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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48239 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. :                37b
Seite :                     1/4                                                                                   M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                                              54R7705
Art des Sonderrades:                                                    einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                                     54R7705.37
Radgröße:                                                                            7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                                                    49 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                                112 mm
Lochzahl:                                                                               5
Mittenlochdurchmesser:                                                               76,0 mm
Zentrierart:                                                                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                                      2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                                                     710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                                             2251 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeugherstelleroder Marke                               : SEAT (E)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                                         Beschreibung der Befestigungsteile   Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                         moment
1P,1PN, 5P, 5PN                                         Serien-Radschraube, Kugel Ø 25,6 mm, ZP 50704    120 Nm
                                                        Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27mm
7MS                                                     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP 50792      140 Nm
                                                        M14x1,5, Schaftlänge 35 mm

Typ:                         7MS
ABE / EG-Genehmigung:        e1*95/54*0036*.. , e1*98/14*0036*.. , e1*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 110   Seat Alhambra            205/50R17                                 A02) bis A10)

                                                                 225/45R17
 150                  Seat Alhambra VR6                          205/50R17 M+S

                                                                 225/45R17
e1*2001/116*0036*30   2WD 1240/1280(1355)| 4WD 1240/1330(1405)                                       5/112/57,1




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48239 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. :                37b
Seite :                     2/4                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7705


Typ:                          5P
ABE / EG-Genehmigung:         e9*2001/116*0050*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 147    Altea , Toledo          205/50R17                         A02) bis A10)

                                           215/45R17

                                           225/45R17
103 bis 155            Altea 4 Freetrack   205/50R17 M+S                 A02) bis A10)


e9*2001/116*0050*33   1115/1096(0)                                       5/112/57



Typ:                         5PN
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 147    Altea, Toledo          205/50R17                          A02) bis A10)

                                           215/45R17

                                           225/45R17
 103 bis 155          Altea 4 Freetrack    205/50R17 M+S                 A02) bis A10)


e9*2007/46*0012*02    1140/1096 (0)                                      5/112/57,1



Typ:                         1P
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0052*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 155    Leon                   205/50R17                          A02) bis A10)

                                           215/45R17

                                           225/45R17
 177; 195              Leon                225/45R17                     A02) bis A10)
                                                                         E07)

e9*2001/116*0052*26   1077/950(0)                                        5/112/57




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48239 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. :                37b
Seite :                     3/4                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7705


Typ:                         1PN
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 155    Leon                   205/50R17                         A01) bis A10)
                                                                        K03)
                                        215/45R17

                                        225/45R17

 177; 195             Leon              225/45R17                       A01) bis A10)E07)
                                                                        K03)

e9*2007/46*0013*02   1076/1017(0)                                       5/112/57



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.


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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48239 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. :                37b
Seite :                     4/4                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7705


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E46) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


Die Anlage Nr. 37b mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 08.07.2011




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