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							Gutachten 366-0099-09-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47673
ANLAGE: 10 SAAB                                                      Radtyp: TREL
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 17.08.2020
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                    Fahrzeughersteller          SAAB




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-       Abroll   ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                       last       umf.     Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                      (kg)       (mm)     datum
TREL8KA38D651           PCD112 ET38            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        625     1975    05/12
TREL8KA38T651           PCD112 ET38            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        625     1975    06/10
TREL8KA38Y651           PCD112 ET38            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        625     1975    06/09
TREL8KA38651            PCD112 ET38            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        625     1975    05/09
TREL8SA38D651           PCD112 ET38            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        625     1975    05/12
TREL8SA38T651           PCD112 ET38            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        625     1975    06/10
TREL8SA38Y651           PCD112 ET38            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        625     1975    06/09
TREL8SA38651            PCD112 ET38            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        625     1975    05/09
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SAAB
Befestigungsteile                          : Lochkreisversatzschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60
                                             Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJOXN


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:      SAAB 900
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                 Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
YS3D         e4*95/54*0012*..   96 - 136           185/65R15        51G                       nur bis
900/II       G511                                  195/60R15        11A; 24J; 24M; 51G        e4*95/54*0012*03;
900/II       G783                                  205/55R15-88     11A; 22B; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
CABRIO                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74I; 74P; 76Q




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0099-09-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47673
ANLAGE: 10 SAAB                                                     Radtyp: TREL
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
YS3D         e4*95/54*0012*..,   85 - 151 185/65R15               51G                       ab e4*95/54*0012*04;
             e4*98/14*0012*..             195/60R15               11A; 22B; 24J; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                205/55R15-88      11A; 22B; 24J; 24M        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74I; 74P; 76Q
YS3F           e4*2001/116*0065*..    88 - 110 195/65R15          51G                       Kombi; Limousine;
YS3F????       e4*2001/116*0065*..             205/60R15 91                                 Frontantrieb;
                                               205/65R15 94                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                      88 - 129 205/65R15          51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                               215/60R15          51G                       721; 725; 73C; 74A;
                                      129      195/65R15          51G; 52J                  74I; 74P; 76Q; 4FW
YS3F           e4*2001/116*0065*..    88 - 110 195/65R15          12G; 51G                  Kombi; Limousine;
YS3F????       e4*2001/116*0065*..             205/60R15 91       12N                       Frontantrieb;
                                      129      195/65R15          12G; 51G; 52J             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74I;
                                                                                            74P; 76Q; 4FW

Verkaufsbezeichnung:      SAAB 9-3 (CABRIO)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
YS3F?7??     e4*2001/116*0077*.. 110    195/65R15                 12G; 51G                  Saab 9-3;
                                        205/60R15 91              12N                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74I;
                                                                                            74P; 76Q; 4FM
YS3F?7??       e4*2001/116*0077*..    110       195/65R15         51G                       Saab 9-3;
                                                205/60R15 91                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                205/65R15 94                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                      110 - 129 205/65R15         51G; 52J                  721; 725; 73C; 74A;
                                                215/60R15         51G                       74I; 74P; 76Q; 4FM

Verkaufsbezeichnung:      SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
YS3E         e4*2001/116*0096*.. 110 - 136 195/65R15              51G; 52J                  Kombi; Limousine;
                                           205/65R15              11A; 21P; 22I; 22M;       10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                  24M; 51G                  11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74I; 74P; 76Q;
                                                                                            4FN
YS3EXXXX       e11*96/27*0073*..      88 - 147 195/65R15          51G; 52J                  Kombi; Limousine;
                                               205/65R15          11A; 22B; 51G             10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                            11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74I; 74P; 76Q

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0099-09-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47673
ANLAGE: 10 SAAB                                                     Radtyp: TREL
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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       nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
       der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
       Abrollumfanges.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
     auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0099-09-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47673
ANLAGE: 10 SAAB                                                     Radtyp: TREL
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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                                                                                                        Seite: 4 von 5
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
4FM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 131 72 5 67 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4FN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 133 48 3 93 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4FW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 128 25 0 85 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0099-09-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47673
ANLAGE: 10 SAAB                                                     Radtyp: TREL
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74I)   Es sind Lochkreisveränderungsschrauben zu verwenden. Diese Befestigungsmittel werden vom
       Radhersteller mitgeliefert.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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