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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags IX zur ABE-Nr. 46717
Nr. :                      RA-000385-J0-015
Anlage-Nr. :               8b
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 80720


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 CC 80720
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             Borbet
Radausführung:                                           Lk 110
Radgröße:                                                8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    110 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                  72,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        BOØ72,5/Ø65,1
geprüfte Radlast:                                         715 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2080 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller             : Saab Automobile AB (S)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
YS3EXXXX, YS3E                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                       110 Nm
                               M12x1,5, Schaftlänge 30 mm




RA-000385-J0-015-08b~SA-5-110-65-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags IX zur ABE-Nr. 46717
Nr. :                      RA-000385-J0-015
Anlage-Nr. :               8b
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 80720


Typ:                         YS3EXXXX
ABE / EG-Genehmigung:        e11*96/27*0073*.., e11*98/14*0073*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 147   Saab 9-5                 205/50R17                         A01) bis A10)
                                       E43)E44)M00)                      K33)

                                         205/50R17 M+S
                                         M00)

                                         225/45R17
 162 bis 184          Saab 9-5           205/50R17 M+S                   A01) bis A10)
                                         M00)                            K33)

                                         225/45R17

e11*98/14*0073*21E    1175/1125



Typ:                          YS3E
ABE / EG-Genehmigung:         e4*2001/116*0096*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 191  Saab 9-5                 205/50R17                         A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)       E43)E44)M00)

                                         205/50R17 M+S
                                         M00)

                                         215/45R17
                                         E43)

                                         215/50R17
                                         A01)K04)K38)E43)M00)

                                         225/45R17

                                         235/45R17
                                         A01)K04)K38)
E4*2001/116*0096*0/   1175/1125




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
RA-000385-J0-015-08b~SA-5-110-65-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags IX zur ABE-Nr. 46717
Nr. :                      RA-000385-J0-015
Anlage-Nr. :               8b
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 80720



A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

E43) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E44) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags IX zur ABE-Nr. 46717
Nr. :                      RA-000385-J0-015
Anlage-Nr. :               8b
Seite :                    4/4                                                           M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 80720


     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K33) Zwecks ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - Die Kunststoff-Leiste an der Radhaussicke über Radmitte ist zu entfernen,
     - Die Radhauskante ist im Bereich oberhalb des Stoßfängers auf Restbreite von max. 15
       mm (schräg nach oben) umzulegen,
     - Die Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab Oberkante bis ca. 60 mm nach unten
       entsprechend zu kürzen.

K38) An Achse 2 ist das Gummikederband an den Radhaussauschnittkanten zu entfernen,

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
     beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
     nachzuweisen.


Die Anlage Nr. 8b mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CC 80720 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 28.03.2011




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