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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48237
Nr. :                      RA-000671-C0-104
Anlage-Nr. :               37b
Seite :                    1/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  54R6705
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetallrad
Handelsmarke:                                             RONAL
Radausführung:                                          54R6705.37
Radgröße:                                                7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                         780 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2160 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeugherstelleroder Marke       : SEAT (E)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
1P, 1PN, 5P, 5PN, 5F             Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm,          ZP50704 120 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
7MS                              Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde            ZP50792 140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 35 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48237
Nr. :                      RA-000671-C0-104
Anlage-Nr. :               37b
Seite :                    2/8                                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
7MS                            e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*.., e1*2001/116*0036*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 150      Seat Alhambra            195/60R16                                  A02) bis A10)
                                         A93)ER1)N205)T93)

                                          195/60R16 M+S
                                          A93)ER1)T93)

                                          205/55R16
                                          A93)N215)

                                          205/55R16 M+S
                                          A93)

                                          215/55R16
                                          A01)K49)

                                          225/50R16
                                          A01)K03)

                                          235/50R16
                                          A01)K03)K04)K49)




RA-000671-C0-104-37b~SE-5-112-57-ET50_54R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48237
Nr. :                      RA-000671-C0-104
Anlage-Nr. :               37b
Seite :                    3/8                                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6705


Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
5P                                      e9*2001/116*0050*..
5PN                                     e9*2007/46*0012*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 147            Seat Altea, Altea XL, Toledo 195/55R16                         A02) bis A10)
                      (außer Freetrack)            A93)N205)

                                                  195/55R16 M+S
                                                  A93)W205)

                                                  195/60R16
                                                  A93)N205)

                                                  195/60R16 M+S
                                                  A93)W205)

                                                  205/55R16
                                                  N215)

                                                  205/55R16 M+S

                                                  215/50R16
                                                  N225)

                                                  225/50R16
                                                  A01)K03)



Typ:                            5P
ABE / EG-Genehmigung:           e9*2001/116*0050*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 155    Altea 4 Freetrack         205/60R16 M+S                               A02) bis A10)
                                         E05)

                                                  205/60R16
                                                  E05a)

                                                  205/55R16 M+S
                                                  A93) E05)

e9*2001/116*0050*36   1140/1096(-)                                                   5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48237
Nr. :                      RA-000671-C0-104
Anlage-Nr. :               37b
Seite :                    4/8                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6705


Typ:                            5PN
ABE / EG-Genehmigung:           e9*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 155    Altea 4 Freetrack         205/60R16 M+S                             A02) bis A10)
                                         E05)

                                                205/60R16
                                                E05a)

                                                205/55R16 M+S
                                                A93) E05)
e9*2007/46*0012*04   1140/1205(-)                                                  5/112/57,1



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
1P                                   e9*2001/116*0052*..
1PN                                  e9*2007/46*0013*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 155           Seat Leon                   195/55R16                         A02) bis A10)
                     (Ausführungen mit kleinster A93)N205)                         EF0)
                     Sommerbereifung 195/..
                     oder 205/..)                195/55R16 M+S
                                                 A93)W205)

                                                195/60R16
                                                N205)

                                                195/60R16 M+S
                                                W205)

                                                205/55R16

                                                215/50R16
                                                A01)K03)

                                                225/50R16
                                                A01)K03)



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
1P                                   e9*2001/116*0052*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 147          Seat Leon                   225/50R16                         A02) bis A10)
                     (Ausführungen mit kleinster A01)K03)
                     Sommerbereifung 225/..)
                                                 225/50R16 M+S
                                                 A01)K03)




RA-000671-C0-104-37b~SE-5-112-57-ET50_54R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48237
Nr. :                      RA-000671-C0-104
Anlage-Nr. :               37b
Seite :                    5/8                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6705


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                                e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      Seat Leon, 3-türer,5-türer, 195/55R16                          A02) bis A10)
                Kombi                       N205)                              E61)
                (Ausführungen mit
                Verbundlenker-              195/60R16
                Hinterachse)                N205)

                                            205/55R16

                                            215/50R16

                                            215/55R16
                                            G0X)

                                            225/50R16




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                                e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 135      Seat Leon, 3-türer, 5-türer, 205/55R16                         A02) bis A10)
                Kombi                                                          E62)
                (Ausführungen mit            215/50R16
                Mehrlenker-Hinterachse)
                                             215/55R16

                                            225/50R16




Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




RA-000671-C0-104-37b~SE-5-112-57-ET50_54R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48237
Nr. :                      RA-000671-C0-104
Anlage-Nr. :               37b
Seite :                    6/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6705


A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
        müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
        und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

E05)    Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
        eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist.

E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
      Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren
      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.



RA-000671-C0-104-37b~SE-5-112-57-ET50_54R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48237
Nr. :                      RA-000671-C0-104
Anlage-Nr. :               37b
Seite :                    7/8                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6705


E61)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
        Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel
        „VL“.

E62)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
        Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel
        „ML“.

EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1260 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G0X)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
        225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000671-C0-104-37b~SE-5-112-57-ET50_54R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48237
Nr. :                      RA-000671-C0-104
Anlage-Nr. :               37b
Seite :                    8/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6705


K49)    An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall)
        komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist
        anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende
        Ausbuchtung im Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T93)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet
      sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren
      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 37b mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 16.06.2015




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