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							Gutachten 366-0089-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47680
ANLAGE: 53 SAAB                                                       Radtyp: OFRL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                                Stand: 21.03.2011
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Fahrzeughersteller                          : SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mitten Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                       loch   werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung           (mm)                   last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
OFRL8GP3865         PCD112 ET38                Ø70.1 Ø65.1                 65,1    Kunststoff    625     1990      06/09
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OFRL8MA3865         PCD112 ET38                Ø70.1     Ø65.1             65,1    Kunststoff     625      1990 06/09
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : SAAB
Befestigungsteile                           : Kegelbundspezialschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60
                                              Grad
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJOXN
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SAAB 900
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                  Reifen          Auflagen zu Reifen           Auflagen
YS3D         e4*95/54*0012*..  96 - 136            185/65R15       51G                          nur bis
900/II       G511                                  195/60R15       11A; 24J; 24M; 51G           e4*95/54*0012*03;
900/II       G783                                  205/55R15-88    11A; 22B; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
CABRIO                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                76Q

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen           Auflagen
YS3D         e4*95/54*0012*..,  85 - 151 185/65R15                 51G                          ab e4*95/54*0012*04;
             e4*98/14*0012*..            195/60R15                 11A; 22B; 24J; 24M; 51G      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/55R15-88              11A; 22B; 24J; 24M           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                76Q
YS3F           e4*2001/116*0065*..       88 - 110 195/65R15        51G                          Kombi; Limousine;
YS3F????       e4*2001/116*0065*..                205/60R15 91                                  Frontantrieb;
                                                  205/65R15 94                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                         88 - 129 205/65R15        51G                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                  215/60R15        51G                          721; 73C; 74A; 74P;
                                         129      195/65R15        51G; 52J                     76Q
YS3F           e4*2001/116*0065*..       88 - 110 195/65R15        12G; 51G                     Reifen mit
YS3F????       e4*2001/116*0065*..                205/60R15 91     12N                          Schneeketten; Kombi;
                                         129      195/65R15        12G; 51G; 52J                Limousine;
                                                                                                Frontantrieb;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                73C; 74A; 74P; 76Q




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0089-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47680
ANLAGE: 53 SAAB                                                   Radtyp: OFRL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.03.2011
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                                                                                                      Seite: 2 von 4
Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3 (CABRIO)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
YS3F?7??     e4*2001/116*0077*.. 110       195/65R15            51G                         Saab 9-3;
                                           205/60R15 91                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                           205/65R15 94                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                 110 - 129 205/65R15            51G; 52J                    721; 73C; 74A; 74P;
                                           215/60R15            51G                         76Q
YS3F?7??     e4*2001/116*0077*.. 110       195/65R15            12G; 51G                    Reifen mit
                                           205/60R15 91         12N                         Schneeketten; Saab
                                                                                            9-3;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
YS3E         e4*2001/116*0096*.. 110 - 136 195/65R15            51G; 52J                    Kombi; Limousine;
                                           205/65R15            11A; 21P; 22I; 22M; 24M;    10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                51G                         11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                            71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76Q
YS3EXXXX       e11*96/27*0073*..    88 - 147 195/65R15          51G; 52J                    Kombi; Limousine;
                                             205/65R15          11A; 22B; 51G               10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                            11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                            71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76Q

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0089-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47680
ANLAGE: 53 SAAB                                                   Radtyp: OFRL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.03.2011
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       Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
       nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
     auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
       diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0089-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47680
ANLAGE: 53 SAAB                                                   Radtyp: OFRL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 4
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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