Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 46171
Nr. : RA-000538-G0-104
Anlage-Nr. : 36c
Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R670
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R670
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 42R6705.060
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 110 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 65,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 735 kg
bei Reifenabrollumfang: 2290 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Saab Automobile AB (Schweden)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
900/II, 900/IICabrio, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZPS5X3056 110 Nm
YS3DXXXX, YS3EXXXX, M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
YS3FXCXX, YS3FX7XX,
YS3FXXXX
RA-000538-G0-104-36c~SA-5-110-65-ET35_42R670.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 46171
Nr. : RA-000538-G0-104
Anlage-Nr. : 36c
Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R670
Typ: 900/II
ABE / EG-Genehmigung: G511
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 136 Saab 900, 205/50R16 A01) bis A10)
Saab 900 Coupe K31)K32)
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
K31)K32)V00)
G511/NT06E 1030/875 5/110/65
Typ: 900/IICabrio
ABE / EG-Genehmigung: G783
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 136 Saab 900 Cabrio 205/50R16 A01) bis A10)
K31)K32)
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
K31)K32)V00)
G783/NT03E 1030/875 5/110/65
Typ: YS3DXXXX
ABE / EG-Genehmigung: e4*95/54*0012*.., e4*98/14*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
165 bis 169 Saab 900 bzw. 9-3 205/50R16 M+S A01) bis A10)B25)
(Lim., Coupe, Cabrio) K31)K32)
e4*98/14*0012*17E 1045/875
RA-000538-G0-104-36c~SA-5-110-65-ET35_42R670.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 46171
Nr. : RA-000538-G0-104
Anlage-Nr. : 36c
Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R670
Typ: YS3EXXXX
ABE / EG-Genehmigung: e11*96/27*0073*.., e11*98/14*0073*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 184 Saab 9-5, 205/55R16 M+S A02) bis A10)B23)
Saab 9-5 Kombi
205/55R16
E41)
215/55R16
225/50R16
A01)K03)K04)K33)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)B23) E41)
K04)K33)V00)
e11*98/14*0073*21 1175/1125(0) 5/110/65
Typ: YS3FXXXX
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0065*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 188 Saab 9-3, 205/55R16 M+S A02) bis A10)B23)
Saab 9-3 Kombi E06)
205/55R16
E05a)
215/55R16
e4*2001/116*0065*31 1125-1180/1010-1140 5/110/65
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
YS3FX7XX e4*2001/116*0077*..
YS3FXCXX e4*2001/116*0077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 188 Saab 9-3 Cabrio 205/55R16 M+S A02) bis A10)B23)
E06)
215/55R16
206 Saab 9-3 Cabrio 205/55R16 M+S A02) bis A10)B23)
E06)
215/55R16 M+S
e4*2001/116*0077*22 1160/1050 5/110/65
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
RA-000538-G0-104-36c~SA-5-110-65-ET35_42R670.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 46171
Nr. : RA-000538-G0-104
Anlage-Nr. : 36c
Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R670
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
B23) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage an Achse 1
ausgerüstet sind:
- Innenbelüftete Bremsscheibe Ø285x25 mm .
B25) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage an Achse 1
ausgerüstet sind:
- Innenbelüftete Bremsscheibe Ø288x26 mm .
RA-000538-G0-104-36c~SA-5-110-65-ET35_42R670.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 46171
Nr. : RA-000538-G0-104
Anlage-Nr. : 36c
Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R670
E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E41) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße 215/55R16 oder 225/45R17 ausgerüstet oder nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K31) An Achse 1 sind die vorstehende Kunststoffmutter sowie die Stehbolzen zur Befestigung
der Radhausschale auf eine Resthöhe von 5 mm zu kürzen (Reifen-Schwenkbereich).
K32) Zwecks ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- Die Radhauskante ist ab Stoßfänger bis zur Seitenschutzleiste auf Restbreite von
max. 14 mm umzulegen.
- Im weiteren Verlauf ist die Radhauskante ab Seitenschutzleiste bis ca. 230 mm nach
unten auf eine Restbreite von max. 12 mm nach innen umzulegen.
- Die Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab Oberkante bis ca. 100 mm nach unten auf
eine Gesamt-Restbreite von 22 - 24 mm zu kürzen.
K33) Zwecks ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- Die Kunststoff-Leiste an der Radhaussicke über Radmitte ist zu entfernen
- Die Radhauskante ist im Bereich oberhalb des Stoßfängers auf Restbreite von max.
15 mm (schräg nach oben) umzulegen.
- Die Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab Oberkante bis ca. 60 mm nach unten
entsprechend zu kürzen.
RA-000538-G0-104-36c~SA-5-110-65-ET35_42R670.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 46171
Nr. : RA-000538-G0-104
Anlage-Nr. : 36c
Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R670
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 36c mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R670 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 18.10.2012
RA-000538-G0-104-36c~SA-5-110-65-ET35_42R670.docx