Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48240 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000649-A0-104
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 1/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 54R7805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 54R7805.07
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: 710 kg
bei Reifenabrollumfang: 2105 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Seat
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1P, 1PN, 3R, 3RN, 5P, 5PN Serien-Radschraube, Kugel Ø 25,6 mm, ZP 50704 120 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27mm
7MS, 7N Radschraube, Kugel Ø 25,6 mm, ZP 50792 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
Typ: 7MS
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*.., e1*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 150 Seat Alhambra 225/45R17 A01)bis A10)
K04)K48)K49)K01)
235/40R17
235/45R17
e1*2001/116*0036*31 5/112/57,1
RA-000649-A0-104-08b~SE-5-112-57-ET35_54R7805.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48240 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000649-A0-104
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 2/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7805
Typ: 5P
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0050*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 118 Altea, Altea XL, Toledo 205/50R17 A01) bis A10)
(außer Freetrack) E46)K03)M00) K04)K51)
205/50R17 M+S
K03) M00)
215/45R17
E46)K03)
225/45R17
K01)K50)
125 bis 147 Altea, Altea XL, Toledo 205/50R17 M+S A01) bis A10)
(außer Freetrack) K03)M00) K04)K51)
215/45R17 M+S
K03)
225/45R17
K01)K50)
103 bis 155 Altea 4 Freetrack 205/50R17 M+S A01) bis A10)
M00) K03)K51)
e9*2001/116*0050*33 1140/1096 (0) 5/112/57
Typ: 5PN
ABE / EG-Genehmigung: e9*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 147 Altea, Altea XL, Toledo 205/50R17 A01) bis A10)
(außer Freetrack) K03) M00) K04)K51)
215/45R17
K03)
225/45R17
K01)K50)
103 bis 155 Altea 4 Freetrack 205/50R17 M+S A01) bis A10)
M00) K03)K51)
e9*2007/46*0012*02 1140/1096 (0) 5/112/57
RA-000649-A0-104-08b~SE-5-112-57-ET35_54R7805.docx
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Nr. : RA-000649-A0-104
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 3/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7805
Typ: 1P
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0052*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 155 Leon 205/50R17 A01) bis A10)E07)
E46) K03)M00) K04)K51)
205/50R17 M+S
K03)M00)
215/45R17
E46)K03)
225/45R17
K01)K50)
177; 195 Leon Cupra 205/50R17 M+S A01) bis A10)E07)
K03)M00) K04)K51)
215/45R17 M+S
K03)
225/45R17
K01)K50)
e9*2001/116*0052*26 1077/950(0) 5/112/57,1
Typ: 1PN
ABE / EG-Genehmigung: e9*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 155 Leon 205/50R17 A01) bis A10)E07)
E46) K03)M00) K04)K51)
205/50R17 M+S
K03)M00)
215/45R17
E46)K03)
225/45R17
K01)K50)
177; 195 Leon 205/50R17 M+S A01) bis A10)E07)
K03)M00) K04)K51)
215/45R17 M+S
K03)
225/45R17
K01)K50)
e9*2007000/46*0013*02 1076/ 1017 (0) 5/112/57
RA-000649-A0-104-08b~SE-5-112-57-ET35_54R7805.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48240 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000649-A0-104
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 4/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7805
Typ: 3R
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0072*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155 Exeo, 205/45R17 A02) bis A10)
Exeo ST A93)M00)T88)
(Limousine, Kombi)
205/50R17
A01)A93)K01)M00)
215/45R17
A01)A93)K03)
225/40R17
A01)K01)
225/45R17
A01)K01)
235/45R17
A01)K01)
245/40R17
A01)K01)
e9*2001/116*0072*07 1135/1135(0) 5/112/57,1
Typ: 3RN
ABE / EG-Genehmigung: e9*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155 Exeo, 205/45R17 A02) bis A10)
Exeo ST A93)M00)T88)
(Limousine, Kombi)
205/50R17
A01)A93)K01)M00)
215/45R17
A01)A93)K03)
225/40R17
A01)K01)
225/45R17
A01)K01)
235/45R17
A01)K01)
245/40R17
A01)K01)
e9*2007/46*0011*02 1135/1135(0) 5/112/57,1
RA-000649-A0-104-08b~SE-5-112-57-ET35_54R7805.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48240 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000649-A0-104
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 5/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7805
Typ: 7N
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0402*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 147 Alhambra 205/50R17 A01) bis A10)E26)
A93)M00)T93) K04)
205/55R17
A93)M00)
215/50R17
A93)M00)
225/45R17
A93)
225/50R17
A93a)
235/45R17
A93)
245/45R17
e1*2007/46*0402*03 1300/1340(1460) 5/112/57,1
Typ: 7N
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0435*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 147 Alhambra 205/50R17 A01) bis A10)
A93)M00)T93) K04)
205/55R17
A93)M00)
215/50R17
A93)M00)
225/45R17
A93)
225/50R17
A93a)
235/45R17
A93)
245/45R17
e1*2007/46*0435*02 1270/1250(0) 5/112/57,1
Auflagen und Hinweise
RA-000649-A0-104-08b~SE-5-112-57-ET35_54R7805.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48240 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000649-A0-104
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 6/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7805
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
RA-000649-A0-104-08b~SE-5-112-57-ET35_54R7805.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48240 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000649-A0-104
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 7/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7805
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast
bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1420 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung
erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen
Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
E46) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K48) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind die
Radhausausschnittkanten im Bereich von der Radmitte bis zum Stoßfänger umzulegen.
K49) Die Befestigungslasche des Stoßfängers (Kunststoff und Metall) ist komplett - auf einer
Länge von 60 mm nach hinten – abzutrennen. Der Stoßfänger ist anschließend mit einer
3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende Ausbuchtung im
Kunststoffradinnenhaus muss warm nach innen eingeformt werden.
K50) An Achse 1 ist der obere Befestigungspunkt des Kunststoffinnenkotflügels (im Bereich
hinter der Radmitte) nach oben zu formen.
RA-000649-A0-104-08b~SE-5-112-57-ET35_54R7805.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48240 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000649-A0-104
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 8/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7805
K51) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis
Übergang zum Stoßfänger, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
anzulegen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
Die Anlage Nr. 8b mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 11.08.2011
RA-000649-A0-104-08b~SE-5-112-57-ET35_54R7805.docx