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							Gutachten 366-0099-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47673
ANLAGE: 6 SAAB                                                      Radtyp: TREL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 03.10.2011
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Fahrzeughersteller                        : SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 6 1/2 J X 15 H2              Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 110/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-      zul.     zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff          Rad-     Abroll   ab
             Kennzeichnung                   Kennzeichnung           (mm)                      last     umf.     Fertig
             Rad                             Zentrierring                                      (kg)     (mm)     datum
TREL7SA35T65 PCD110 ET35                     ohne                         65,1                    625    1975     06/10
1
TREL7SA35Y65 PCD110 ET35                     ohne                         65,1                    620     1985 05/09
1
TREL7SA35Y65 PCD110 ET35                     ohne                         65,1                    625     1975 06/09
1
TREL7SA35651 PCD110 ET35                     ohne                         65,1                    620     1985 05/09
TREL7SA35651 PCD110 ET35                     ohne                         65,1                    625     1975 05/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : SAAB
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : AEZ Artikel Nr. ZJO2
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SAAB 900
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
YS3D         e4*95/54*0012*..  96 - 136          185/65R15         51G                        nur bis
900/II       G511                                195/60R15         11A; 24J; 24M; 51G         e4*95/54*0012*03;
900/II       G783                                205/55R15-88      11A; 22B; 24J; 24M         10B; 11B; 11G; 11H;
CABRIO                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              76Q

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
YS3D         e4*95/54*0012*..,  85 - 151 185/65R15                 51G                        ab e4*95/54*0012*04;
             e4*98/14*0012*..            195/60R15                 11A; 22B; 24J; 24M; 51G    10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/55R15-88              11A; 22B; 24J; 24M         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              76Q
YS3F           e4*2001/116*0065*..     88 - 110 195/65R15          51G                        Kombi; Limousine;
YS3F????       e4*2001/116*0065*..              205/60R15 91                                  Frontantrieb;
                                                205/65R15 94       11A; 22L                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                       88 - 129 205/65R15          11A; 22L; 51G              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                215/60R15          11A; 22L; 51G              721; 725; 73C; 74A;
                                                225/55R15 92       11A; 22L; 362              76Q
                                                225/60R15 96       11A; 22L; 362
                                       129      195/65R15          51G; 52J




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0099-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47673
ANLAGE: 6 SAAB                                                      Radtyp: TREL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 03.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
YS3F         e4*2001/116*0065*.. 88 - 110      195/65R15          12G; 51G                    Reifen mit
YS3F????     e4*2001/116*0065*..               205/60R15 91       12N                         Schneeketten; Kombi;
                                 129           195/65R15          12G; 51G; 52J               Limousine;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3 (CABRIO)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
YS3F?7??     e4*2001/116*0077*.. 110       195/65R15              51G                         Saab 9-3;
                                           205/60R15 91                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                           205/65R15 94           11A; 22L                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                 110 - 129 205/65R15              11A; 22L; 51G; 52J          721; 725; 73C; 74A;
                                           215/60R15              11A; 22L; 51G               76Q
                                           225/55R15 92           11A; 22L; 362
                                           225/60R15 96           11A; 22L; 362
YS3F?7??     e4*2001/116*0077*.. 110       195/65R15              12G; 51G                    Reifen mit
                                           205/60R15 91           12N                         Schneeketten; Saab
                                                                                              9-3;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
YS3E         e4*2001/116*0096*.. 110 - 136 195/65R15              11A; 21P; 22I; 22M; 24M;    Kombi; Limousine;
                                                                  51G; 52J                    10B; 10S; 11B; 11G;
                                               205/65R15          11A; 21P; 22I; 22M; 24M;    11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                  51G                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 76Q
YS3EXXXX       e11*96/27*0073*..     88 - 147 195/65R15           51G; 52J                    Kombi; Limousine;
                                              205/65R15           11A; 22B; 51G               10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                              11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 76Q

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0099-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47673
ANLAGE: 6 SAAB                                                      Radtyp: TREL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 03.10.2011
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       den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
       bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
     auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
       diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0099-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47673
ANLAGE: 6 SAAB                                                      Radtyp: TREL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 03.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 4 von 4
      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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