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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45728
Nr. :                      RA-000531-D0-104
Anlage-Nr. :               39b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R675


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    42R675
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Ronal
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           42R6755.07
Radgröße:                                                 7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     76,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                           755 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2100 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : SEAT (E)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
1P, 1PN, 3R, 3RN, 5P, 5PN, 7N, Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm,             ZP50704 120 Nm
5F                             Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
7MS                            Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde              ZP50792 140 Nm
                               M14x1,5, Schaftlänge 35 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45728
Nr. :                      RA-000531-D0-104
Anlage-Nr. :               39b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R675


Typ:                         7MS
ABE / EG-Genehmigung:         e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*.., e1*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 150   Seat Alhambra            215/55R16                                 A01) bis A10)
                                                                                 K04)K49)K54)
                                       225/50R16

                                                          235/50R16
                                                          K48)

                                                          245/45R16
                                                          K48)
                                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                          vorne                hinten
                                                          215/55R16            235/50R16          A01) bis A10)
                                                                                                  K04)K48)K49)
                                                                                                  K54)V00)
e1*2001/116*0036*30   1260/1280(1355)4WD1260/1330(1405)                                           5/112/57




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Nr. :                      RA-000531-D0-104
Anlage-Nr. :               39b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R675


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
7N                             e1*2007/46*0402*..
7N                             e1*2007/46*0435*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 162      Seat Alhambra           205/60R16                         A02) bis A10)
                                        A93)N215)

                                         205/65R16
                                         A01) A93)G01) N215)

                                         215/55R16
                                         A01) A93)K04)

                                         215/60R16
                                         A01) A93)K04)

                                         225/55R16
                                         A01) A93)K04)

                                         225/60R16C
                                         A01) G01)K04)

                                         235/50R16
                                         A01) A93a)K04)

                                         235/55R16
                                         A01) A93a)K04)

                                         245/50R16
                                         A01) K02)K03)

                                         255/50R16
                                         A01) K02)K03)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45728
Nr. :                      RA-000531-D0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R675


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5P                                e9*2001/116*0050*..
5PN                               e9*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 147      Seat Altea, Altea XL, Toledo 205/55R16                         A02) bis A10)
                (außer Freetrack)            A01) K01)K04) K51) N215)

                                            205/55R16 M+S
                                            A01) K01)K04) K51)

                                            215/50R16
                                            A01) K01)K04) K51) K52) N225)

                                            225/50R16
                                            A01) K01)K04) K50) K51) K52)

                                            245/45R16
                                            A01) K01)K04) K51) K52)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5P                                e9*2001/116*0050*..
5PN                               e9*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103 bis 155    Seat Altea 4 Freetrack     205/55R16                           A01) bis A10)
                                                                               K03)K04)

                1140/1096 (0)                                                  5/112/57,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45728
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Anlage-Nr. :               39b
Seite :                    5 / 11                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R675


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
3R                                  e9*2001/116*0072*..
3RN                                 e9*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 147      Seat Exeo, Exeo ST           205/55R16                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, mit       A01) A93)K03)
                kleinster Serienbereifung
                195/.. oder 205/..)          215/50R16
                                             A01) A93)K01)

                                            215/55R16
                                            A01) A93)G8V) K01)

                                            225/50R16
                                            A01) A93)K01)

                                            235/50R16
                                            A01) G8V)K01) K62)

                                            245/45R16
                                            A01) K01)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1P                              e9*2001/116*0052*..
1PN                             e9*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 155      Seat Leon                   205/55R16                          A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinster A01) K01)K04) K51)                 EF0)
                Sommerbereifung 195/..
                oder 205/..)                215/50R16
                                            A01) K01)K04) K51)

                                            225/50R16
                                            A01) K01)K04) K51) K52)

                                            245/45R16
                                            A01) K01)K04) K51) K52)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45728
Nr. :                      RA-000531-D0-104
Anlage-Nr. :               39b
Seite :                    6 / 11                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R675


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1P                              e9*2001/116*0052*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 147     Seat Leon                   225/50R16                               A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinster A01) K01)K04) K51) K52)
                Sommerbereifung 225/..)
                                            225/50R16 M+S
                                            A01) K01)K04) K51) K52)

                                           245/45R16
                                           A01) K01)K04) K51) K52)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                                e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      Seat Leon, 3-türer,5-türer, 205/55R16                               A02) bis A10)
                Kombi                       A01) K03)K04)                           E61)
                (Ausführungen mit
                Verbundlenker-              215/50R16
                Hinterachse)                A01) K01)K04)

                                           215/55R16
                                           A01) G0X)K01) K04) K28) K66)

                                           225/50R16
                                           A01) K01)K04) K28) K66)

                                           235/50R16
                                           A01) G0X)K01) K04) K25) K28) K65) K66)

                                           245/45R16
                                           A01) K01)K04) K28) K66)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45728
Nr. :                      RA-000531-D0-104
Anlage-Nr. :               39b
Seite :                    7 / 11                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R675


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                                e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 135      Seat Leon, 3-türer, 5-türer, 205/55R16                               A02) bis A10)
                Kombi                        A01) K03)K04)                           E62)EF0)
                (Ausführungen mit
                Mehrlenker-Hinterachse) 215/50R16
                                             A01) K01)K04)

                                            215/55R16
                                            A01) G0X)K01) K04)

                                            225/50R16
                                            A01) K01)K04)

                                            235/50R16
                                            A01) G0X)K01) K04) K25) K28) K65) K66)

                                            245/45R16
                                            A01) K01)K04)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45728
Nr. :                      RA-000531-D0-104
Anlage-Nr. :               39b
Seite :                    8 / 11                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R675


A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
        Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
        Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
        möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
        ausgewuchtet werden.

A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

E61)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
        Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel
        „VL“.

E62)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
        Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel
        „ML“.

EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45728
Nr. :                      RA-000531-D0-104
Anlage-Nr. :               39b
Seite :                    9 / 11                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R675


G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G0X)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
        225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

G8V)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
        225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K25)    An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.

K28)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45728
Nr. :                      RA-000531-D0-104
Anlage-Nr. :               39b
Seite :                    10 / 11                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R675


K48)     Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind die
         Radhausausschnittkanten im Bereich von der Radmitte bis zum Stoßfänger umzulegen.

K49)     An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall)
         komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist
         anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende
         Ausbuchtung im Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden.

K50)     An Achse 1 ist der obere Befestigungspunkt des Kunststoffinnenkotflügels (im Bereich
         hinter der Radmitte) nach oben zu formen.

K51)     An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte
         bis Übergang zum Stoßfänger, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
         anzulegen.

K52)     An Achse 2 ist zusätzlich die Radhauskante im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis
         Übergang zum Stoßfänger aufzuweiten.

K54)     Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 zu
         sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder
         durch Anbau von Gummileisten -Terotrim-).

K62)     An Achse 2 ist vom Kunststoff-/Filzinnenkotflügel, im Bereich von Radmitte bis
         Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
         anzulegen.

K65)     Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
         gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° vor und 30° hinter
          der Radmitte sind zu entfernen,
       -   die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
       -   der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
          die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K66)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
        gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur
         Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45728
Nr. :                      RA-000531-D0-104
Anlage-Nr. :               39b
Seite :                    11 / 11                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R675


N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 39b mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R675 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 28.06.2016




RA-000531-D0-104-39b~SE-5-112-57-ET35_42R675.docx
						
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