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							               Gutachten 366-0173-09-WIRD/N23
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
               ANLAGE: 28 SAAB                                                      Radtyp: TREP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 05.07.2022
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                               Fahrzeughersteller              SAAB




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Verwendung von Lockreisversatzschrauben notwendig. Lochkreis(mm)/Lochzahl Verwendungsbereich: 110/5
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TREP8KA35D651           PCD112 ET35            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        720      2160    02/11
               TREP8KA35J651           PCD112 ET35            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        720      2160    04/09
               TREP8KA35M651           PCD112 ET35            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        720      2160    03/10
               TREP8KA35O651           PCD112 ET35            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        720      2160    01/12
               TREP8KA35T651           PCD112 ET35            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        720      2160    06/10
               TREP8KA35Y651           PCD112 ET35            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        720      2160    06/09
               TREP8KA35651            PCD112 ET35            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        720      2160    04/09
§22 47687*24




               TREP8SA35D651           PCD112 ET35            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        720      2160    02/11
               TREP8SA35J651           PCD112 ET35            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        720      2160    04/09
               TREP8SA35M651           PCD112 ET35            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        720      2160    03/10
               TREP8SA35O651           PCD112 ET35            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        720      2160    01/12
               TREP8SA35T651           PCD112 ET35            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        720      2160    06/10
               TREP8SA35Y651           PCD112 ET35            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        720      2160    06/09
               TREP8SA35651            PCD112 ET35            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        720      2160    04/09
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SAAB
               Befestigungsteile                          : Lochkreisversatzschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60
                                                            Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJOXN


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0173-09-WIRD/N23
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
               ANLAGE: 28 SAAB                                                  Radtyp: TREP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 05.07.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     SAAB 900
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               YS3D         e4*95/54*0012*..  96 - 136 205/50R16              11A; 22B; 24J; 24M;       nur bis
               900/II       G511                                              51G                       e4*95/54*0012*03;
               900/II       G783                       225/45R16-89           11A; 22B; 24J; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
               CABRIO                                                         685                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74I; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               YS3D         e4*95/54*0012*.., 85 - 151 225/45R16-89           11A; 22B; 24J; 24M;       ab e4*95/54*0012*04;
                             e4*98/14*0012*..                                 685                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  85 - 169 205/50R16          11A; 22B; 24J; 24M;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              51G                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74I; 74P
               YS3F          e4*2001/116*0065*.. 88 - 110  205/60R16 92       11A; 22L; 362             Kombi; Limousine;
               YS3F????      e4*2001/116*0065*.. 88 - 184  205/55R16          51G                       Frontantrieb;
                                                  88 - 188 215/55R16          11A; 22L; 51G             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  88 - 206 205/55R16          51G; 52J                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           215/55R16          11A; 22L; 51G; 52J        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74I; 74P; 76U; 4FW

               Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3 (CABRIO)
§22 47687*24




               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               YS3F?7??     e4*2001/116*0077*.. 110 - 129 205/60R16 92        11A; 22L; 362             Saab 9-3; Saab 9-3
                                                110 - 184 205/55R16           51G                       Aero;
                                                          205/60R16 92W       11A; 22L; 362             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          215/55R16           11A; 22L; 51G             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74I; 74P; 4FM

               Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               YS3E         e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 205/55R16           11A; 21P; 22I; 22M;       Kombi; Limousine;
                                                                              24J; 24M; 51G; 52J        10B; 10S; 11B; 11G;
                                                            215/55R16         11A; 21P; 22I; 22M;       11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                              24D; 24J; 51G             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74I; 74P; 76U;
                                                                                                        4FN
               YS3EXXXX      e11*96/27*0073*..    88 - 147 205/55R16 91W 11A; 21B; 22B; 24J;            Kombi; Limousine;
                                                                         24M                            10B; 10S; 11B; 11G;
                                                  88 - 184 215/55R16     11A; 21B; 22B; 24J;            11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                         24M; 51G                       71K; 721; 725; 73C;
                                                  120 - 184 205/55R16    11A; 21B; 22B; 24J;            74A; 74I; 74P; 76U
                                                                         24M; 51G; 52J


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0173-09-WIRD/N23
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
               ANLAGE: 28 SAAB                                                   Radtyp: TREP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 05.07.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 5
                      der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                      Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                      es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                      wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine tec hnischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
§22 47687*24




                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0173-09-WIRD/N23
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
               ANLAGE: 28 SAAB                                                   Radtyp: TREP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 05.07.2022
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               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
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               362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               4FM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 131 72 5 67 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
                    Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
               4FN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 133 48 3 93 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
                    Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
               4FW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 128 25 0 85 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
                    Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                  Vorderachse:                           205/50R16
                                  Hinterachse:                           225/45R16


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0173-09-WIRD/N23
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
               ANLAGE: 28 SAAB                                                   Radtyp: TREP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 05.07.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 5 von 5
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
§22 47687*24




                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74I)   Es sind Lochkreisveränderungsschrauben zu verwenden. Diese Befestigungsmittel werden vom
                      Radhersteller mitgeliefert.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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