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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-D0-104
Anlage-Nr. :               17b
Seite :                    1 / 12                                                     Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  46R6705
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             Ronal
Radausführung:                                         46R6705.07
Radgröße:                                                7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                         710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Seat (E)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
1P, 1PN, 3R, 3RN, 5P, 5PN, 5F Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm,            ZP50704 120 Nm
                              Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
7N                            Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,           ZP50704   140 Nm
                              Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
                              mm
7MS                           Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde           ZP50792   140 Nm
                              M14x1,5, Schaftlänge 35 mm




RA-000567-D0-104-17b~SE-5-112-57-ET35_46R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-D0-104
Anlage-Nr. :               17b
Seite :                    2 / 12                                                                                         Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


Typ:                         7MS
ABE / EG-Genehmigung:         e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*.., e1*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 110   Alhambra                 205/55R16                                  A01) bis A10)
                                       ER1)                                       K03)K04)K49)

 66 bis 150           Seat Alhambra                               215/55R16                               A01) bis A10)
                                                                                                          K01)K04)K49)
                                                                  225/50R16

                                                                  235/50R16
                                                                  K48)

                                                                  zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                                  vorne                hinten
                                                                  215/55R16            235/50R16          A01) bis A10)
                                                                                                          K01)K04)K48)K49)
                                                                                                          V00)
e1*2001/116*0036*31   2WD 1260/1280(1355) | 4WD 1260/1330(1405)                                           5/112/57



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
5P                                      e9*2001/116*0050*..
5PN                                     e9*2007/46*0012*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 147            Seat Altea, Altea XL, Toledo 195/55R16                                              A02) bis A10)
                      (außer Freetrack)            A01)ER2)K01)K04)N205)

                                                                  195/55R16 M+S
                                                                  A01)ER2)K01)K04)W205)

                                                                  195/60R16
                                                                  A01)ER2)K01)K04)N205)

                                                                  195/60R16 M+S
                                                                  A01)ER2)K01)K04)W205)

                                                                  205/55R16
                                                                  A01)K01)K04)N215)

                                                                  205/55R16 M+S
                                                                  A01)K01)K04)

                                                                  215/50R16
                                                                  A01)K01)K04)K51)N225)

                                                                  225/50R16
                                                                  A01)K01)K04)K51)K52)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-D0-104
Anlage-Nr. :               17b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


Typ:                            5P
ABE / EG-Genehmigung:           e9*2001/116*0050*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 155    Altea 4 Freetrack         205/60R16 M+S                     A01) bis A10)
                                         E05)                              K03)

                                          205/60R16
                                          E05a)

                                          205/55R16 M+S
                                          E05)
e9*2001/116*0050*36   1140/1096(-)                                         5/112/57,1



Typ:                            5PN
ABE / EG-Genehmigung:           e9*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 155    Altea 4 Freetrack         205/60R16 M+S                     A01) bis A10)
                                         E05)                              K03)

                                          205/60R16
                                          E05a)

                                          205/55R16 M+S
                                          E05)
e9*2007/46*0012*04    1140/1205(-)                                         5/112/57,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-D0-104
Anlage-Nr. :               17b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1P                              e9*2001/116*0052*..
1PN                             e9*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 155      Seat Leon                   195/55R16                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinster A01)K01)K04)N205)                 EF0)
                Sommerbereifung 195/..
                oder 205/..)                195/55R16 M+S
                                            A01)K01)K04)W205)

                                           195/60R16
                                           A01)K01)K04)N205)

                                           195/60R16 M+S
                                           A01)K01)K04)W205)

                                           205/55R16
                                           A01)K01)K04)

                                           215/50R16
                                           A01)K01)K04)K51)

                                           225/50R16
                                           A01)K01)K04)K51)K52)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1P                              e9*2001/116*0052*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 147     Seat Leon                   225/50R16                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinster A01)K01)K04)K51)K52)
                Sommerbereifung 225/..)
                                            225/50R16 M+S
                                            A01)K01)K04)K51)K52)




RA-000567-D0-104-17b~SE-5-112-57-ET35_46R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-D0-104
Anlage-Nr. :               17b
Seite :                    5 / 12                                                              Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
3R                                  e9*2001/116*0072*..
3RN                                 e9*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 147      Seat Exeo, Exeo ST           195/55R16                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, mit       A93)ER2)N205)
                kleinster Serienbereifung
                195/.. oder 205/..)          195/55R16 M+S
                                             A93)ER2)W205)

                                            195/60R16
                                            A93)ER2)G8U)N205)

                                            195/60R16 M+S
                                            A93)ER2)G8U)W205)

                                            205/55R16
                                            A93)

                                            215/50R16
                                            A01)A93)K03)

                                            215/55R16
                                            A01)A93)G8V)K03)

                                            225/50R16
                                            A01)A93)K01)

                                            235/50R16
                                            A01)G8V)K01)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-D0-104
Anlage-Nr. :               17b
Seite :                    6 / 12                                                         Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
7N                             e1*2007/46*0402*..
7N                             e1*2007/46*0435*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 147      Seat Alhambra           205/60R16                         A02) bis A10)
                                        A93)                              ER3)

                                         205/65R16
                                         A01)A93)G01)

                                         205/65R16C
                                         A93)M00)

                                         215/55R16
                                         A93)

                                         215/60R16
                                         A93)

                                         215/60R16C
                                         A93)

                                         225/55R16
                                         A01)A93)K04)

                                         225/60R16C
                                         A01)A93a)G01)K04)

                                         235/50R16
                                         A01)A93)K04)

                                         235/55R16
                                         A01)A93)K04)

                                         245/50R16
                                         A01)K02)

                                         255/50R16
                                         A01)K02)K03)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-D0-104
Anlage-Nr. :               17b
Seite :                    7 / 12                                                              Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                                e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      Seat Leon, 3-türer,5-türer, 195/55R16                          A02) bis A10)
                Kombi                                                          E61)
                (Ausführungen mit           195/60R16
                Verbundlenker-
                Hinterachse)                205/55R16

                                            215/50R16
                                            A01)K03)K04)

                                            215/55R16
                                            A01)G0X)K03)K04)

                                            225/50R16
                                            A01)K01)K04)

                                            235/50R16
                                            A01)G0X)K01)K04)K28)K65)K66)




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                                e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 135     Seat Leon, 3-türer, 5-türer, 205/55R16                         A02) bis A10)
                Kombi                        A01)K03)K04)                      E62)
                (Ausführungen mit
                Mehrlenker-Hinterachse) 215/50R16
                                             A01)K03)K04)

                                            215/55R16
                                            A01)K03)K04)

                                            225/50R16
                                            A01)K01)K04)

                                            235/50R16
                                            A01)K01)K04)K65)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-D0-104
Anlage-Nr. :               17b
Seite :                    8 / 12                                                       Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
        den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
        ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
        Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
        Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
        möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
        ausgewuchtet werden.

A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-D0-104
Anlage-Nr. :               17b
Seite :                    9 / 12                                                        Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

E05)    Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
        eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist.

E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
      Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren
      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.

E61)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
        Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel
        „VL“.

E62)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
        Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel
        „ML“.

EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1300 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER2)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1090 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER3)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1420 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.


RA-000567-D0-104-17b~SE-5-112-57-ET35_46R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-D0-104
Anlage-Nr. :               17b
Seite :                    10 / 12                                                     Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G0X)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
        225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

G8U)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
        225/40R18, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

G8V)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
        225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-D0-104
Anlage-Nr. :               17b
Seite :                    11 / 12                                                      Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


K04)     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
         oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
         hinter der Radmitte herzustellen.
         Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
         maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
         Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28)     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K48)     Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind die
         Radhausausschnittkanten im Bereich von der Radmitte bis zum Stoßfänger umzulegen.

K49)     An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall)
         komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist
         anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende
         Ausbuchtung im Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden.

K51)     An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte
         bis Übergang zum Stoßfänger, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
         anzulegen.

K52)     An Achse 2 ist zusätzlich die Radhauskante im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis
         Übergang zum Stoßfänger aufzuweiten.

K65)     Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
         gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° vor und 30° hinter
          der Radmitte sind zu entfernen,
       -   die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
       -   der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
          die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K66)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
        gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur
         Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

M00)     Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
         Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
         Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
         Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000567-D0-104-17b~SE-5-112-57-ET35_46R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-D0-104
Anlage-Nr. :               17b
Seite :                    12 / 12                                                      Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet
      sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren
      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 17b mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 46R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 22.08.2014




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