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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. :                25b
Seite :                     1/6                                                                               Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                                      53R6705
Art des Sonderrades:                                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                                RONAL
Radausführung:                                                             53R6705.27
Radgröße:                                                                    7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                                            45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                        112 mm
Lochzahl:                                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                                       76,0 mm
Zentrierart:                                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                              2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                                             650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                                     2100 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Seat (E)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                                       Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                         moment
1P, 5P, 5PN, 3R, 3RN                                  Serien-Radschraube, Kugel Ø26, Ge-      ZP 50704 120 Nm
                                                      winde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
7MS                                                   Radschraube, Kugel Ø26, Gewinde          ZP 50792 140 Nm
                                                      M14x1,5, Schaftlänge 35 mm

Typ:                         7MS
ABE / EG-Genehmigung:        e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*.. , e1*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 110   Seat Alhambra            205/55R16                                 A02) bis A10)E24)


66 bis 150            Seat Alhambra                       215/55R16                           A02) bis A10)E24)

                                                          225/50R16
                                                          A01)K53)
e1*2001/116*0036*31   1240/1280(1355)4WD1240/1330(1405)                                       5/112/57



RA-000576-A0-104-25b~SE-5-112-57-ET45_53R6705.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. :                25b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6705


Typ:                         5P
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0050*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 147   Altea, Toledo           205/55R16                         A01) bis A10)
                                                                        K03)
                                           215/50R16

                                           225/50R16
                                           K04)
 103 bis 155           Altea 4 Freetrack   205/60R16 M+S                A02) bis A10)
                                           E05)

                                           205/60R16
                                           E05a)

                                           205/55R16 M+S
                                           A93) E05)

e9*2001/116*0050*31   1140/1096(0)                                      5/112/57



Typ:                         5PN
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 147   Altea, Toledo           205/55R16                         A01) bis A10)
                                                                        K03)
                                           215/50R16

                                           225/50R16
                                           K04)
 103 bis 155           Altea 4 Freetrack   205/60R16 M+S                A02) bis A10)
                                           E05)

                                           205/60R16
                                           E05a)

                                           205/55R16 M+S
                                           A93) E05)

e9*2007/46*0012*00    1120/1205(-)                                      5/112/57


Typ:                         1P
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0052*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 155   Leon                    205/55R16                         A01) bis A10)
                                                                        K03)
                                           215/50R16

                                           225/50R16
                                           K04)
e9*2001/116*0052*25   1077/950(0)                                       5/112/57




RA-000576-A0-104-25b~SE-5-112-57-ET45_53R6705.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. :                25b
Seite :                     3/6                                                                 Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6705


Typ:                         3R
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0072*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 147   Exeo                    195/60R16                                 A02) bis A10)E06)
              (Limousine, Kombi)      A93)E18)                                  B44)

                                        205/50R16
                                        A93)

                                        205/55R16
                                        A93)

                                        215/50R16
                                        A93)

                                        215/55R16

                                        225/45R16
                                        A93)

                                        225/50R16

                                        235/50R16
                                        A01)K03)
                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)E06)
                                        A93)                                    V00n)
e9*2001/116*0072*06   1120/1090(0)                                              5/112/57,1




RA-000576-A0-104-25b~SE-5-112-57-ET45_53R6705.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. :                25b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6705


Typ:                         3RN
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 147   Exeo                    195/60R16                                 A02) bis A10)E06)
              (Limousine, Kombi)      A93)E18)                                  B44)

                                        205/50R16
                                        A93)

                                        205/55R16
                                        A93)

                                        215/50R16
                                        A93)

                                        215/55R16

                                        225/45R16
                                        A93)

                                        225/50R16

                                        235/50R16
                                        A01)K03)
                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)E06)
                                        A93)                                    V00n)
e9*2007/46*0011*00   1120/1135(0)                                               5/112/57,1



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.




RA-000576-A0-104-25b~SE-5-112-57-ET45_53R6705.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. :                25b
Seite :                     5/6                                                      Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6705


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B44) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 :
     - innenbelüftete Bremsscheibe Ø320x30 mm

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
     gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.

E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbe-
     reifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulas-
     sungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist.

E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
     lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
     ges zugelassen sind.


RA-000576-A0-104-25b~SE-5-112-57-ET45_53R6705.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. :                25b
Seite :                     6/6                                                         Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6705


E18) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 195/.....
     ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbe-
     scheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelas-
     sen sind.

E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg, (geprüfte
     Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
     Ziff. 16 h in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen
     Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der
     ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich
     anzuwenden.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K53) An Achse 2 sind die ins Radhaus ragenden Kunststofflaschen (an der Stoßfänger-
     oberkante) auf eine Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen.

V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
     der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
     de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel-
     lers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
     schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die
     Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 25b mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 29.11.2010




RA-000576-A0-104-25b~SE-5-112-57-ET45_53R6705.doc
						
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