet werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an
der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.
E42) Nur zulässig für Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Reifengröße
225/45R18 auf der Felgengröße 7 ½ x18 ET41 ausgerüstet sind.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
RA-000503-F0-104-04c~SA-5-110-65-ET35_SL2.8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47496
Nr. : RA-000503-F0-104
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.8805
K31) Zwecks ausreichender Freigängigkeit ist an Achse 1 folgende Maßnahme erforderlich:
Die vorstehende Kunststoffmutter sowie Stehbolzen zur Befestigung der Radhausschale
ist auf Resthöhe 5 mm zu kürzen (Reifen-Schwenkbereich).
K32) Zwecks ausreichender Freigängigkeit sind an Achse 2 folgende Maßnahmen erforderlich:
- Die Radhauskante ist ab Stoßfänger bis zur Seitenschutzleiste auf Restbreite von
max.12-14 mm umzulegen.
- Im weiteren Verlauf ist die Radhauskante ab Seitenschutzleiste bis ca. 230 mm nach
unten auf eine Restbreite von max. 12 mm nach innen umzulegen.
- Die Kunststoffsicke des Stoßfängers ist ab Oberkante bis ca. 100 mm nach unten auf
eine Gesamt-Restbreite von 20 - 22 mm zu kürzen.
K33) Zwecks ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- Die Kunststoff-Leiste an der Radhaussicke über Radmitte ist zu entfernen
- Die Radhauskante ist im Bereich oberhalb des Stoßfängers auf Restbreite von max. 15
mm (schräg nach oben) umzulegen.
- Die Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab Oberkante bis ca. 60 mm nach unten
entsprechend zu kürzen.
K38) An Achse 2 ist das Gummikederband an den Radhaussauschnittkanten zu entfernen,
Die Anlage Nr. 4c mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL2.8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 05.03.2010
RA-000503-F0-104-04c~SA-5-110-65-ET35_SL2.8805.docx