Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45850
Nr. : RA-000344-M0-015
Anlage-Nr. : 28a
Seite : 1/4 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CA 65535
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 110
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 110 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø65,1
geprüfte Radlast: 650 kg
bei Reifenabrollumfang: 2050 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : SAAB Automobile AB, Trollhättan / Schweden
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
900/II, 900/II Cabrio, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
YS3DXXXX, YS3E, YS3EXXXX, M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
YS3FX7XX, YS3FXXXX
Typ: 900/II
ABE / EG-Genehmigung: G511
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 136 Saab 900, 185/65R15 A02) bis A10)
Saab 900 Coupe
185/65R15 M+S
195/60R15
205/55R15
A01)K35)
G511/NT06E 1030/875 5/110/65
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45850
Nr. : RA-000344-M0-015
Anlage-Nr. : 28a
Seite : 2/4 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
Typ: 900/II Cabrio
ABE / EG-Genehmigung: G783
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 136 Saab 900 Cabrio 185/65R15 A02) bis A10)
185/65R15 M+S
195/60R15
205/55R15
A01)K35)
G783/NT03 1030/875 5/110/65
Typ: YS3DXXXX
ABE / EG-Genehmigung: e4*95/54*0012*.., e4*98/14*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151 Saab 900 bzw. 9-3 185/65R15 A02) bis A10)
(Lim., Coupe, Cabrio) E05) E04)
185/65R15 M+S
E05)
195/60R15
205/55R15
A01)K35)
e4*98/14*0012*17E 1045/875 5/110/65
Typ: YS3EXXXX
ABE / EG-Genehmigung: e11*96/27*0073*.., e11*98/14*0073*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 147 Saab 9-5 195/65R15 M+S A02) bis A10)
E04)
205/60R15
205/65R15
215/60R15
e11*96/27*0073*21E 1175/1125 5/110/65
Typ: YS3FXXXX
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0065*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 129 Saab 9-3 195/65R15 A02) bis A10)
E04)
205/65R15
215/60R15
e4*2001/116*0065*26 1150/1100 5/110/65
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Nr. : RA-000344-M0-015
Anlage-Nr. : 28a
Seite : 3/4 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
Typ: YS3FX7XX
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Saab 9-3 Cabrio 195/65R15 A02) bis A10)
E04)
205/65R15
215/60R15
129 Saab 9-3 Cabrio 195/65R15 M+S
205/65R15 M+S
215/60R15
e4*2001/116*0077*18 1160/1050 5/110/65
Typ: YS3E
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0096*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 136 Saab 9-5 195/65R15 M+S A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) E04)
205/65R15
E05)
215/60R15
225/55R15
225/60R15
e4*2001/116*0096*07E 1175/1125(0) 5/110/65
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
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Nr. : RA-000344-M0-015
Anlage-Nr. : 28a
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind die ins Radhaus
ragenden Kunststoffkanten des hinteren Stoßfängers ab Oberkante auf einer Länge von
ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 35 mm zu kürzen.
Die Anlage Nr. 28a mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 26.01.2011
RA-000344-M0-015-28a~SA-5-110-65-ET40.docx