ALCAR NR.: 8625
Gutachten 366-2015-95-WIRD/N73
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 43737
ANLAGE: 8625 Typ: 15-ZOLL
Hersteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH Stand: 07.08.2014
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Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 15 Einpreßtiefe (mm) : 49
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 110/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Verwendungsbereich: SAAB
Verkaufsbezeichnung: SAAB 900
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Radgröße Radaus- Hinweise
führung
YS3D e4*95/54*0012*.. 96 - 136 185/65R15 6 J X 15 8625 *); nur bis
195/60R15 e4*95/54*0012*03;
1); 2); 33)
Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Radgröße Radaus- Hinweise
führung
YS3D e4*95/54*0012*.. 85 - 147 185/65R15 6 J X 15 8625 1); 2); 33)
195/60R15
YS3D e4*98/14*0012*.. 85 - 96 185/65R15 *); ab
85 - 151 185/65R15 e4*95/54*0012*04;
195/60R15 1); 2); 33)
Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Radgröße Radaus- Hinweise
führung
YS3E e4*2001/116*0096*.. 110 - 136 195/65R15 91 6 J X 15 8625 1); 2); 33)
M+S
YS3EXXXX e11*96/27*0073*.. 88 - 147 195/65R15 M+S
205/65R15
*) Die unter "Hinweise" angeführten Bemerkungen sind einzuhalten. Des Weiteren sind nur jene in dem unter
Verwendungsbereich angeführten Fahrzeuge abgedeckt, deren Verkaufsbezeichnung oder
Handelsbezeichnung auch unter "Hinweise" angeführt sind.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
ALCAR NR.: 8625
Gutachten 366-2015-95-WIRD/N73
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 43737
ANLAGE: 8625 Typ: 15-ZOLL
Hersteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH Stand: 07.08.2014
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Hinweise
1) Einzuhalten sind die Vorgaben des Fahrzeugherstellers gem. WVTA im Bezug auf:
- Serienmäßige Radgröße und Einpreßtiefe
- Reifengröße mit Betriebskennung (Last und Geschwindigkeitsindex) und
Beschränkungen auf Winterreifen (M+S)
- Auflagen und Einschränkungen sowie die Verwendung von Schneeketten aus der Betriebserlaubnis
und Betriebsanleitung
- Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme
(z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben
bzw. entsprechend ersetzt werden.
2) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig Stahlräder verwenden dürfen.
33) Es sind die serienmäßigen Befestigungsteile und das Zubehör des Fahrzeugherstellers für das
entsprechende Serienrad zu verwenden.
Letzte Bearbeitung: 27.01.2014
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN