Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48242 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. : 46
Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 54R8905
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Hinterachse
Radausführung: 54R8905.07
Radgröße: 9Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: 780 kg
bei Reifenabrollumfang: 2260 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Seat
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
3R, 3RN Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50704 120 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
7N Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50704 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
RA-000699-A0-104-46~SE-5-112-57-ET35_54R8905.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48242 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. : 46
Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3R e9*2001/116*0072*..
3RN e9*2007/46*0011*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET35
75 bis 147 Seat Exeo, Exeo ST 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi, mit K01) K62) E00a)
kleinster Serienbereifung
195/.. oder 205/..) 235/35R18 235/35R18 A01) bis A10)
K01) K04)K62) E00a)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
K01) K04)K62)K63) E00a)G2G)
245/35R18 245/35R18 A01) bis A10)
K01) K04)K28)K62)K63) E00a)
205/45R18 225/40R18 A01) bis A10)
M00)T86) K62) E00a)V00)
205/45R18 235/40R18 A01) bis A10)
M00)T86) K04)K62)K63) E00a)V00)
205/45R18 255/35R18 A01) bis A10)
M00)T86) K04)K28)K62)K63) E00a)V00)
215/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K03) K04)K28)K62)K63) E00a)V00)
215/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K03) K04)K28)K62)K63) E00a)V00)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K01) K04)K28)K62)K63) E00a)V00)
RA-000699-A0-104-46~SE-5-112-57-ET35_54R8905.docx
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Nr. : RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. : 46
Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3R e9*2001/116*0072*..
3RN e9*2007/46*0011*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET35
155 Seat Exeo, Exeo ST 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi, mit K01) K62) E00a)
kleinster Serienbereifung
225/..) 235/35R18 235/35R18 A01) bis A10)
K01) K04)K62) E00a)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
K01) K04)K62)K63) E00a)G01)
245/35R18 245/35R18 A01) bis A10)
K01) K04)K28)K62)K63) E00a)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K01) K04)K28)K62)K63) E00a)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7N e1*2007/46*0402*..
7N e1*2007/46*0435*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET35
85 bis 147 Seat Alhambra 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)
A93) K04) E00a)T92)
225/45R18 225/45R18 A01) bis A10)
A93) K04)M00) E00a)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
A93) K04) E00a)
245/40R18 245/40R18 A01) bis A10)
A93a) K02) E00a)
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
A93) K02) E00a)V00)
225/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
A93) K02) E00a)V00)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
RA-000699-A0-104-46~SE-5-112-57-ET35_54R8905.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48242 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. : 46
Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
RA-000699-A0-104-46~SE-5-112-57-ET35_54R8905.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48242 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. : 46
Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
E00a) Die Verwendung des Rades 54R8905 ist nur an Achse 2 zulässig. Die Kombination ist
nur mit dem Radtyp 54R8805 (KBA 48241) an Achse 1 zulässig.
Zusätzlich zu den hier genannten Auflagen und Hinweisen sind die radspezifischen
Auflagen und Hinweise in dem separaten Gutachten für den Radtyp 54R8805 zu
beachten.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G2G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R16 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
RA-000699-A0-104-46~SE-5-112-57-ET35_54R8905.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48242 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000699-A0-104
Anlage-Nr. : 46
Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R8905
K62) An Achse 2 ist vom Kunststoff-/Filzinnenkotflügel, im Bereich von Radmitte bis
Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
anzulegen.
K63) An Achse 2 ist die oberhalb der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante eng
an das Radhaus anzulegen und auszustellen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 46 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R8905 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 13.07.2012
RA-000699-A0-104-46~SE-5-112-57-ET35_54R8905.docx