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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-C0-104
Anlage-Nr. :               36c
Seite :                    1/5                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      42R670
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                RONAL
Radausführung:                                            42R6705.060
Radgröße:                                                   7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                            35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        110 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                      65,10 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
geprüfte Radlast:                                             735 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2290 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Saab Automobile AB (Schweden)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile           Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
900/II, 900/IICabrio,            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                 3056     110 Nm
YS3DXXXX, YS3EXXXX,              M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
YS3FXCXX, YS3FX7XX,
YS3FXXXX

Typ:                         900/II
ABE / EG-Genehmigung:        G511
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 136   Saab 900,               205/50R16                               A01) bis A10)
              Saab 900 Coupe                                                  K31)K32)
                                      225/45R16

                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                      vorne                hinten
                                      205/50R16            225/45R16          A01) bis A10)
                                                                              K31)K32)V00)
G511/NT06E      1030/875                                                      5/110/65




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-C0-104
Anlage-Nr. :               36c
Seite :                    2/5                                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


Typ:                          900/IICabrio
ABE / EG-Genehmigung:         G783
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 136   Saab 900 Cabrio           205/50R16                                   A01) bis A10)
                                                                                    K31)K32)
                                            225/45R16

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            205/50R16            225/45R16          A01) bis A10)
                                                                                    K31)K32)V00)
G783/NT03E            1030/875                                                      5/110/65



Typ:                           YS3DXXXX
ABE / EG-Genehmigung:          e4*95/54*0012*.., e4*98/14*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 165 bis 169  Saab 900 bzw. 9-3          205/50R16 M+S                              A01) bis A10)B25)
              (Lim., Coupe, Cabrio)                                                 K31)K32)

e4*98/14*0012*17E     1045/875



Typ:                         YS3EXXXX
ABE / EG-Genehmigung:        e11*96/27*0073*.., e11*98/14*0073*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 184   Saab 9-5,                205/55R16 M+S                                A02) bis A10)B23)
              Saab 9-5 Kombi
                                       205/55R16
                                       E41)

                                            215/55R16

                                            225/50R16
                                            A01)K03)K04)K33)
                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            205/55R16            225/50R16          A01) bis A10)B23) E41)
                                                                                    K04)K33)V00)
e11*98/14*0073*21     1175/1125(0)                                                  5/110/65



Typ:                         YS3FXXXX
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0065*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 188   Saab 9-3,               205/55R16 M+S                                 A02) bis A10)B23)
              Saab 9-3 Kombi                                                        E06)
                                      205/55R16
                                      E05a)

                                            215/55R16
e4*2001/116*0065*31   1125-1180/1010-1140                                           5/110/65




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-C0-104
Anlage-Nr. :               36c
Seite :                    3/5                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


Typen:                                ABE / EG-Genehmigung:
YS3FX7XX                              e4*2001/116*0077*..
YS3FXCXX                              e4*2001/116*0077*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 188          Saab 9-3 Cabrio          205/55R16 M+S                     A02) bis A10)B23)
                                                                                 E06)
                                                215/55R16
 206                  Saab 9-3 Cabrio           205/55R16 M+S                    A02) bis A10)B23)
                                                                                 E06)
                                                215/55R16 M+S

e4*2001/116*0077*22   1160/1050                                                  5/110/65



Auflagen und Hinweise
A01)          Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
              Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
              sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
              auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
              Muster bescheinigen zu lassen.

A02)          Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
              den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
              Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
              ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
              Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)          Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
              verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
              der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
              Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
              Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)          Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
              keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
              gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
              so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
              beurteilen.

A05)          Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
              müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
              und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)          Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
              Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
              angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
              verwenden.

A07)          Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
              vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-C0-104
Anlage-Nr. :               36c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
        werden.

B23)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage an Achse 1
        ausgerüstet sind:
        - Innenbelüftete Bremsscheibe Ø285x25 mm .

B25)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage an Achse 1
        ausgerüstet sind:
        - Innenbelüftete Bremsscheibe Ø288x26 mm .

E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
      Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren
      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.

E06)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung
        und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen sind.

E41)    Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
        Reifengröße 215/55R16 oder 225/45R17 ausgerüstet oder nur diese in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-C0-104
Anlage-Nr. :               36c
Seite :                    5/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


K31)    An Achse 1 sind die vorstehende Kunststoffmutter sowie die Stehbolzen zur
        Befestigung der Radhausschale auf eine Resthöhe von 5 mm zu kürzen (Reifen-
        Schwenkbereich).

K32)    Zwecks ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
        erforderlich:
       - Die Radhauskante ist ab Stoßfänger bis zur Seitenschutzleiste auf Restbreite von
         max. 14 mm umzulegen.
       - Im weiteren Verlauf ist die Radhauskante ab Seitenschutzleiste bis ca. 230 mm nach
         unten auf eine Restbreite von max. 12 mm nach innen umzulegen.
       - Die Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab Oberkante bis ca. 100 mm nach unten auf
         eine Gesamt-Restbreite von 22 - 24 mm zu kürzen.

K33)    Zwecks ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
        erforderlich:
       - Die Kunststoff-Leiste an der Radhaussicke über Radmitte ist zu entfernen
       - Die Radhauskante ist im Bereich oberhalb des Stoßfängers auf Restbreite von max.
         15 mm (schräg nach oben) umzulegen.
       - Die Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab Oberkante bis ca. 60 mm nach unten
         entsprechend zu kürzen.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 36c mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R670 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 18.10.2012




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