Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-A0-104
Anlage-Nr. : 16d
Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 41R6755
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Ronal
Radausführung: 41R6755.07
Radgröße: 7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: 755 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : SEAT (E)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1P, 3R, 3RN, 5P, 5PN Serie,Radschraube, Kugel Ø26, Gewin- ZP50704 120 Nm
de M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
7MS Radschraube, Kugel Ø26, Gewinde ZP50792 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 35mm
RA-000523-A0-104-16d~SE-5-112-57-ET35_41R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-A0-104
Anlage-Nr. : 16d
Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
Typ: 7MS
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*.., e1*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 150 Alhambra 215/55R16 A01) bis A10)
K04)K49)K54)
225/50R16
235/50R16
K48)
245/45R16
K48)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/55R16 235/50R16 A01) bis A10)
K04)K48)K49)
K54)V00n)
e1*95/54*0036*16 1260/1280(1355)4WD1260/1330(1405) 5/112/57
e1*2001/116*0036*30
Typ: 5P
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0050*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 147 Altea, 205/55R16 A01) bis A10)
Toledo K03)K04)
103 bis 155 Altea 4 Freetrack 205/55R16 A01) bis A10)
K03)K04)
e9*2001/116*0050*29 1115/1096(0) 5/112/57,1
Typ: 5PN
ABE / EG-Genehmigung: e9*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 147 Altea, 205/55R16 A01) bis A10)
Toledo K03)K04)
103 bis 155 Altea 4 Freetrack 205/55R16 A01) bis A10)
K03)K04)
e9*2007/46*0012*00 1140/1096 (0) 5/112/57,1
Typ: 1P
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0052*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 155 Leon 205/55R16 A01) bis A10)
K03)K04)
e9*2001/116*0052*23 1077/950(0) 5/112/57,1
RA-000523-A0-104-16d~SE-5-112-57-ET35_41R6755.doc
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Nr. : RA-000523-A0-104
Anlage-Nr. : 16d
Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
Typ: 3R
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0072*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 147 Exeo 195/60R16 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) A93)E18)
205/50R16
A93)
205/55R16
A01)A93)K03)
215/50R16
A01)A93)K01)
215/55R16
A01)A93)K01)
225/45R16
A01)A93)K03)
225/50R16
A01)A93)K01)
235/50R16
A01)K01)K62)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)
A93) K03)V00n)
e9*2001/116*0072*04 1120/1090(0) 5/112/57,1
RA-000523-A0-104-16d~SE-5-112-57-ET35_41R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45731
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Anlage-Nr. : 16d
Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
Typ: 3RN
ABE / EG-Genehmigung: e9*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 147 Exeo 195/60R16 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) A93)E18)
205/50R16
A93)
205/55R16
A01)A93)K03)
215/50R16
A01)A93)K01)
215/55R16
A01)A93)K01)
225/45R16
A01)A93)K03)
225/50R16
A01)A93)K01)
235/50R16
A01)K01)K62)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)
A93) K03)V00n)
e9*2007/46*0011*00 1120/1090(0) 5/112/57,1
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“
zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind
sie nicht zulässig.
RA-000523-A0-104-16d~SE-5-112-57-ET35_41R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-A0-104
Anlage-Nr. : 16d
Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E18) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 195/.....
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbe-
scheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zuge-
lassen sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor
der Radmitte herzustellen.
RA-000523-A0-104-16d~SE-5-112-57-ET35_41R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-A0-104
Anlage-Nr. : 16d
Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K48) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind die Radhausaus-
schnittkanten im Bereich von der Radmitte bis zum Stoßfänger umzulegen.
K49) Die Befestigungslasche des Stoßfängers (Kunststoff und Metall) ist komplett - auf einer
Länge von 60 mm nach hinten – abzutrennen. Der Stoßfänger ist anschließend mit einer
3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende Ausbuchtung im Kunststoffra-
dinnenhaus muß warm nach innen eingeformt werden.
K54) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 zu
sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder
durch Anbau von Gummileisten -Terotrim-).
K62) An Achse 2 ist vom Kunststoff-/Filzinnenkotflügel im Bereich von Radmitte bis Stoßfän-
geroberkante ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
schnittkante) abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.
V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel-
lers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die
Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 16d mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R6755 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Essen, 02.06.2010
RA-000523-A0-104-16d~SE-5-112-57-ET35_41R6755.doc
RA-000523-A0-104-16d~SE-5-112-57-ET35_41R6755.doc