Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. : 11b
Seite : 1/8 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 51R6705
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Ronal
Radausführung: 51R6705.07
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: 800 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : SEAT (E)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1P, 1PN, 3R, 3RN, 5P, 5PN Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 120 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
7N Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
mm
7MS Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50792 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
RA-000498-C0-104-11b~SE-5-112-57-ET35_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. : 11b
Seite : 2/8 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Typ: 7MS
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*.., e1*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 110 Alhambra 205/55R16 A01) bis A10)
K03)K04)K49)
66 bis 150 Seat Alhambra 215/55R16 A01) bis A10)
K01)K04)K49)
225/50R16
235/50R16
K48)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/55R16 235/50R16 A01) bis A10)
K01)K04)K48)K49)
V00)
e1*2001/116*0036*31 2WD 1260/1280(1355) | 4WD 1260/1330(1405) 5/112/57
Typ: 5P
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0050*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 147 Altea, Altea XL, Toledo 205/55R16 M+S A01) bis A10)
K03)K04)
205/55R16
E05a)
77 bis 155 Altea 4 Freetrack 205/60R16 M+S A01) bis A10)
E05) K03)
205/60R16
E05a)
205/55R16 M+S
E05)
e9*2001/116*0050*36 1140/1096(-) 5/112/57,1
RA-000498-C0-104-11b~SE-5-112-57-ET35_51R6705.docx
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Nr. : RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. : 11b
Seite : 3/8 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Typ: 5PN
ABE / EG-Genehmigung: e9*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 147 Altea, Altea XL, Toledo 205/55R16 M+S A01) bis A10)
K03)K04)
205/55R16
E05a)
77 bis 155 Altea 4 Freetrack 205/60R16 M+S A01) bis A10)
E05) K03)
205/60R16
E05a)
205/55R16 M+S
E05)
e9*2007/46*0012*04 1140/1205(-) 5/112/57,1
Typ: 1P
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0052*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 155 Leon 205/55R16 A01) bis A10)
K03)
e9*2001/116*0052*30 1077/950(0) 5/112/57,1
Typ: 1PN
ABE / EG-Genehmigung: e9*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 155 Leon 205/55R16 A01) bis A10)
K03)
e9*2007000/46*0013*05 1076/ 1017 (0) 5/112/57
RA-000498-C0-104-11b~SE-5-112-57-ET35_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. : 11b
Seite : 4/8 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Typ: 3R
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0072*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 147 Exeo, 195/60R16 A02) bis A10)E06)
Exeo ST A93)E59)
(Limousine, Kombi)
205/50R16
A93)
205/55R16
A93)
215/50R16
A01)A93)K03)
215/55R16
A01)A93)K03)
225/45R16
A01)A93)K03)
225/50R16
A01)A93)K01)
235/50R16
A01)K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)E06)
A93) V00)
e9*2001/116*0072*09 1135/1105(0) 5/112/57,1
RA-000498-C0-104-11b~SE-5-112-57-ET35_51R6705.docx
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Nr. : RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. : 11b
Seite : 5/8 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Typ: 3RN
ABE / EG-Genehmigung: e9*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 147 Exeo, 195/60R16 A02) bis A10)E06)
Exeo ST A93)E59)
(Limousine, Kombi)
205/50R16
A93)
205/55R16
A93)
215/50R16
A01)A93)K03)
215/55R16
A01)A93)K03)
225/45R16
A01)A93)K03)
225/50R16
A01)A93)K01)
235/50R16
A01)K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)E06)
A93) V00)
e9*2007/46*0011*04 1135/1135(0) 5/112/57,1
Typ: 7N
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0435*..
Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 147 Alhambra 205/60R16 A02) bis A10)
A93)
215/60R16
225/55R16
A01)K04)
235/55R16
A01)K04)
e1*2007/46*0435*02 1270/1250(0) 5/112/57,1
RA-000498-C0-104-11b~SE-5-112-57-ET35_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. : 11b
Seite : 6/8 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Typ: 7N
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0402*..
Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 147 Alhambra 205/60R16 A02) bis A10)
A93)
215/60R16
225/55R16
A01)K04)
235/55R16
A01)K04)
e1*2007/46*0402*03 13001340(1460) 5/112/57,1
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
RA-000498-C0-104-11b~SE-5-112-57-ET35_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. : 11b
Seite : 7/8 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte
unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am
inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu
Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E59) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 195/.....
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000498-C0-104-11b~SE-5-112-57-ET35_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. : 11b
Seite : 8/8 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K48) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind die
Radhausausschnittkanten im Bereich von der Radmitte bis zum Stoßfänger umzulegen.
K49) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall)
komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist
anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende
Ausbuchtung im Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 11b mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 29.06.2012
RA-000498-C0-104-11b~SE-5-112-57-ET35_51R6705.docx